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Thema: Strafanzeige gegen Baerbock

  1. #11
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Im Netz kursiert ein Vordruck einer Strafanzeige, an der schon viele teilgenommen haben.
    Obwohl es nicht viel bringen dürfte werde ich ebenfalls teilnehmen. Es ist nur ein Zeichen, aber ein gutes

    Vorzulegen, bei der lokalen Polizei:



    Absender:
    _______________
    _______________
    _______________



    ____________________, den _________

    Strafanzeige

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    hiermit erstatte ich Strafanzeige wegen des Straftatbestandes des Meineids (§ 154
    StGB) gegen die Bundesaußenministerin. Anna Lena Baerbock!


    Die Beschuldigte (BES) Baerbock hat sich meines Erachtens vollumfassend des
    Meineides strafbar gemacht.


    § 154 StGB besagt, dass
    „(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen
    Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. (2) In
    minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf
    Jahren.“

    Der BES wurde am Mittwoch, 8. Dezember 2021, im Plenarsaal des Bundestages
    nach Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes der Amtseid abgenommen.

    Der Amtseid in Artikel 56 des Grundgesetzes lautet: „Ich schwöre, dass ich meine
    Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden
    von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und
    verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen
    jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“


    Die BES antwortete, nachdem ihr der Eid vorgelesen wurde, mit: „Ich schwöre.“
    Ich fasse zusammen: Wer zuvor unter Eid schwört, „dass er/sie seine/ihre Kraft dem
    Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm
    wenden...“ und daraufhin öffentlich verspricht, dass das ukrainische Volk über dem
    deutschen steht und zudem der Wählerwille ihrer deutschen Wähler ihr völlig egal ist,
    der hat einen beispiellosen Meineid hingelegt.


    Mit freundlichen Grüßen

    _____________________
    Sehr gut !

  2. #12
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Das stimmt, weil die Vorlage von juristischen Unkenntnis strotz. Beschuldigte sind Tatverdaechtige
    erst im laufenden Strafverfahren. Vorher sind es eben Tatverdaechtige. Eine Anzeige wg. Meineid
    wird abgeschmettert.

    Allerdings ist rechtlich zu ueberpruefen ob eine Anzeige wg. Verleumdung bzw. uebeler Nachrede
    in Verbindung mit Volksverhetzung gegen alle Politiker und Journalisten in Betracht kommt, die
    oeffentlich von einem " russischen Angriffskrieg " oder " Putins Angriffskrieg " reden, weil die
    Vorgehensweise der Russischen Foederation nach geltenden Voelkerrecht kein Krieg sondern
    eine militaerische Operation zur Beseitigung eines bereits bestehenden militaerischen Konfliktes
    in der Ukraine ist.

    Flankierend zur Anzeige wg. Verleumdung und Volksverhetzung sollte noch eine Beschwerde
    beim Deutschen Presserat eingelegt werden weil die Journalisten den Begriff " Angriffskrieg "
    von der Politik unrecherchiert uebernehmen und damit gegen den Pressekodex verstossen.

    Volksverhetzung ist ein Offizialdelikt das von Amts wegen verfolgt werden muss sobald die
    Polizei als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft oder die Staatsanwaltschaft von der Tat
    Kenntnis erhaelt. Verleumdungen und uebele Nachrichten sind Antragsdelikte solange kein
    oeffentliches Interesse besteht.

    Da es sich allerdings um nationales Recht handelt, werden Strafanzeigen keine Aussicht
    auf Erfolg haben. Somit laesst sich feststellen das Deutsche Politiker und Journalisten gegen
    andere Voelker und Regierungen mit dreisten Luegen, Verleumdungen, uebeler Nachrede,
    Volksverhetzung bzw. sogar Kriegshetze betreiben koennen ohne dafuer strafrechtlich
    belangt zu werden.
    Du solltest mal die Gesetze lesen

    § 130
    Volksverhetzung


    (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
    1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
    (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. einen Inhalt (§ [Links nur für registrierte Nutzer] Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren einen Inhalt (§ [Links nur für registrierte Nutzer] Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, der
    a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
    b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
    c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden oder
    2. einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt (§ [Links nur für registrierte Nutzer] Absatz 3) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.



    186
    Üble Nachrede


    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ [Links nur für registrierte Nutzer] Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    187
    Verleumdung


    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ [Links nur für registrierte Nutzer] Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    § 188
    Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung


    (1) 1Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ [Links nur für registrierte Nutzer] Absatz 3) eine Beleidigung (§ [Links nur für registrierte Nutzer]) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. 2Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.

    (2) Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ [Links nur für registrierte Nutzer]) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ [Links nur für registrierte Nutzer]) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    Keinen der in den Gesetzen genannten Tatbestände erfüllt Baerbeck nach objektiven Maßstäben. Eigeninterpretation ABAS.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  3. #13
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    Mannmann.... Ihr legt noch das System lahm!!
    Mit rechtstaatlichen Mitteln vorzugehen hilft vielleicht zu kompensieren aber bringt nichts
    weil gleichzeitig die Taeuschungskulisse der " freiheitlich-demokratische Grundordnung "
    westlicher Laender in ihrem Status bestaetigt wird. Trotzdem duerfen wir zuversichtlich sein.

