+ Auf Thema antworten
Seite 3 von 3 ErsteErste 1 2 3
Zeige Ergebnis 21 bis 30 von 30

Thema: Wie hilft der Staat einer jungen Familie?

  1. #21
    Auf der Sonnenseite☀️ Benutzerbild von Pappenheimer
    Registriert seit
    11.08.2011
    Ort
    Central Valley CR
    Beiträge
    7.783

    Standard AW: Wie hilft der Staat einer jungen Familie?

    Zitat Zitat von Fleet Beitrag anzeigen
    Leider kann ich noch immer und wieder nicht mit Zitaten antworten aber Eure Antworten helfen zumindest mir schon weiter. Ich bin ja auch nur "Berater".

    Neben der Spur ... ich weiß nur, dass mit Gas gekocht wird und ich glaube auch die Heizung funktioniert so und auch Warmwasser.

    Die Wohnung ist etwa 120 qm groß, die Oma verstorben (4 Zimmer, Küche, Bad, Gäste-WC), Balkon.

    Ja schade, klingt nicht gut. Die haben natürlich Panik jetzt wegen Strom und Gas, aber es wäre ja ein Unding, wenn aus solchen Gründen jetzt verkauft werden muss, um zu überleben. Das dürfte dann gerade ja vielen so gehen und wer kauft dann die ganzen frei werdenden Wohnungen? Ist ja auch ne schöne Masche wieder Immobilien auf den Markt zu bringen unterstell ich grad mal.



    Zuerst etwas lernen/ studieren, was man am PC machen kann. Da gibt es recht viele Sachen, Grafiker, Programmierer usw... Wenn die Ausbildung in der Tasche ist Wohnung verkaufen und zu uns nach Costa Rica auswandern. Schönes Haus mit Garten und Pool suchen und ganz bequem online für deutsche Kunden arbeiten. Und vor allem das Leben genießen.
    „Alles was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.“

    Konrad Adenauer

  2. #22
    Lanzmann Benutzerbild von Neben der Spur
    Registriert seit
    16.08.2017
    Ort
    24xyz
    Beiträge
    11.707

    Standard AW: Wie hilft der Staat einer jungen Familie?

    Gasherd:

    Mir sind nur Gasherde bekannt,
    die Flüssiggas nutzen mit
    mobilen roten 11kg-Gasbuddeln
    gefüllt mit Propan oder Buthan.

    Flüssiggase wie Propan und Buthan
    werden durch Erdöl-Raffination gewonnen,
    und nicht durch Umwandlung von Erdgas.

    Auf englisch heisst Flüssiggas
    'Liquified Petroleum Gas' (LPG),
    während Flüssigerdgas dort 'Liquified Natural Gas' (LNG)
    genannt wird.

    Dann gibt es noch Komprimiertes Erdgas
    als 'Compressed Natural Gas' (CNG),
    welches von Erdgas-Automobilen genutzt wird.
    Lass' die Toten ihre Toten begraben | Matthaeus 8:22
    Du wirst der Schwanz sein, und der Fremdling der Kopf | 5.Mose 28:43,44
    Vom Wein der Waffenhehre Odin ewig lebt | 1. Gylfaginnîng 38
    Schulbildung ist zwar kostenlos, in den meisten Fällen aber umsonst. | User amendment

    If God's on the left, then I'm sticking to the Right | AC/DC - Hell's Bells

  3. #23
    Mitglied Benutzerbild von Papst Urban
    Registriert seit
    12.06.2021
    Ort
    SMB://Domain
    Beiträge
    1.740

    Standard AW: Wie hilft der Staat einer jungen Familie?

    Der Staat kann den Bürger nicht zwingen, das Haus zu verkaufen, um Sozialrechte zu entgehen. Er hat das Recht auf Enteignung, aber nicht bei Mittellosigkeit oder bei einem Betrieb. Das heißt, die Sozialrechte des Bürgers stehen erstmal im Vordergrund, auf den der Staat eingehen muss. Bei einer Enteignung muss der Staat dem Bürger triftige Gründe vorlegen, die rechtens sein müssen, was er in diesem Fall nicht machen wird, denn es handelt sich um eine junge sozial schwache Familie mit einem Kleinkind. Jedes Gericht wird sich für die Familie aussprechen.

