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Thema: Klammheimliche Erweiterung des §130

  1. #21
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard AW: Klammheimliche Erweiterung des §130

    Zitat Zitat von HerrMayer Beitrag anzeigen
    Genauso wie Auti.
    Der redet sich auch die Welt schön und freut sich diebisch, wenn Nationale unter den immer schlimmer werdenden Zuständen leiden.

  2. #22
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard AW: Klammheimliche Erweiterung des §130

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Ja, das waren Kriegsverbrechen.
    … und jetzt zeigen Selbige und die EU, die auch an Kriegsverbrechen beteiligt waren, auf Russland.

  3. #23
    Mitglied Benutzerbild von HerrMayer
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    Standard AW: Klammheimliche Erweiterung des §130

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    Der redet sich auch die Welt schön und freut sich diebisch, wenn Nationale unter den immer schlimmer werdenden Zuständen leiden.
    Der ist dumm.

  4. #24
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    Standard AW: Klammheimliche Erweiterung des §130

    Wieso eigentlich "klammheimlich"? Das Bundesgesetzblatt kann doch jeder lesen.

  5. #25
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Klammheimliche Erweiterung des §130

    Zitat Zitat von Abendländer Beitrag anzeigen
    Und wieder hat das autoritäre Regime im Bundestag zugeschlagen.
    Der §130 wurde wieder a bissel verschärft - das Strafbuch freut sich.
    Am fanatischten dabei waren - wer denn sonst - die Grünen mit ihrem weiblichen Terrier, der Türkin Canan Bayram

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    Kollege Gehirnnutzer wird uns das Ganze sicherlich erklären können.
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  6. #26
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    Standard AW: Klammheimliche Erweiterung des §130

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    Das "autoritäre Regime"..... mannmann... ganz großes Kino. Und das von einem Abendländer. Der ja wohl gut und gerne hier lebt.
    Ja, Die Verschärfung wurde anscheinend notwendig, ob der Billigung des russischen Angriffskrieges.
    Da muss man in Zukunft vorsichtig sein, was man in seinem Wodka-Suff in der Russendisko rausplärrt. Gefühlt steht das nun gleich mit der Holo-Leugnung.
    Was willst Du eigentlich immer mit deiner dämlichen Russendisko?

    Disko ist seit den 90er Jahren aber so etwas von "out", das gilt auch und vor allem für die Russendisko...

    Hast Du noch gar nicht mitbekommen, gell?
    So traumtänzerisch wie Du deine Umgebung beobachtest sind auch deine Beiträge hier...

  7. #27
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    Standard AW: Klammheimliche Erweiterung des §130

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Die Billigung von Kriegsverbrechen war auch vorher schon strafbar. §140.
    Es geht dabei nicht darum, dass man den Russen Gründe für den Überfall zubilligt, diese Meinung wirst du auch in Zukunft äußern dürfen, sondern um die Billigung und Verherrlichung von konkreten Kriegsverbrechen wie der Bombardierung und Ermordung von Zivilisten.
    Dann hat gestern sicherlich eine Hausdurchsuchung in der Grünen - Geschätftsstelle stattgefunden nehme ich an, weil die ja die Angriffe auf Dresden im WK 2 bejubeln?
    Oder ist das mal wieder etwas gaaaanz anderes?

  8. #28
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    Standard AW: Klammheimliche Erweiterung des §130

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    Das "autoritäre Regime"..... mannmann... ganz großes Kino. Und das von einem Abendländer. Der ja wohl gut und gerne hier lebt.
    Ja, Die Verschärfung wurde anscheinend notwendig, ob der Billigung des russischen Angriffskrieges.
    Da muss man in Zukunft vorsichtig sein, was man in seinem Wodka-Suff in der Russendisko rausplärrt. Gefühlt steht das nun gleich mit der Holo-Leugnung.
    Nicht verwechseln mit Genozid und Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
    Kriegsverbrechen wurde 1907 zunächst von der Haager Konvention, dann bei den Nürnberger Prozessen und schließlich im Jahr 1949 in der Genfer Konvention definiert. Als Kriegsverbrechen bezeichnet das UN-Tribunal Mord, Folter, Vertreibung, Geiselnahme von Zivilisten und den Einsatz von Giftwaffen. Auch die militärisch nicht begründbare Zerstörung von Städten, Dörfern und religiösen Bauten sowie Plünderung gelten als solche.

    So jedenfalls in Österreich.


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    Kriege generell als Kriegsverbrechen zu bezeichnen ist völkerrechtlich nicht haltbar.

  9. #29
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    Standard AW: Klammheimliche Erweiterung des §130

    Zitat Zitat von Differentialgeometer Beitrag anzeigen
    Kannst Du einmal, ein einziges Mal nur, zum Thema Stellung nehmen, Du Spambot!? Und ja: es ist eine autoritäre Umwelt- und Migrantendiktatur.
    Zum Thema habe ich Stellung genommen.

  10. #30
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    Standard AW: Klammheimliche Erweiterung des §130

    Zitat Zitat von Differentialgeometer Beitrag anzeigen
    Ja - wie nennt man nochmal Systeme, in denen die Meinung unterdrückt wird?! Gern geschehen.
    Täter-Opfer-Umkehr ist keine Meinung. Täter - Opfer-Umkehr ist ein Verbrechen!

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