Zitat von
Chronos
Natürlich konnte das in manchen Fällen schon nachgewiesen werden, weil beispielsweise in der Baubranche einer der Wettbewerber plauderte, da er aus einer Angebotsrunde rausgeflogen ist und er beweisen konnte, dass Absprachen stattgefunden haben.
Aber generell können auch "Profis" da nicht viel ausrichten, denn sie müssten an die Kalkulationsunterlagen kommen und ausserdem Lagerbestände bzw. Zukaufsmengen zu unterschiedlichen Einkaufspreisen bewerten können.
Es steht einem Anbieter doch frei, für seine zu unterschiedlichen Einkaufspreisen beschafften Lagerbestände bzw. Zukäufe einen Mischverkaufspreis anzusetzen.
Wer sollte ihm dies untersagen können, wenn kein juristisch nachweisbarer Verstoß gegen Gesetze nachgewiesen werden kann?