    Falls der Staat in Zukunft das Haus enteignen kann, muss er vorher das soziale Leben dieser Familie sichern und das wird ein finanzieller und bürokratischer Aufwand sein.

    Das Haus ist sicher, die beiden müssen sich einfach bewegen und ihre Rechte geltend machen.
    Ihr versteht es immer noch nicht oder, SIE besitzen alles, einfach alles den ganzen verdammten Planeten,
    SIE können machen was SIE wollen & wann SIE es wollen !
    _______________________________
    John Carpenter - Interview (1988)

  4. #24
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
    Registriert seit
    14.11.2010
    Ort
    z,Minga
    Beiträge
    104.255

    Standard AW: Wie hilft der Staat einer jungen Familie?

    Zitat Zitat von Ruprecht Beitrag anzeigen
    GEZ- Befreiung kann man bestimmt googeln.
    Ansonsten bei der Schilderung kann ich mir keine großartigen Hilfen vorstellen, H4 wenn das Amt die Wohnung als angemessen betrachtet.
    Da musst du sie glaube ich nicht verkaufen.
    Muss sie nicht verkaufen, weil sich das Amt die Miete spart. Außer ein Ding mit 160 qm.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  5. #25
    Mitglied
    Registriert seit
    24.01.2022
    Ort
    beside Mister Blue Sky
    Beiträge
    1.664

    Standard AW: Wie hilft der Staat einer jungen Familie?

    Papst es ist eine Wohnung aber ich glaube, das würden die nicht hin bekommen. Wie ich sie kenne sind sie eher scheu und defensiv. Die wollen einfach leben und dass sie sich Hilfe suchen sollten kommt auch gar nicht von ihnen, sondern von außen.

    Neben der Spur ... ich hab nur vermutet aber was du sagst ja stimmt, die meisten die ich kenne die mit Gas heizen und Wasser wärmen kochen mit Strom. Wir d da auch so sein. Ich bin noch nie in der Wohnung gewesen.

    Pappenheimer, das klingt so romantisch. Ich suche noch was für mich. Ist es sicher in Costa Rica?
    Sekt und Champagner nie vor 8 Uhr morgens, Bier immer, Rotwein ab 17 Uhr

  6. #26
    Lanzmann Benutzerbild von Neben der Spur
    Registriert seit
    16.08.2017
    Ort
    24xyz
    Beiträge
    11.707

    Standard AW: Wie hilft der Staat einer jungen Familie?

    Welche finanziellen Leistungen gibt es für Familien?

    * Kindergeld
    * Mutterschaftsleistungen
    * Elterngeld
    * Steuerentlastung


    Welche Unterstützungen gibt es für Familien mit kleinen Einkommen?

    * Kinderzuschlag
    * Bildung und Teilhabe
    * Bundesstiftung Mutter und Kind

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Ich habe kaum Ahnung, aber gegoogelt 'hilfsgelder für junge familien'.

    Kinderzuschlag ist bestimmt etwas Anderes,
    als Kindergeld.

    Da steht noch mehr Richtung Bafög, Kuren und Pflege.

    ------

    Was man probieren könnte, ist, auf der
    Webseite der Gemeinde zu schauen,
    ob die Gemeinde / Landkreis / Stadt / Bundesland
    nicht noch eigene lokale Hilfsgelder anbietet;
    es gibt manchmal Leute, die eine Stiftung gründen,
    und Vermögen / Erbe dort hineinzahlen,
    und deren Zweck ein Gemeinnütziger ist.
    Lass' die Toten ihre Toten begraben | Matthaeus 8:22
    Du wirst der Schwanz sein, und der Fremdling der Kopf | 5.Mose 28:43,44
    Vom Wein der Waffenhehre Odin ewig lebt | 1. Gylfaginnîng 38
    Schulbildung ist zwar kostenlos, in den meisten Fällen aber umsonst. | User amendment

    If God's on the left, then I'm sticking to the Right | AC/DC - Hell's Bells

  7. #27
    Mitglied
    Registriert seit
    21.03.2015
    Beiträge
    4.751

    Standard AW: Wie hilft der Staat einer jungen Familie?

