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Thema: Der Umgang mit Abweichlern - Meinungsfreiheit in Deutschland

  1. #71
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Der Umgang mit Abweichlern - Meinungsfreiheit in Deutschland

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Nach dem GG kann jeder sich privat äußern, wie er möchte...egal, ob Kommunist oder AfD Mitglied.
    Der Arbeitgeber hat da keinerlei Mitspracherecht, und schon lange kein Recht, seinem Angestellten deswegen zu kündigen.
    Leider habe wir in der Justiz solche Versager wie dich, die sich einfach über das geltende Recht hinwegsetzen.

    Nochmal in kleinen Tanzschritten....extra für dich...aufgrund seiner Mitkliedschaft oder Kontakt zu der AfD ist keine Kündigung zu rechtfertigen.
    Aber genau das hat mehrfach stattgefunden....weil wir keinen Rechtsstaat mehr haben, sondern ein Parteienstaat, der die Justiz gekapert hat.
    Falsch mein lieber Hamburger, du vergisst das Ansehen des Unternehmens. Dem Arbeitnehmer steht doch der Rechtsweg offen, also..................
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  2. #72
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    Standard AW: Der Umgang mit Abweichlern - Meinungsfreiheit in Deutschland

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Du hast es nicht verstanden. Man kann die Handlun gut oder schlecht finden, jedoch sollte man nicht ignorieren, dass der Arbeitgeber auch Rechte hat. Und da sind wir wieder bei dem eigentlichen Problem, andere die nicht deiner Meinung sind, die nicht deine Partei huldigen, sprichst du ihre Grundrechte ab.

    DEIN GROSSER BEFEHL AN ALLE; GRUNDRECHTE SIND NUR DANN ZU RESPEKTIEREN, WENN SIE DIR GENEHM ANGEWENDET WERDEN: ALLEN ANDERE SOLLTE MAN DIESE RECHTE UND DEREN AUSÜBUNG ABSPRECHEN.
    AM BESTEN GLEICH HINRICHTEN.

  3. #73
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    Standard AW: Der Umgang mit Abweichlern - Meinungsfreiheit in Deutschland

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Falsch mein lieber Hamburger, du vergisst das Ansehen des Unternehmens. Dem Arbeitnehmer steht doch der Rechtsweg offen, also..................
    Artikel 3 GG

    3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
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    Die AWO hat massiv gegen diesen Artikel verstoßen, indem sie Mitarbeiter kündigten die Mitglied der AfD waren.

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  4. #74
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    Standard AW: Der Umgang mit Abweichlern - Meinungsfreiheit in Deutschland

    Zitat Zitat von BrüggeGent Beitrag anzeigen
    Dafür,daß Du das HPF nicht magst, bist Du aber ziemlich oft hier.
    ob ich das HPF "mag" darüber habe ich mir noch keine Gedanken gemacht, prinzipiell kann man Lebewesen mögen oder nicht mögen, Menschen, hier vllt halt User....nicht eine abstrakte Softwareprogrammierung.
    und so ist das auch hier manche mag man manche nicht, das Forum besteht ja nicht nur aus Trollen aus dem Putintread.

    Davon abgesehen ist es weniger relevant ob man einen User mag, "kennen" tut man ihn sowieso nicht wirklich, relevanter ist ob man die Auseinadersetzung mag....oder die Selbstdarstellung oder die Unterhaltung oder um das eigene Ego zu polieren, die eigene Meinung zu bestätigen, oder den Sozialkontakt.....es geht in einem Forum viel mehr um einen selbst als um andere.
    Geändert von Trantor (09.05.2022 um 19:46 Uhr)
    “Der Politischen Korrektheit geht es nicht darum, eine abweichende Meinung als falsch zu erweisen, sondern den abweichend Meinenden als unmoralisch zu verurteilen. Man kritisiert abweichende Meinungen nicht mehr, sondern hasst sie einfach. Wer widerspricht, wird nicht widerlegt, sondern zum Schweigen gebracht.”
    Prof.Dr. Norbert Bolz, Medienwissenschaftler

