"Lieber entdeckte ich einen Satz der Geometrie, als daß ich den Thron von Persien gewänne!"
Thales von Milet (Philosoph, Staatsmann und Mathematiker 624 v.u.Z. - 546 v.u.Z.)
Das Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof der Ukraine gegen die Russische Foederation
samt vorlauefiger Anordnungen oder Urteil kann sich die juedische Regimemarionette Woldomyr Selenskyj
gemeinsam mit seinen hinterlistigen Marionettenspielern aus den USA in die fettigen Haare schmieren.
Entscheidungen des IGH sind zwar rechtlich bindend aber der Internationale Gerichtshof hat keine Mittel
seine Entscheidungen durchzusetzen. Das Voelkerrecht haengt von der Akzeptanz der Staaten ab. Wichtig
ist ausserdem das fuer die Umsetzung der Entscheidungen des IGH der UN-Sicherheitsrat zustaendig
ist, um vorlaeufigen Anordnungen bzw. Urteilen IGH die beabsichtige Wirksamkeit zu verschaffen.
Russland und China sind staendige Mitglieder des UN-Sicherheitsrates und werden das Vetorecht nutzen.
Seitens der Russen und Chinesen koennen folglich die Verfahren vor, die vorlaeufigen und moeglicherweise
nach einige Jahrzehnten gefaellten endgultige Urteile des IGH gelassen ignorieren werden, was sie auch
machen, weil sie eben staendige Mitglieder des UN Sicherheitsrates sind.
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
Ja, das ist Quatsch und wird bestenfalls zum Lachen der Polizei führen, vermutlich eher zu genervten Polizisten, die sich mit dem nächsten Querulanten abgeben müssen, der auf bescheuerte Ideen aus dem Internet hereingefallen ist.
Meineid ist ein Aussagedelikt, wie beispielsweise ein falsches Alibi. Das muss konkret und objektiv prüfbar sein.
Der Amtseid ist ein Treueschwur und viel allgemeiner gehalten, daher ist Meineid hier auch nicht anwendbar. Dafür brauchst du nur mal die HM betrachten, die beispielsweise im GG Kommentar von Düring/Herzog/Scholz steht.
Und dises Anwendbarkeit kann auch keiner wollen, denn das wäre die ultimative Gerichtswaffe.
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