"Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann,
wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen,dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt.
Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang." - Carl Jacob Burckhardt (Schweizer Historiker) -
Undefeated Nak Muay/Kickboxer: 0W - 0L - 0D
<Tradition is not the worship of ashes, but the preservation of fire!>
So ist es.
Ist eben schwierig bei 2,3 E/l Sprit, galopierender Inflation, Rekordenergiepreisen und nun bald steigenden Bauzinsen den Kredit irgendwann einmal zu tilgen, aber Gott sei Dank stehen genügend Neger und Westasiaten zur Verfügung, die die freigewordenen EFH gerne für umme mit ihren Familien beziehen würden.
You can ignore reality, but you cannot ignore the consequences of ignoring reality. Ayn Rand
Sehr schlau!
Wenn die Zinsen steigen, dann fallen die Preise von Immobilien, d.h. die Sicherheit für die Grundschuld ist nicht mehr da.
In diesem Fall gibt es ein Sonderkündigungsrecht der Banken und dann werden die Zinsen an die fehlende Sicherheit angepasst.
Das gibt noch ein böses Erwachen für einige Super-Schlauberger!
You can ignore reality, but you cannot ignore the consequences of ignoring reality. Ayn Rand
You can ignore reality, but you cannot ignore the consequences of ignoring reality. Ayn Rand
§ 313 BGB
(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.
(2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.
(3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.
Bei 1.000 % Inflation pro Jahr dürfte die Bank wohl ein Recht haben, eine Anpassung der Zinshöhe zu verlangen. Ist dies für den Schuldner nicht zumutbar, kann er den Darlehensvertrag kündigen.
Bei 8 - 9 % offizieller Inflation pro Jahr dürfte ein Profi-Gläubiger meiner Ansicht nach Schwierigkeiten haben, eine Zinserhöhung gerichtlich durchzusetzen.
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