Ich hätte ihm mindestens 12 Jahre gesiebte Luft gegönnt.OHG bestätigt Urteil gegen Gottfried Küssel
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Mittwoch die erstinstanzliche Verurteilung von Gottfried Küssel wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung bestätigt. Die dagegen eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde wurde verworfen. Erfolg hatte Küssels Verteidiger Michael Dohr demgegenüber mit seiner Strafberufung: Die Strafe wurde von ursprünglich neun auf sieben Jahre und neun Monate reduziert.
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