Gut, es wundert mich nimmer - wenn man einen Wirtschaftsminister hat, welcher Verträge als "unverbindliche" Willenserklärung von Seiten der Gaslieferer erklärt, der wird sich auch noch allerhand andere Nettigkeiten einfallen lassen um seine Kumpels und Kumpelinnen in dem ihm genehmen Energiesektor zu beglücken.
Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch
Du meinst das hier:
Die Versorgungslage in Deutschland bleibt angespannt: Wird Erdgas bald noch teurer - und ohne Verzögerung? Seit dem 21. Mai haben Gaslieferanten unter bestimmten Bedingungen zumindest eine gesetzliche Möglichkeit, von jetzt auf gleich alle ihre Verträge "anzupassen", sprich: die Preise zu erhöhen. Der neue Paragraf 24 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) macht es möglich. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.[Links nur für registrierte Nutzer]Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Zum einen müssen Alarmstufe oder Notfallstufe im Notfallplan Gas ausgerufen worden sein. Zum anderen muss die Bundesnetzagentur auf dieser Grundlage eine "erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland" festgestellt haben. Diese Feststellung muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Erst dann dürfen die Unternehmen die Preise erhöhen. Das Gesetz benennt auch Regeln für das Zurück: "Sobald der Versorgungsengpass nicht mehr besteht, muss die Bundesnetzagentur diese Feststellung aufheben", sagt das Bundeswirtschaftsministerium. Das "Preisanpassungsrecht" entfalle dann.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)