Mal eine Frage an die Kollegen in der Schweiz (und falls Kollegen aus Österreich hier mitlesen, ebenfalls an sie die Frage):

Als Deutschland die ersten Anwerbeabkommen für Gastarbeiter mit der Türkei abschloss, wurde vertraglich vereinbart, die in der Heimat verbliebenen engeren Angehörigen (also Ehepartner, Eltern und Kinder) aus der deutschen Krankenversicherung mitzuversichern.

In der Praxis bedeutete dies, dass diese Angehörigen in der Heimat die dortigen medizinischen Leistungen in Anspruch nehmen zu können, um dann anschließend die Kosten aus der deutschen Krankenversicherung rückerstattet zu bekommen.

Soweit mir bekannt, besteht diese Regelung unverändert bis heute.

Wie ist das in der Schweiz (und Österreich) geregelt? Wie sind dort die im Heimatland des Gastarbeiters verbliebenen Angehörigen krankenversichert?