  5. #75
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Der Umgang mit Abweichlern - Meinungsfreiheit in Deutschland

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Artikel 3 GG



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    Die AWO hat massiv gegen diesen Artikel verstoßen, indem sie Mitarbeiter kündigten die Mitglied der AfD waren.
    § 9 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung


    (1) Ungeachtet des § 8 ist eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung bei der Beschäftigung durch Religionsgemeinschaften, die ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder durch Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, auch zulässig, wenn eine bestimmte Religion oder Weltanschauung unter Beachtung des Selbstverständnisses der jeweiligen Religionsgemeinschaft oder Vereinigung im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht oder nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.



    (2) Das Verbot unterschiedlicher Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung berührt nicht das Recht der in Absatz 1 genannten Religionsgemeinschaften, der ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder der Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, von ihren Beschäftigten ein loyales und aufrichtiges Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses verlangen zu können.
    Tja, wie gesagt dem Arbeitnehmer steht der Rechtsweg offen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  6. #76
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    Standard AW: Der Umgang mit Abweichlern - Meinungsfreiheit in Deutschland

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Tja, wie gesagt dem Arbeitnehmer steht der Rechtsweg offen.
    mal abgesehen das §3 GG höher wiegt als $9 AGG muss der Nachweis der beruflichen Anforderung erfüllt werden. Das kann immer nur über eine Handlung oder eine Weigerung einer Handlung des Beklagten erfolgen. DH wenn sich bei der AWO zB einer weigern würde einen Ausländer zu betreuen....dh der Arbeitgeber muss da einen Schaden nachweisen können - nur allein aus der Ideologie oder Zugehörigkeit heraus ist das nach §3 prinzipielll mMn nach unmöglich....wenn man rechtsstaatlich urteilt....wir sind hier ja schliesslich nicht in Putinland....
    Geändert von Trantor (09.05.2022 um 19:56 Uhr)
    “Der Politischen Korrektheit geht es nicht darum, eine abweichende Meinung als falsch zu erweisen, sondern den abweichend Meinenden als unmoralisch zu verurteilen. Man kritisiert abweichende Meinungen nicht mehr, sondern hasst sie einfach. Wer widerspricht, wird nicht widerlegt, sondern zum Schweigen gebracht.”
    Prof.Dr. Norbert Bolz, Medienwissenschaftler

  7. #77
    GESPERRT
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    Standard AW: Der Umgang mit Abweichlern - Meinungsfreiheit in Deutschland

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Tja, wie gesagt dem Arbeitnehmer steht der Rechtsweg offen.
    Mir ist neu dass die AWO eine Religionsgemeinschaft ist.......tja....

  8. #78
    Mitglied Benutzerbild von Shahirrim
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    Standard AW: Der Umgang mit Abweichlern - Meinungsfreiheit in Deutschland

    Zitat Zitat von Trantor Beitrag anzeigen
    bitte was ist dein Problem, da darf ein leicht senil gewordener alter Sack den dämlichsten Populismus ausposaunen der dem was hier in manchen Treads geschrieben wird in nichts nachsteht. Er belustigt damit sein ebendso simples Publikum und alle haben was zu lachen....ja sowas ist in Deutschland in Demokratien erlaubt - ganz im Gegensatz zu deinem geliebten Russland wo solche Menschen im Knast oder im Sarg verschwinden.

    Also was genau regt dich daran auf, das auf seine populistischen inhaltsfreien Witztiraden und Beschimpfungen sachlich geantwortet wird? Das sich Menschen mit Verstand über ihn lustig machen und nicht ernst nehmen und ihn dahin schieben wo er hingehört - in die Populismusecke zur Bespaßung einfach gestrickter Personen?

    zur Rede und Meinungsfreiheit gehört das solche inhaltslose Weltanschauungen massentauglich vor Publikum veröffentlicht werden dürfen - kein Problem. Es gehört aber auch dazu das man solche Aussagen inhaltlich angreifen und kritisieren darf und natürlich das man sich auch seine persönliche Meinung dazu bilden darf und solche Menschen eben in die entsprechende Schublade schiebt.