    Die Schlangenkoepfe westlicher Politik und Medien werden entweder zur Hoelle geschickt
    oder verfaulen in sibirischen oder chinesischen Gulags.

    Darueber werden sich die westlichen " Menschenrechtler " zwar wider ereifern, aber die
    Russen und Chinesen machen es trotzdem. Warum? Weil sie die Macht dazu haben und
    es daher machen koennen!
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  4. #14
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Würdest du? Damit würdest du dem Staatsanwalt nur zeigen, dass er es im rechtlichen Sinne mit einem absoluten Vollpfosten zu tun hat. Man kann gegen § 54 StGB nur mit einem assertorischen Eid verstoßen, nicht mit einem promissorischen.
    Woher willst Du denn wissen, daß Baerbock keinen assertorischen Eid geleistet hat? Außerdem hätte ich gerne gewusst, woher Du diese Information hast, denn in §154 StGB steht nichts von assertorisch.

  5. #15
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Du solltest mal die Gesetze lesen



    Keinen der in den Gesetzen genannten Tatbestände erfüllt Baerbeck nach objektiven Maßstäben. Eigeninterpretation ABAS.
    Westliche Politiker und Journalisten erfuellen mit ihren taeglichen Behauptung eines " Angriffskrieges "
    der Russen, taeglich die entsprechenden Tatbestaende des STGB (Verleumdung, ueble Nachrede und
    Volksverhetzung), wissen allerdings das sie nicht dafuer strafrechtlich belangt werden koennen, weil es
    sich um nationales Strafrecht handelt das nicht auf Voelker und Regierung
    im Ausland, im konkreten Falle, die Russischen Foederation anwendbar ist.

    Exakt das habe geschrieben und da Du juristischen nicht unbewandert bist, kannst Du das verstehen.
    Du willst das allerdings abstreiten, um fuer die Verleumder, uebele Nachreder und Volksverhetzer
    noch eine Lanze zu brechen. Damit outest Du Dich zugleich als westlicher Systemling welcher sich
    scheinheilig in Taeuschungsabsicht mit dem Kostuem der " Freiheitlich-demokratischen Grundordnung "
    und " Rechtstaatlichkeit " der westlichen Schurkenstaaten verkleidet.
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  6. #16
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Würdest du? Damit würdest du dem Staatsanwalt nur zeigen, dass er es im rechtlichen Sinne mit einem absoluten Vollpfosten zu tun hat. Man kann gegen § 54 StGB nur mit einem assertorischen Eid verstoßen, nicht mit einem promissorischen.
    Ok, lass ich gelten wenn es zweierlei Eide gibt. Nur diese Politgarde trifft nie das Gesetz, wie wir bei Scholz wieder sehen ( wirecard ) oder Metzfelder
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  7. #17
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Westlichen Politiker und Journalisten erfuellen mit ihren taeglichen Behauptung eines " Angriffskrieges "
    der Russen taeglich die entsprechenden Tatbestaende des STGB (Verleumdung, ueble Nachrede und
    Volksverhetzung), wissen allerdings das sie nicht dafuer strafrechtlich belangt werden koennen, weil
    es sich eben um nationales Strafrecht handelt das nicht auf Voelker und Regierung des Auslandes,
    in konkreten Falle die Russischen Foederation anwendbar ist.

    Exakt das habe geschrieben und da Du juristischen nicht unbewandert bist, kannst Du das verstehen.
    Du kannst das allerdings abstreiten um fuer die Verleumder, uebele Nachreder und Volksverhetzer
    noch eine Lanze zu brechen. Damit outest Du Dich allerdings selbst als schaebiger Lump welcher sich
    scheinheilig in Taeuschungsabsicht mit dem Kostuem der " Freiheitlich-demokratischen Grundordnung "
    und " Rechtstaatlichkeit " der westlichen Schurkenstaaten verkleidet.

    Für Russland wäre auch kein deutsches Gericht zuständig.
    Sondern den Haag. Und dort hat sich noch nie die USA oder Israel verantworten müssen. Tolle Vorbilder !
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  8. #18
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Ok, lass ich gelten wenn es zweierlei Eide gibt. Nur diese Politgarde trifft nie das Gesetz, wie wir bei Scholz wieder sehen ( wirecard ) oder Metzfelder
    Gehirnnutzers Definition ist falsch. Nach seiner Privatmeinung, die er vermutlich per Teleprompter hier äußert, wäre nämlich auch der Richtereid nach §45 DRiG kein Eid.
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  9. #19
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Du solltest mal die Gesetze lesen



    Keinen der in den Gesetzen genannten Tatbestände erfüllt Baerbeck nach objektiven Maßstäben. Eigeninterpretation ABAS.
    Baerbock drohte mit Vernichtung Russlands. Alles im grünen Bereich ?
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  10. #20
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    Gehirnnutzers Definition ist falsch. Danach wäre nämlich auch der Richtereid nach §45 DRiG kein Eid.
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    Sein Systemgeschwurbel nehm ich eh nicht für voll, zeigt er immer wieder, ob § 20, GEZ usw
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

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