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antiseptisch
Das Scharia-Banking scheint dem unseren wohl in einer Hinsicht überlegen zu sein: Schulden dürfen nicht als abstrakte Größe gehandelt werden, sondern müssen immer direkt einer oder mehreren konkret benannten Personen zugeordnet werden,
Aber auch in Brasilien gibt es eine interessante Rechtsauslegung: Private Schulden können niemals vererbt werden, denn sowas wie ein "negatives Guthaben" kann es gar nicht geben, wenn es um Eigentumsübergang geht. Es gibt nur bewegliche, unbewegliche und immaterielle Güter. Schulden wären in dieser Sicht so wie "weniger als Vakuum".
Konkret: Stirbt jemand mit einem laufenden Hypothekendarlehen, muss er entweder gegen Zahlungsausfall versichert sein, oder die Bank schaut in die Röhre, wenn jemand abnippelt. Die Erben bekommen auf jeden Fall den Zugriff auf die Immobilie. Scheint eine europäische Unsitte zu sein, in jedem Fall Guthaben mit Schulden zu verrechnen, wenn es ums Erbe geht.