Hier einige Infos über den inkompetenten Thüringer VS Chef Stephan Kramer und die vorgehensweise dieses Anstaltsleiter
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{[Thüringer „Verfassungsschutz“ stellt hochrangigen Mitarbeiter kalt, weil dieser intern Kritik an Präsident Stephan Kramer übte.
Die Berufung Kramers zum -Thüringer VS Chef verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen rechtliche Vorgaben.
Thüringens VS-Chef Stephan Kramer ist nicht nur inkompetent, seine Berufung widerspricht auch geltendem Recht. Nun mehren sich Hinweise auf einen Amtsmissbrauch Kramers.
Versetzung nach Kritik an Kramer
Seit fast vier Jahren leitet Stephan Kramer nun das Amt für Verfassungsschutz (AfV) in Thüringen. In dieser Zeit verbrachte Kramer einen Großteil seiner Zeit damit, den Kampf gegen die AfD zu führen. Er war es auch, der die demokratisch legitimierte Partei erstmals öffentlichkeitswirksam zum „Prüffall“ erklärte.
Erst Anfang 2019 erklärte das Verwaltungsgericht Köln die Bezeichnung der AfD als „Prüffall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) für unzulässig.
Wie heute bekannt wurde, übte ein hochrangiger VS-Mitarbeiter scharfe Kritik an Kramers Vorgehen. In einer internen Mail vom 10. Januar 2019, die „Ein Prozent“ vorliegt, wirft der Beamte, bei dem es sich um den ehemaligen Leiter des Referats 52 (zuständig für Links- und Rechtsextremismus) handelt, dem Thüringer VS-Chef vor, Experten explizit von der Bearbeitung der AfD-Prüfung ausgeschlossen, „falsche und ungenaue Informationen“ sowie linksextreme Quellen verwendet zu haben. Laut der Thüringer Allgemeinen soll der interne Kritiker mittlerweile versetzt worden sein.}]