«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Artikel 3 GG
[Links nur für registrierte Nutzer]3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Die AWO hat massiv gegen diesen Artikel verstoßen, indem sie Mitarbeiter kündigten die Mitglied der AfD waren.
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ob ich das HPF "mag" darüber habe ich mir noch keine Gedanken gemacht, prinzipiell kann man Lebewesen mögen oder nicht mögen, Menschen, hier vllt halt User....nicht eine abstrakte Softwareprogrammierung.
und so ist das auch hier manche mag man manche nicht, das Forum besteht ja nicht nur aus Trollen aus dem Putintread.
Davon abgesehen ist es weniger relevant ob man einen User mag, "kennen" tut man ihn sowieso nicht wirklich, relevanter ist ob man die Auseinadersetzung mag....oder die Selbstdarstellung oder die Unterhaltung oder um das eigene Ego zu polieren, die eigene Meinung zu bestätigen, oder den Sozialkontakt.....es geht in einem Forum viel mehr um einen selbst als um andere.
Geändert von Trantor (09.05.2022 um 18:46 Uhr)
Tja, wie gesagt dem Arbeitnehmer steht der Rechtsweg offen.§ 9 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung
(1) Ungeachtet des § 8 ist eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung bei der Beschäftigung durch Religionsgemeinschaften, die ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder durch Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, auch zulässig, wenn eine bestimmte Religion oder Weltanschauung unter Beachtung des Selbstverständnisses der jeweiligen Religionsgemeinschaft oder Vereinigung im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht oder nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.
(2) Das Verbot unterschiedlicher Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung berührt nicht das Recht der in Absatz 1 genannten Religionsgemeinschaften, der ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder der Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, von ihren Beschäftigten ein loyales und aufrichtiges Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses verlangen zu können.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
mal abgesehen das §3 GG höher wiegt als $9 AGG muss der Nachweis der beruflichen Anforderung erfüllt werden. Das kann immer nur über eine Handlung oder eine Weigerung einer Handlung des Beklagten erfolgen. DH wenn sich bei der AWO zB einer weigern würde einen Ausländer zu betreuen....dh der Arbeitgeber muss da einen Schaden nachweisen können - nur allein aus der Ideologie oder Zugehörigkeit heraus ist das nach §3 prinzipielll mMn nach unmöglich....wenn man rechtsstaatlich urteilt....wir sind hier ja schliesslich nicht in Putinland....
Geändert von Trantor (09.05.2022 um 18:56 Uhr)
Es gibt einen Unterschied zwischen Widerspruch und Konsequenzen. Widerspruch ist wichtig, Konsequenzen sind Unterdrückung.
Die Parole, dass jede Meinung Konsequenzen haben kann ist nichts weiter, als tyrannisches Verhalten, die es in jeder Diktatur gibt. Wenn also Peter Hahne wegen Corona Widerspruch erntet ist das in Ordnung. Wenn aber Konsequenzen folgen, ist das nicht in Ordnung. Und diese Zeitungen fordern nicht Widerspruch, sondern Konsequenzen. Insofern sind es keine Meinungen, die man aushalten muss, sondern Steigbügelhalter einer verbrecherischen Medizin-Tyrannei.
Wer Konsequenzen fordert, offenbart seine unterdrückerische Gesinnung. Unabhängig, ob er sie durchsetzen kann.
Widerspruch ist was ganz Anderes. Der kommt ohne Konsequenzen aus. Sondern da zählt die Macht des besseren Arguments. Es geht hier nicht um strafbare Sachen, sondern um unbeliebte Meinungen. Auf Twitter sehen wir gerade genau das. Elon Musk kauft Twitter, um dort mehr Meinungsfreiheit zuzulassen, da viel zu viel dort gelöscht wird und das gesamte Establishment, das ihn für seine Elektro-Autos lobt, fällt über ihn her und labert Unsinn von der Gefahr der Meinungsfreiheit.
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