In Hessen halt nicht:
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
An wen muss ich mich wenden?
An das Bürgerbüro Alsfeld.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
Welche Gebühren fallen an?
- 30,00 Euro
Und in meinem konkreten Fall war das das Amtsgericht - ob das immer so war oder nur temporär, weiss ich nicht. Ist aber zweitrangig.
Undefeated Nak Muay/Kickboxer: 0W - 0L - 0D
<Tradition is not the worship of ashes, but the preservation of fire!>
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