    Zitat Zitat von Fleet Beitrag anzeigen
    Das würde ich hier sehr gern einmal fragen, denn in meinem engen Bekanntenkreis gibt es da gerade ein Problem.

    Junge Familie (2 Kinder, Frau noch arbeitslos, er macht gerade eine Ausbildung, da er in seinem Ausbildungsberuf nicht mehr arbeiten kann, aber keine Behinderung oder so) wohnt in der eigenen Wohnung (von der Großmutter übernommen, also abgezahlt, keine Miete etc.).

    Die haben Gas...

    Was kann so eine Familie eigentlich so vom Staat "erwarten"? Bislang haben die nie etwas beantragt. Man hört etwas von Wohngeld, aber die zahlen ja gar keine Miete. Wie ist es mit GEZ? Gibt es sonst noch irgend etwas? Ich habe auch nie auf Hilfe zurückgegriffen, bzw. greifen können, ich hab also überhaupt keine blasse Ahnung. Die Eltern der Frau sind bereits verstorben und von denen des jungen Mannes ist gar nichts zu erwarten.

    Natürlich wollen sie auch nicht umziehen, es geht nur darum, ob die irgend etwas beantragen könnten, was auch Sinn macht. Ihr wisst doch hier so viel....
    Sorry, mit so Leuten habe ich kein Mitleid.
    Warum setzt man 2 Kinder in die Welt, wenn man nicht mal selbst über die Runden kommt?
    Und warum sollen andere denen das Leben finanzieren?

  8. #28
    Mitglied
    Registriert seit
    12.10.2017
    Beiträge
    3.462

    Standard AW: Wie hilft der Staat einer jungen Familie?

    Zitat Zitat von Ruprecht Beitrag anzeigen
    GEZ- Befreiung kann man bestimmt googeln.
    Ansonsten bei der Schilderung kann ich mir keine großartigen Hilfen vorstellen, H4 wenn das Amt die Wohnung als angemessen betrachtet.
    Da musst du sie glaube ich nicht verkaufen.
    Genauso: Eine angemessene Familienunterkunft gilt als Schonvermögen.
    "Gute Informationen sind schwer zu bekommen. Noch schwerer ist es, mit ihnen etwas anzufangen."
    (Sir Arthur Conan Doyle)

  9. #29
    HPF Moderator
    Registriert seit
    17.10.2015
    Beiträge
    28.013

    Standard AW: Wie hilft der Staat einer jungen Familie?

    Zitat Zitat von Ruprecht Beitrag anzeigen
    Und du weißt es natürlich besser.
    Lass mich raten, du bist überzeugt das man selbstgenutztes Wohneigentum auf jeden Fall verwerten muss wenn man bedürftig wird?
    ich weiß es nicht besser und war auch zu faul zum googeln, deshalb habe ich schlichtweg die Klappe gehalten, mit ich wees nüscht und Raterei ist da niemanden geholfen
    1.6.22 11:40 im Bundestag Claudia Roth: Journalisten sind Fachkräfte der Demokratie
    Ich glaube heißt übersetzt: Ich wees nüscht (Ruprecht)
    mabac (wirre Details) 22.6.1941 260Div der RA , 20.000 Panzer, 18.000 Flugzeuge, 68.000 Kanonen > 5cm gegen das DR aufmarschiert
    DR: 150Div., 3600 Panzer, 2500 Flugzeuge, 7000 Kanonen > 5cm


  10. #30
    Mitglied Benutzerbild von Hay
    Registriert seit
    06.04.2008
    Beiträge
    23.823

    Standard AW: Wie hilft der Staat einer jungen Familie?

