Größer als Parteien heißt das. Und nein, ich habe da keine konkreten Vorstellungen. Wenn du aber glaubst, dass unser Parteiensystem im Speziellen und das politische System im Allgemeinen der Weisheit letzter Schluss wäre, wie so eine Art ewiges Naturgesetz, dann dürftest du auf dem Holzweg sein. Ganz abgesehen davon, dass es in diesem Strang eh fehl am Platz wäre, über solche Sachen zu spekulieren.
"Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen [...] sterben qualvoll um Luft ringend zu Hause. Das Ersticken oder nicht genug Luft kriegen ist für jeden Menschen eine Urangst" - BMI
"Der Westen ist das Imperium der Lügen" - Putin
“Niemand ist mehr Sklave, als der sich für frei hält, ohne es zu sein." - Goethe
Damit die Menschen sich noch mehr die Birne wegballern und nicht merken, wie sie in den Untergang getrieben werden?
__________________________________________________ __________________________________________________ ________________________________________________
[Links nur für registrierte Nutzer]
Stand: 22.03.2024, 12:51 Uhr
Von: Franziska Schwarz, Jens Kiffmeier
...
Update vom 22. März, 11.38 Uhr: Die Entscheidung ist gefallen: Trotz vieler Streitpunkte hat der Bundesrat einer Legalisierung von Cannabis zugestimmt. Die Länderkammer ließ am Freitag (22. März) ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, mit dem Besitz und Anbau der Droge zum 1. April für Volljährige mit Vorgaben erlaubt werden. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses war zuvor trotz intensiver Debatte gescheitert.
...
[Links nur für registrierte Nutzer]
__________________________________________________ __________________________________________________ ________________________________________________
Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.
zu Nichts fähig, aber Rot-Grüne müssen versorgt werden
Kiffen ab 1. April legal!: Bundesrat billigt Cannabis-Legalisierung
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (61, SPD)
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (61, SPD)
22.03.2024 - 11:51 Uhr
Kiffer-Showdown im Bundesrat!
Die Bundesländer winken Karl Lauterbachs (61, SPD) Cannabis-Legalisierung durch. Heißt: Ab 1. April darf legal gekifft werden. Zuvor gingen mehrere Bundesländer (u.a. Bayern und das Saarland) gegen die Kiffer-Pläne auf die Barrikaden – sie wurden jedoch bei der Abstimmung überstimmt.
Die Bundesratsdebatte zum Nachlesen:
[Links nur für registrierte Nutzer]
Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“
Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.
Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“
Das ist eine Legalisierung Ultralight.
Ein Urlaub in Barcelona oder auf Teneriffa lässt Spanien niederländischer als die Niederlande scheinen. Dank einer Gesetzeslücke.
Es gibt nicht mal eine Grenzmenge was den Einkauf betrifft.
Wieso in Deutschland so viel Theater um eine homöopathische Legalisierung entstanden ist ist mir schleierhaft
Die Ablehnung der Teillegalisierung hat großen symbolischen Charakter und ist rational nicht zu erklären. Man muss sich als Gegner dieser Regierung nicht an diesem Thema abarbeiten. Das ganze ist sowieso Murks. Wer lässt sich denn in den angedachten Vereinen als Kiffer offiziell registrieren. Damit begibt man sich in die Schusslinie. Die Listen der Vereinsmitglieder und Kunden sind ein offenes Buch für die Behörden und können jederzeit für allerlei Schikanen verwendet werden, was auch passieren wird.
[Links nur für registrierte Nutzer]
Ein pragmatischer Ansatz wäre es gewesen, das Mitführen kleiner Mengen(bis ca. 5g) und den privaten Anbau von bis zu drei Pflanzen(und die Aufbewahrung der Ernte) zu erlauben. Der Handel bleibt weiterhin verboten, der öffentliche Konsum eine Ordnungswidrigkeit, wie das Rauchen in Rauchverbotszonen. Es wird dadurch nicht mehr konsumiert, als ohnehin schon. Es wird nur entkriminalisiert, was sowieso millionenfach praktiziert wird. Dazu kommen noch Grenzwerte für den Straßenverkehr, die gewährleisten, dass berauschte Verkehrsteilnemer sanktioniert werden, nicht aber Menschen, bei denen Abbauprodukte von letzter Woche festgestellt werden.Kiffer-Listen: Mit der Cannabis-Legalisierung droht ein Datenschutz-Fiasko
Mit dem Gesetzentwurf zum "kontrollierten Umgang mit Cannabis", den der Bundestag vorige Woche in einer turbulenten Sitzung beschlossen hat, will die Ampel-Koalition den Schwarzmarkt rund um den Hanfkonsum trockenlegen. Weiteres Anliegen ist es, den Überwachungsdruck gegenüber Nutzern des Rauschmittels zu verringern. Denn bislang konnten Ermittler gegen sie gegebenenfalls mit eingreifenden Mitteln wie Staatstrojanern für heimliche Online-Durchsuchungen und dem großen Lauschangriff vorgehen. Doch nun droht Kritikern zufolge stattdessen ein Datenschutzalbtraum: Die persönlichen Informationen von Millionen Konsumenten dürften mit der Initiative behördlich erfasst und – ohne weitere Auflagen – etwa an Strafverfolger weitergegeben werden....
Dafür müssen die Genossenschaften oder Vereine "Kiffer-Listen" führen und für diese umfangreich persönliche Daten sammeln, schreibt das Portal Netzpolitik.org. Paragraf 28 des Gesetzes sieht weitere umfangreiche staatliche Befugnisse vor. So dürfen zuständige Behörden wie Landrats- oder Bezirksämter und von ihr Beauftragte Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten sowie weitere erlangte Informationen etwa von vertretungsberechtigten Personen, Mitgliedern, Beschäftigten, beauftragten Dritten der Anbauvereinigung sowie sonstiger in deren "befriedeten Besitztum" Angetroffener zu erheben und zu verarbeiten. Eingeschlossen sind sämtliche Personen, die Cannabis oder Vermehrungsmaterial erhalten haben.
Daten dürfen fünf Jahre und teils länger gespeichert werden
Die so erlangten Informationen kann die zuständige Behörde bis zu fünf Jahre lang speichern, personenbezogene Daten bis zu zwei Jahre lang. Die Frist gilt nicht, wenn wegen eines anhängigen Bußgeldverfahrens, staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens oder eines gerichtlichen Prozesses "eine längere Aufbewahrung erforderlich ist". Verwaltungsmitarbeiter dürfen ferner "alle geschäftlichen Schrift- und Datenträger von Anbauvereinigungen" prüfen sowie "Abschriften, Kopien, Ablichtungen und Auszüge von Unterlagen anfertigen und digitale Daten sicherstellen". Die sensiblen Informationen können zudem an andere Behörden weitergegeben werden, wenn sie bei der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nützlich erscheinen. Rechtsstaatliche Schutzmechanismen wie ein Richtervorbehalt: Fehlanzeige.
Geändert von Querfront (22.03.2024 um 13:14 Uhr)
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)