Mit dem nunmehr beschlossenen Regierungsentwurf des Bundeskabinetts steht die Umsetzung
der EU-Whistleblowing Richtlinie nun endgueltig in den Startloechern. Es ist davon auszugehen,
dass Bundestag und Bundesrat sich noch im September/Oktober mit dem Gesetz befassen werden
und mit einem In-Kraft-Treten im November gerechnet werden kann.
Mit der Umsetzung in ein deutsches Hinweisgeberschutzgesetz wird der Kulturwechsel des Denunziantentums eingeleitet:
Zukuenftig werden „sachdienliche“ Hinweise von Mitarbeitern auf vermeintliche Rechtsverstoesse
von Gesetzgebung und Rechtsprechung ausdruecklich gefoerdert. Damit einher gehen werden zahlreiche
neue Fragestellungen, die beispielsweise das Arbeitsrecht, den Datenschutz oder die strafprozessuale
Stellung von Ombudspersonen betreffen.
Die volksmundische, von Hoffman von Fallersleben ersonnene Weisheit:GESETZGEBUNGSVERFAHREN | 27. JULI 2022 | Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG
Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können.
Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, soll der bislang lückenhafte und unzureichende Schutz von hinweisgebenden Personen ausgebaut und die Richtlinie (EU) 2019/1937 in nationales Recht umgesetzt werden. Gleichzeitig soll das Ziel eines verbesserten Hinweisgeberschutzes mit den Interessen von Unternehmen und öffentlicher Verwaltung, die zum Ergreifen von Hinweisgeberschutzmaßnahmen verpflichtet werden, so in Einklang gebracht werden, dass bürokratische Belastungen handhabbar bleiben.
Zentraler Bestandteil des Entwurfs ist ein neues Stammgesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz, HinSchG). Das Hinweisgeberschutzgesetz wird begleitet von notwendigen Anpassungen bestehender gesetzlicher Regelungen (Artikel 2 bis 8 des Gesetzentwurfs), insbesondere auch im Bereich des Dienstrechts.
Regierungsentwurf, Referentenentwurf und Stellungsnahme im nachfolgenden Link als PDF downlaod
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" Der groesste Lump im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant "
wird damit politisch und rechtlich durch die Legislative ueberholt! Was kommt als Naechstes? Vielleicht das der
BND und Verfassungsschutz besonders fleissige Denunzianten als " Informelle Mitarbeiter " fuer die
Ausspitzelung und Hinweisgabe mit Geld oder geldwerten Vorteilen bezahlen. (HinweisG Zulage)