Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
Im Netz kursiert ein Vordruck einer Strafanzeige, an der schon viele teilgenommen haben.
Obwohl es nicht viel bringen dürfte werde ich ebenfalls teilnehmen. Es ist nur ein Zeichen, aber ein gutes

Vorzulegen, bei der lokalen Polizei:



Absender:
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____________________, den _________

Strafanzeige

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige wegen des Straftatbestandes des Meineids (§ 154
StGB) gegen die Bundesaußenministerin. Anna Lena Baerbock!


Die Beschuldigte (BES) Baerbock hat sich meines Erachtens vollumfassend des
Meineides strafbar gemacht.


§ 154 StGB besagt, dass
„(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen
Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. (2) In
minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf
Jahren.“

Der BES wurde am Mittwoch, 8. Dezember 2021, im Plenarsaal des Bundestages
nach Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes der Amtseid abgenommen.

Der Amtseid in Artikel 56 des Grundgesetzes lautet: „Ich schwöre, dass ich meine
Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden
von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und
verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen
jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“


Die BES antwortete, nachdem ihr der Eid vorgelesen wurde, mit: „Ich schwöre.“
Ich fasse zusammen: Wer zuvor unter Eid schwört, „dass er/sie seine/ihre Kraft dem
Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm
wenden...“ und daraufhin öffentlich verspricht, dass das ukrainische Volk über dem
deutschen steht und zudem der Wählerwille ihrer deutschen Wähler ihr völlig egal ist,
der hat einen beispiellosen Meineid hingelegt.


Mit freundlichen Grüßen

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Sehr gut !