Zitat Zitat von Differentialgeometer Beitrag anzeigen
Das ist natürlich auch völliger Unfug. Siehe unten.


Es wäre schön, wenn Du einmal vorher ein Thema wirklich studieren würdest, bevor Du irgendwelche Lügen in die Welt setzt.
Wenn ein Muslim stirbt, gibt es vier Aufgaben, die erfüllt werden müssen. Diese sind:


Bezahlen der Bestattungs- und Bestattungskosten.


Bezahlen der Schulden(!) des Verstorbenen.


Bestimmung des Werts / das Testament des Verstorbenen, falls vorhanden (das auf ein Drittel (!!!!) des Nachlasses(!!) begrenzt ist, da der Rest durch das Scharia-Gesetz entschieden wird).


Verteilung den Rest des Nachlasses und des Eigentums an die Angehörigen des Verstorbenen gemäß dem Scharia-Gesetz.


Daher ist es notwendig, die Verwandten des Verstorbenen, die zum Erben berechtigt sind, und ihre Anteile zu bestimmen.


Diese Gesetze sind im Islam aufgrund der Beschränkungen, die dem Erblasser (eine Person, die ein Testament macht) auferlegt werden, von größerer Bedeutung. Das islamische Recht legt dem Erblasser den folgenden Punkten Einschränkungen auf.


Welchen Personen überhaupt Vermögen vererden können.


Der Betrag, den sie vererben können (der ein Drittel des Nachlasses des Verstorbenen nicht überschreiten darf)!!!!

Es ist also alles andere als ein Zuckerschlecken und risikofreies Erben. Es wäre schön, sich vorher zu informieren, bevor man Stuss verbreitet.
Du bist wirklich ein Adept des komischen Glaubens?