    Wohngeld würde es wahrscheinlich geben, wenn auch nur als Tropfen auf einen heißen Stein und nur solange kein Hartz IV bezogen wird:

    Das Wohngeld soll nach § 1 Wohngeldgesetz (WoGG) angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern. Es wird als Mietzuschuss oder – für Eigentümer – als sogenannter Lastenzuschuss (Zuschuss zur Belastung) geleistet.
    Anspruch auf die staatliche Leistung haben u.a. Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Wohnungseigentümer sowie Nutzer eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts, Nießbrauchrechts oder Wohnungsrechts – allerdings nur, wenn sie selbst in der Immobilie wohnen und die Kosten dafür selbst tragen. Empfänger von Transferleistungen, also beispielsweise von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Sozialgeld nach dem SGB II, bekommen kein Wohngeld. Auch alle, die in einer Bedarfsgemeinschaft/Haushaltsgemeinschaft mit einem Empfänger von Transferleistungen leben, können keinen Lastenzuschuss beantragen.
    Zuschussfähig sind nach § 10 WoGG die Kosten für den Kapitaldienst, wenn die Wohnung oder das Haus noch abgezahlt werden müssen, und die Nebenkosten (Bewirtschaftungskosten), also u.a.

    Ausgaben für Zins und Tilgung bei Krediten für den Bau, Kauf oder für Modernisierungsmaßnahmen,
    Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten und weitere Nebenkosten, derzeit pauschal berücksichtigt mit 36 Euro pro Quadratmeter im Jahr,
    Grundsteuer und sonstige Grundbesitzabgaben,
    Versicherungsbeiträge für das Eigenheim und
    Verwaltungskosten.

    Ob und wie viel Lastenzuschuss bezahlt wird, hängt von drei Faktoren ab, von:

    der Höhe des Hausgeldes von Eigentumswohnungen bzw. der Ausgaben für das Eigenheim,
    der Höhe des Einkommens und
    der Anzahl der Familienmitglieder, die in der Wohnung leben.
    In Städten, in denen Wohnen besonders teuer ist (Stufe VII) – beispielsweise in München – hat eine dreiköpfige Familie bei einer monatlichen Belastung (Kapitaldienst und Bewirtschaftungskosten) in Höhe von 800 Euro und mit einem Nettoeinkommen von 1.800 Euro/Monat Anspruch auf einen Lastenzuschuss in Höhe von 44 Euro/Monat. Bei gleichem Einkommen und gleichen Ausgaben würde sie in Orten mit niedrigen Wohnkosten – z. B. in Schmalkalden in Thüringen (Stufe II) – keinen Zuschuss erhalten. Dort müsste eine dreiköpfige Familie eine monatliche Belastung in Höhe von 500 Euro und ein Nettoeinkommen von 1.550 Euro/Monat nachweisen, um 43 Euro/Monat an Zuschuss zu erhalten. Das Kindergeld wird beim Einkommen nicht berücksichtigt; außerdem gibt es Freibeträge z.B. für behinderte Menschen, für Kinder oder für Alleinerziehende.
    Berechnung des Lastenzuschusses

    Die der Berechnung zugrundeliegende Formel ist nicht so leicht zu verstehen. Ob ein Wohngeldanspruch besteht und wie hoch das Wohngeld ist, kann man beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nachlesen oder mithilfe von Wohngeldrechnern im Internet berechnen, z.B. hier.

    „Auch wenn die Antragstellung umständlich ist und deshalb manche davon abgeschreckt sein werden, versuchen Sie es trotzdem. Die Wohngeldstellen der Kommunen helfen Ihnen sicher weiter“, so Gabriele Heinrich, Vorstand von Wohnen im Eigentum.
    Lastenzuschuss beantragen

    Der Lastenzuschuss muss bei den Wohngeldbehörden der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt werden und wird dann für jeweils zwölf Monate gezahlt.
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Hartz IV ist nicht ausgeschlossen, würde aber das ziemlich geringe Wohngeld obsolet machen:

    In § 12 Abs. 4 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) ist ausdrücklich vorgesehen, dass selbstgenutzte Hausgrundstücke und Eigentumswohnungen in angemessener Größe zum Schonvermögen zählen und folglich keine Anrechnung auf die Sozialleistung erfolgt.

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 28.06.2015, 00:35
  2. Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 15.10.2012, 20:19
  3. Asylbewerber Familie kostet den Staat 1 Million Euro!
    Von latinroad im Forum Deutschland
    Antworten: 83
    Letzter Beitrag: 22.06.2010, 11:29
  4. Studie: 5% der jungen Deutschen Mitglied in einer Kameradschaft
    Von Candymaker im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 156
    Letzter Beitrag: 23.03.2009, 11:52

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben