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Thema: Klammheimliche Erweiterung des §130

  1. #101
    Tod allen Feinden Benutzerbild von Panther
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    Standard AW: Klammheimliche Erweiterung des §130

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Das, was du im Ukrainestrang tagtäglich ablieferst, ist keine Meinung, sondern menschenverachtender Müll. Und das in einem Strang, der öffentlich von jedem einsehbar ist.
    Heul woanders.
    Jeder bekommt, was er verdient hat.

    Und jetzt ist Abrechnung angesagt.
    "Ein Volk, das korrupte Politiker, Betrüger, Diebe und Verräter wählt, ist kein Opfer, sondern ein Komplize."
    George Orwell
    "Jedes Volk hat die Regierung, die es verdient."
    Joseph Marie de Maistre

  2. #102
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    Standard AW: Klammheimliche Erweiterung des §130

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Das ist falsch und hat nichts mit woke zu tun, sondern mit dem Strafgesetzbuch. Dort kannst du nachlesen, dass z.B. Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede strafbar ist.
    Und das - meiner Meinung nach - zu Recht.
    Das willst du sicher auch nicht, dass das irgendjemand mit dir macht, z.B. das Andenken deiner Eltern in den Dreck zieht.
    Stimmt, ist strafbar, aber wird lt. meinem Wissensstand nur auf Anzeige hin verfolgt
    Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
    https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es

  3. #103
    Tod allen Feinden Benutzerbild von Panther
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    Standard AW: Klammheimliche Erweiterung des §130

    Zitat Zitat von naturstoned Beitrag anzeigen
    mein lieber NORDdeutscher Freund und Kupferstecher! sowas ist bei uns im SÜDEN Tradition !!


    P.S.:
    kommt alle in den Alte Werbungen - Thread:
    [Links nur für registrierte Nutzer]!
    Widerlich!
    Zu arisch, deutsch, frauenfeindlich und rassistisch dieses Werbung. Die fällt demnächst auch unter den 130er.

    Wieso krieg ich jetzt auf einmal Lust auf Buttermilch.
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  4. #104
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    Standard AW: Klammheimliche Erweiterung des §130

    Zitat Zitat von Shahirrim Beitrag anzeigen
    Ist dennoch falsch, weil man hier Geschichte emotionalisiert!
    Was hast du gegen Emotionen?
    Stell dir mal vor, deine Mutter oder deine Schwester wird von einem Musel getötet, und irgendjemand in einem Muselforum schreibt, dass sie es nicht anders verdient hat, weil sie ja eine dreckige Ungläubige ist.
    Was hier in den letzten Monaten bzgl. des Ukrainekriegs abgeht, ist eine Verrohung der Sitten wie ich sie mir nur in totalitären Staaten vorstellen konnte.
    Manche hier haben jede Menschlichkeit verloren.
    Und dann wird in einem Strang darüber gejammert, dass ein User, der offensichtlich hinter den Kulissen wohl nicht das ist, was er uns hier vor den Kulissen vorspielt, sich abgemeldet hat, weil er die Hitze in der Küche nicht mehr erträgt. Eine Bande von Pharisäern ist das hier.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  5. #105
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    Standard AW: Klammheimliche Erweiterung des §130

    Zitat Zitat von Abendländer Beitrag anzeigen
    Und wieder hat das autoritäre Regime im Bundestag zugeschlagen.
    Der §130 wurde wieder a bissel verschärft - das Strafbuch freut sich.
    Am fanatischten dabei waren - wer denn sonst - die Grünen mit ihrem weiblichen Terrier, der Türkin Canan Bayram

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Da in § 130 StGB nicht genau definiert ist, wann genau eine Störung des öffentlichen Friedens vorliegt, ist es für die Staatsanwaltschaft und für die Richter um so schwerer, das Verhalten oder die Äußerungen untern den Tatbestand der Volksverhetzung zu subsumieren.


    Lag hier “nur” eine Beleidigung oder Schmähkritik vor? Ist die Äußerung vielleicht noch von der Meinungsfreiheit geschützt und wurden eigentlich Persönlichkeitsrechte verletzt? Es muss immer im Einzelfall geprüft werden, in welchem Kontext die konkrete Äußerung gefallen und wie diese zu interpretieren ist.


    Gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes hat jeder das Recht, seine Meinung frei in Wort, Schrift, oder Bild zu äußern. Damit die geäußerte Aussage jedoch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, muss es sich auch um eine Meinung und nicht um eine Tatsachenbehauptung handeln. Der Unterschied zwischen Meinung und Tatsache ist, dass die Tatsache dem Beweis zugänglich ist. Man kann also beweisen, ob diese richtig oder falsch ist.


    Bei hasserfüllten Äußerungen muss dann unterschieden werden, ob es sich um eine Beleidigung, Schmähkritik, Werturteil oder aber um Volksverhetzung handelt. Welche Aussage konkret noch unter die Meinungsfreiheit fällt, muss im Einzelfall geprüft werden, denn die Meinungsfreiheit lässt auch provozierende und sehr zugespitzte Äußerungen zu.


    Kurz erklärt, § gegen §, die Bundesregierung reagiert auf die Warnung des ZdJ, da sich der Antisemitismus immer weiter ausbreitet und radikaler wird.


