Zitat von
Chronos
Das ist klar. Das sind die bilateralen Versicherungsvereinbarungen für die Person des jeweiligen Entsendeten, aber nicht für dessen im Heimatland verbliebenen Angehörigen.
(Während meiner Jahre in Fernost gab es das leider nicht, weil mit dem damaligen Staat kein Abkommen bestand. Ergo hatte ich zuvor eine schweineteure Auslands-Krankenversicherung abschließen müssen).
Aber zu meiner Frage habe ich noch etwas gefunden:
Und gleich dahinter folgt der Disclaimer:
Ich denke, dass sich meine Frage an die Kollegen in der Schweiz und Österreich damit erledigt hat, denn allem Anschein nach haben diese beiden Nachbarländer keine derartigen Abkommen abgeschlossen.
Deutschland wieder mal ganz vorne dabei, wenn es darum geht, anderen den Puderzucker in den Dingens zu blasen....