Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
Nach dem GG kann jeder sich privat äußern, wie er möchte...egal, ob Kommunist oder AfD Mitglied.
Der Arbeitgeber hat da keinerlei Mitspracherecht, und schon lange kein Recht, seinem Angestellten deswegen zu kündigen.
Leider habe wir in der Justiz solche Versager wie dich, die sich einfach über das geltende Recht hinwegsetzen.

Nochmal in kleinen Tanzschritten....extra für dich...aufgrund seiner Mitkliedschaft oder Kontakt zu der AfD ist keine Kündigung zu rechtfertigen.
Aber genau das hat mehrfach stattgefunden....weil wir keinen Rechtsstaat mehr haben, sondern ein Parteienstaat, der die Justiz gekapert hat.
Falsch mein lieber Hamburger, du vergisst das Ansehen des Unternehmens. Dem Arbeitnehmer steht doch der Rechtsweg offen, also..................