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Thema: Klammheimliche Erweiterung des §130

  1. #11
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    Standard AW: Klammheimliche Erweiterung des §130

    Zitat Zitat von Differentialgeometer Beitrag anzeigen
    Ja - wie nennt man nochmal Systeme, in denen die Meinung unterdrückt wird?! Gern geschehen.
    Die Billigung von Kriegsverbrechen war auch vorher schon strafbar. §140.
    Es geht dabei nicht darum, dass man den Russen Gründe für den Überfall zubilligt, diese Meinung wirst du auch in Zukunft äußern dürfen, sondern um die Billigung und Verherrlichung von konkreten Kriegsverbrechen wie der Bombardierung und Ermordung von Zivilisten.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  2. #12
    Der Klügere tritt nach! Benutzerbild von Differentialgeometer
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    Standard AW: Klammheimliche Erweiterung des §130

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Die Billigung von Kriegsverbrechen war auch vorher schon strafbar. §140.
    Es geht dabei nicht darum, dass man den Russen Gründe für den Überfall zubilligt, diese Meinung wirst du auch in Zukunft äußern dürfen, sondern um die Billigung und Verherrlichung von konkreten Kriegsverbrechen wie der Bombardierung und Ermordung von Zivilisten.
    Also mal im Ernst: wer freut sich denn an sowas oder billigt es auch nur? Ich denke, dass das die Leute genau einschüchtern soll, weil sie sich nie sicher sein können, was in dieser Zeit der Cancel Culture eigentlich noch erlaubt ist.

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  3. #13
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Klammheimliche Erweiterung des §130

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Die Billigung von Kriegsverbrechen war auch vorher schon strafbar. §140.
    Es geht dabei nicht darum, dass man den Russen Gründe für den Überfall zubilligt, diese Meinung wirst du auch in Zukunft äußern dürfen, sondern um die Billigung und Verherrlichung von konkreten Kriegsverbrechen wie der Bombardierung und Ermordung von Zivilisten.
    Ach so, das dürfen nur Ukrainer.

  4. #14
    Hobelpreisträger Benutzerbild von Nietzsche
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    Standard AW: Klammheimliche Erweiterung des §130

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Die Billigung von Kriegsverbrechen war auch vorher schon strafbar. §140.
    Es geht dabei nicht darum, dass man den Russen Gründe für den Überfall zubilligt, diese Meinung wirst du auch in Zukunft äußern dürfen, sondern um die Billigung und Verherrlichung von konkreten Kriegsverbrechen wie der Bombardierung und Ermordung von Zivilisten.
    Meint du sowas wie Nagasaki und Hiroshima?

  5. #15
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    Standard AW: Klammheimliche Erweiterung des §130

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Ach so, das dürfen nur Ukrainer.
    Ich habe gerade noch einmal nachgeschaut, aber davon, dass dieses Gesetz für Ukrainer nicht gilt, steht da nichts.
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  6. #16
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Klammheimliche Erweiterung des §130

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Ich habe gerade noch einmal nachgeschaut, aber davon, dass dieses Gesetz für Ukrainer nicht gilt, steht da nichts.
    Lern lesen, was Du schreibst

  7. #17
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    Standard AW: Klammheimliche Erweiterung des §130

    Zitat Zitat von Nietzsche Beitrag anzeigen
    Meint du sowas wie Nagasaki und Hiroshima?
    Ja, das waren Kriegsverbrechen.
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  8. #18
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    Standard AW: Klammheimliche Erweiterung des §130

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Lern lesen, was Du schreibst
    Ich habe geschrieben, dass Ukrainer von dem Gesetz ausgenommen sind?

    Lerne du lieber verstehen, was du liest!
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  9. #19
    Der Klügere tritt nach! Benutzerbild von Differentialgeometer
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    Standard AW: Klammheimliche Erweiterung des §130

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Ach so, das dürfen nur Ukrainer.
    Danke, Du nimmst mir das Wort aus dem Selbigen.

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  10. #20
    Mitglied Benutzerbild von HerrMayer
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    Standard AW: Klammheimliche Erweiterung des §130

    Zitat Zitat von DonauDude Beitrag anzeigen
    Ist ein autoritäres pseudodemokratisches Regime, das Angst vor der Wahrheit hat.
    Genauso wie Auti.

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