Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
Westliche Politiker und Journalisten erfuellen mit ihren taeglichen Behauptung eines " Angriffskrieges "
der Russen, taeglich die entsprechenden Tatbestaende des STGB (Verleumdung, ueble Nachrede und
Volksverhetzung), wissen allerdings das sie nicht dafuer strafrechtlich belangt werden koennen, weil es
sich um nationales Strafrecht handelt das nicht auf Voelker und Regierung
im Ausland, im konkreten Falle, die Russischen Foederation anwendbar ist.

Exakt das habe geschrieben und da Du juristischen nicht unbewandert bist, kannst Du das verstehen.
Du willst das allerdings abstreiten, um fuer die Verleumder, uebele Nachreder und Volksverhetzer
noch eine Lanze zu brechen. Damit outest Du Dich zugleich als westlicher Systemling welcher sich
scheinheilig in Taeuschungsabsicht mit dem Kostuem der " Freiheitlich-demokratischen Grundordnung "
und " Rechtstaatlichkeit " der westlichen Schurkenstaaten verkleidet.
Deutschland verstößt ja auch gegen das Minsk II Abkommen, dem Bärbock-Völkerrecht. Die USA ist sogar in Kiew mit regulären Truppen in den letzten Jahren öffentlich herummarschiert.

Zitat Zitat von Minsk II Völkerrecht von 2015
10. Abzug aller ausländischen bewaffneten Einheiten und von [deren] Militärtechnik, ebenso von Söldnern, vom Territorium der Ukraine unter Beobachtung durch die OSZE. Entwaffnung aller illegalen Gruppierungen.