"Ein Volk, das korrupte Politiker, Betrüger, Diebe und Verräter wählt, ist kein Opfer, sondern ein Komplize."
George Orwell
"Jedes Volk hat die Regierung, die es verdient."
Joseph Marie de Maistre
Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es
"Ein Volk, das korrupte Politiker, Betrüger, Diebe und Verräter wählt, ist kein Opfer, sondern ein Komplize."
George Orwell
"Jedes Volk hat die Regierung, die es verdient."
Joseph Marie de Maistre
Was hast du gegen Emotionen?
Stell dir mal vor, deine Mutter oder deine Schwester wird von einem Musel getötet, und irgendjemand in einem Muselforum schreibt, dass sie es nicht anders verdient hat, weil sie ja eine dreckige Ungläubige ist.
Was hier in den letzten Monaten bzgl. des Ukrainekriegs abgeht, ist eine Verrohung der Sitten wie ich sie mir nur in totalitären Staaten vorstellen konnte.
Manche hier haben jede Menschlichkeit verloren.
Und dann wird in einem Strang darüber gejammert, dass ein User, der offensichtlich hinter den Kulissen wohl nicht das ist, was er uns hier vor den Kulissen vorspielt, sich abgemeldet hat, weil er die Hitze in der Küche nicht mehr erträgt. Eine Bande von Pharisäern ist das hier.
Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft
Da in § 130 StGB nicht genau definiert ist, wann genau eine Störung des öffentlichen Friedens vorliegt, ist es für die Staatsanwaltschaft und für die Richter um so schwerer, das Verhalten oder die Äußerungen untern den Tatbestand der Volksverhetzung zu subsumieren.
Lag hier “nur” eine Beleidigung oder Schmähkritik vor? Ist die Äußerung vielleicht noch von der Meinungsfreiheit geschützt und wurden eigentlich Persönlichkeitsrechte verletzt? Es muss immer im Einzelfall geprüft werden, in welchem Kontext die konkrete Äußerung gefallen und wie diese zu interpretieren ist.
Gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes hat jeder das Recht, seine Meinung frei in Wort, Schrift, oder Bild zu äußern. Damit die geäußerte Aussage jedoch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, muss es sich auch um eine Meinung und nicht um eine Tatsachenbehauptung handeln. Der Unterschied zwischen Meinung und Tatsache ist, dass die Tatsache dem Beweis zugänglich ist. Man kann also beweisen, ob diese richtig oder falsch ist.
Bei hasserfüllten Äußerungen muss dann unterschieden werden, ob es sich um eine Beleidigung, Schmähkritik, Werturteil oder aber um Volksverhetzung handelt. Welche Aussage konkret noch unter die Meinungsfreiheit fällt, muss im Einzelfall geprüft werden, denn die Meinungsfreiheit lässt auch provozierende und sehr zugespitzte Äußerungen zu.
Kurz erklärt, § gegen §, die Bundesregierung reagiert auf die Warnung des ZdJ, da sich der Antisemitismus immer weiter ausbreitet und radikaler wird.
Denn eine Ausnahme könnte sich vor Gericht so anhören:
Holocaustleugnung :
Wenn Sie sich dahingehend äußern, dass der Holocaust nicht existiert hat, dann handelt es sich nicht um eine Meinung, die von der Meinungsfreiheit geschützt ist, sondern um eine Tatsachenbehauptung. Denn dass der Holocaust stattgefunden hat, kann klar bewiesen werden.
Ihr versteht es immer noch nicht oder, SIE besitzen alles, einfach alles den ganzen verdammten Planeten,
SIE können machen was SIE wollen & wann SIE es wollen !
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John Carpenter - Interview (1988)
Dann hat aber auch der Jammerjude, der die ganzen letzten 80 Jahre über den Holograus gejammert hat, immer alles richtig gemacht.
Geschichte sollte frei von Betroffenheitskommerz und erst recht von einer Betroffenheitsjustiz sein.
Dass einer wie du das hier schreibt, verwundert mich.
Emotionen sollte man Frauen überlassen. Das heißt nicht, dass du bestimmte Verbrechen nicht schrecklich finden darfst. Aber daraus, wie jemand darauf reagiert, Gefängnisstrafen abzuleiten, finde ich gruselig.
Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft
Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft
Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft
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