Weis nicht ob das Amt für so eine installierte Glückspielbude für Energie(Börse) zuständig ist. Seit Erfindung der Energiewende ist es doch bekannt zu was diese Börse in der EU benutzt wird. Einfach ein Traum für Spekulanten mit viel Geld.
Gewinne werden eingesteckt Verluste werden aufs Volk verteilt.
Die marktrechtlich-juristischen Eingriffsmöglichkeiten eines Kartellamtes sind in einem System mit liberaler Wirtschaft sehr eingeschränkt und können eigentlich nur Kartellbildungen über einem bestimmten Prozentsatz untersagen.
Aber auf welcher Rechtsgrundlage sollte ein Kartellamt in die Preisentwicklungen eingreifen können? Noch herrscht bei uns Vertrags- und Kalkulationsfreiheit.
Die einzige Alternative wäre Verstaatlichung, und was daraus dann entstehen würde, wissen wir aus den Planwirtschaften der Länder des früheren real existierenen Sozialismus.
Ich weise noch einmal darauf hin: Hier geht es um Österreich!
In den nächsten Tagen wird das Konzept vorgelegt, es wurde noch aufgeschoben. Es könnte ein Pauschalsystem geben mit vorgegebenen kwh (was mir persönlich einen herben Verlust bereiten würde und mich auf die Idee bringen wird auf Holz umzusteigen!) oder mit 75% des Vorjahresverbrauchs zum üblichen Preis und der Rest zum Marktpreis (was mir mehr bringen würde, weil wir durch Wärmepumpe wahrscheinlich sparen werden).
Steht noch in den Sternen. Die Klagen mehren sich übrigens, weil die Leute nicht einsehen, dass sie für ihre Energieunternehmen, sie sich verspekuliert haben, den Kopf hinhalten sollen.
Wenn bspw. die Preisentwicklungen auf Preisabsprachen basieren, dann müsste das Kartellamt einschreiten.
Wer "die Gunst der Stunde nutzt", und die Notsituation der Bürger schamlos ausnützt, der sollte ebenfalls einen Schlag auf seine Finger bekommen (§).
Aber das Schlimme ist, Normalbürger haben keine Lobby...das nennt sich wohl "lieberale Marktentwicklung".
>>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<
Wie willst du das juristisch wasserdicht beweisen?
Wenn dein Obsthändler sieht, dass der Supermarkt nebenan den Preis für Bananen um 10 Prozent hochgesetzt hat und er dann ebenfalls seinen Preis um 10 Prozent anhebt, wie könnte man ihm dann eine unerlaubte Preisabsprache nachweisen?
Dass das Kartellamt bei solchen Spielchen auf Granit beisst und sofort Einstweilige Verfügungen kassiert, hat man vor einigen Jahren gesehen, als die Benzinanbieter ihre Tankstellenpreise fast synchron anpassten. Man hat seitens des Kartellamtes geprüft, geprüft und geprüft, und das Ende der Geschichte war dann, dass man keine gerichtsfesten Beweise hatte und unterlag.
Freie Marktwirtschaft.
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