Die Billigung von Kriegsverbrechen war auch vorher schon strafbar. §140.
Es geht dabei nicht darum, dass man den Russen Gründe für den Überfall zubilligt, diese Meinung wirst du auch in Zukunft äußern dürfen, sondern um die Billigung und Verherrlichung von konkreten Kriegsverbrechen wie der Bombardierung und Ermordung von Zivilisten.