    Denn eine Ausnahme könnte sich vor Gericht so anhören:

    Holocaustleugnung :


    Wenn Sie sich dahingehend äußern, dass der Holocaust nicht existiert hat, dann handelt es sich nicht um eine Meinung, die von der Meinungsfreiheit geschützt ist, sondern um eine Tatsachenbehauptung. Denn dass der Holocaust stattgefunden hat, kann klar bewiesen werden.
    Ihr versteht es immer noch nicht oder, SIE besitzen alles, einfach alles den ganzen verdammten Planeten,
    SIE können machen was SIE wollen & wann SIE es wollen !
    _______________________________
    John Carpenter - Interview (1988)

  6. #106
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    Standard AW: Klammheimliche Erweiterung des §130

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Was hast du gegen Emotionen?
    Stell dir mal vor, deine Mutter oder deine Schwester wird von einem Musel getötet, und irgendjemand in einem Muselforum schreibt, dass sie es nicht anders verdient hat, weil sie ja eine dreckige Ungläubige ist.
    Was hier in den letzten Monaten bzgl. des Ukrainekriegs abgeht, ist eine Verrohung der Sitten wie ich sie mir nur in totalitären Staaten vorstellen konnte.
    Manche hier haben jede Menschlichkeit verloren.
    Und dann wird in einem Strang darüber gejammert, dass ein User, der offensichtlich hinter den Kulissen wohl nicht das ist, was er uns hier vor den Kulissen vorspielt, sich abgemeldet hat, weil er die Hitze in der Küche nicht mehr erträgt. Eine Bande von Pharisäern ist das hier.
    Dann hat aber auch der Jammerjude, der die ganzen letzten 80 Jahre über den Holograus gejammert hat, immer alles richtig gemacht.

    Geschichte sollte frei von Betroffenheitskommerz und erst recht von einer Betroffenheitsjustiz sein.

    Dass einer wie du das hier schreibt, verwundert mich.

    Emotionen sollte man Frauen überlassen. Das heißt nicht, dass du bestimmte Verbrechen nicht schrecklich finden darfst. Aber daraus, wie jemand darauf reagiert, Gefängnisstrafen abzuleiten, finde ich gruselig.

  7. #107
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    Standard AW: Klammheimliche Erweiterung des §130

    Zitat Zitat von nurmalso2.0 Beitrag anzeigen
    Dann Beweise mal das Zivilisten absichtlich bombardiert wurden und nicht eine Rakete oder Bombe ihr eigentliches Ziel verfehlt hat.
    Bei der Ermordung von Zivilisten ist es einfacher Absicht zu unterstellen, wenn man die Vorgeschichte kennt.
    Es geht in dem Paragrafen nicht um die Bombardierung an sich, sondern um die hämische Billigung und Verherrlichung ihrer Folgen, nämlich der Tötung von Zivilisten, von Frauen und Kindern.
    Und genau das ist Panthers Metier.
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  8. #108
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    Standard AW: Klammheimliche Erweiterung des §130

    Zitat Zitat von Virtuel Beitrag anzeigen
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    Wer in Russland Nazi-Verbrechen leugnet, dem drohen künftig bis zu fünf Jahre Haft. Ebenfalls strafbar: „Falschinformationen“ über die Rolle der Sowjetunion. Und damit wohl Kritik an Diktator Stalin.

    [Links nur für registrierte Nutzer] hat die Leugnung von NS-Verbrechen sowie die Verbreitung von „Falschinformationen“ über die Rolle der Sowjetunion im [Links nur für registrierte Nutzer] unter Strafe gestellt. Präsident [Links nur für registrierte Nutzer] unterzeichnete am Montag das Gesetz. Wer künftig Nazi-Verbrechen leugnet, dem drohen bis zu fünf Jahre Haft.
    Genau so falsch, wie die Gesetze im Westen.

  9. #109
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    Zitat Zitat von Shahirrim Beitrag anzeigen
    Dann hat aber auch der Jammerjude, der die ganzen letzten 80 Jahre über den Holograus gejammert hat, immer alles richtig gemacht.

    Geschichte sollte frei von Betroffenheitskommerz und erst recht von einer Betroffenheitsjustiz sein.

    Dass einer wie du das hier schreibt, verwundert mich.

    Emotionen sollte man Frauen überlassen. Das heißt nicht, dass du bestimmte Verbrechen nicht schrecklich finden darfst. Aber daraus, wie jemand darauf reagiert, Gefängnisstrafen abzuleiten, finde ich gruselig.
    Da hatte Gott wohl auch gerade so einen emotionalen Moment, als er den Menschen das neunte Gebot vorschrieb.
    Welche Strafe steht denn bei euch Siebenten-Tags-Adventisten auf den Verstoß gegen diese wichtige Vorschrift?
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  10. #110
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    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Na eben nicht- Forenzerstörer? Du weißt doch gar nichts über Hintergründe.Anmaßender Mensch, der du bist.Einfach nur lächerlich.
    Selbst das Miniforum Arena war eine Nummer zu groß für dich Versager.
    Erst hast du es usermäßig runter- und dann am Ende voll vor die Wand gefahren.
    Also immer schön den Ball flach halten, du Niete.
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