    aber weil jemand eine Meinung, eine populistische weitgehend inhaltlose Meinung kritisiert deutest du an es gäbe keine freien Medien.
    Dir ist schon klar das freie Medien bedeuten das auch Meinungen und vor allem Fakten zugelassen werden müssen auch wenn sie nicht deine Weltanschauung widerspiegeln oder?
    Es gibt einen Unterschied zwischen Widerspruch und Konsequenzen. Widerspruch ist wichtig, Konsequenzen sind Unterdrückung.

    Die Parole, dass jede Meinung Konsequenzen haben kann ist nichts weiter, als tyrannisches Verhalten, die es in jeder Diktatur gibt. Wenn also Peter Hahne wegen Corona Widerspruch erntet ist das in Ordnung. Wenn aber Konsequenzen folgen, ist das nicht in Ordnung. Und diese Zeitungen fordern nicht Widerspruch, sondern Konsequenzen. Insofern sind es keine Meinungen, die man aushalten muss, sondern Steigbügelhalter einer verbrecherischen Medizin-Tyrannei.

  9. #79
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    Standard AW: Der Umgang mit Abweichlern - Meinungsfreiheit in Deutschland

    Zitat Zitat von Shahirrim Beitrag anzeigen
    Es gibt einen Unterschied zwischen Widerspruch und Konsequenzen. Widerspruch ist wichtig, Konsequenzen sind Unterdrückung.

    Die Parole, dass jede Meinung Konsequenzen haben kann ist nichts weiter, als tyrannisches Verhalten, die es in jeder Diktatur gibt. Wenn also Peter Hahne wegen Corona Widerspruch erntet ist das in Ordnung. Wenn aber Konsequenzen folgen, ist das nicht in Ordnung. Und diese Zeitungen fordern nicht Widerspruch, sondern Konsequenzen. Insofern sind es keine Meinungen, die man aushalten muss, sondern Steigbügelhalter einer verbrecherischen Medizin-Tyrannei.
    Es ist das eine was irgendeine Zeitung oder Politiker oder Journalist oder sonstwer fordet und etwas vollkommen anderes was passiert.....das erste ist für den Allerwertesten und das zweite nur relevant, für die Beurteilung und uU für die Gerichte.
    “Der Politischen Korrektheit geht es nicht darum, eine abweichende Meinung als falsch zu erweisen, sondern den abweichend Meinenden als unmoralisch zu verurteilen. Man kritisiert abweichende Meinungen nicht mehr, sondern hasst sie einfach. Wer widerspricht, wird nicht widerlegt, sondern zum Schweigen gebracht.”
    Prof.Dr. Norbert Bolz, Medienwissenschaftler

  10. #80
    Mitglied Benutzerbild von Shahirrim
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    Standard AW: Der Umgang mit Abweichlern - Meinungsfreiheit in Deutschland

    Zitat Zitat von Trantor Beitrag anzeigen
    Es ist das eine was irgendeine Zeitung oder Politiker oder Journalist oder sonstwer fordet und etwas vollkommen anderes was passiert.....das erste ist für den Allerwertesten und das zweite nur relevant, für die Beurteilung und uU für die Gerichte.
    Wer Konsequenzen fordert, offenbart seine unterdrückerische Gesinnung. Unabhängig, ob er sie durchsetzen kann.

    Widerspruch ist was ganz Anderes. Der kommt ohne Konsequenzen aus. Sondern da zählt die Macht des besseren Arguments. Es geht hier nicht um strafbare Sachen, sondern um unbeliebte Meinungen. Auf Twitter sehen wir gerade genau das. Elon Musk kauft Twitter, um dort mehr Meinungsfreiheit zuzulassen, da viel zu viel dort gelöscht wird und das gesamte Establishment, das ihn für seine Elektro-Autos lobt, fällt über ihn her und labert Unsinn von der Gefahr der Meinungsfreiheit.

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