mal abgesehen das §3 GG höher wiegt als $9 AGG muss der Nachweis der beruflichen Anforderung erfüllt werden. Das kann immer nur über eine Handlung oder eine Weigerung einer Handlung des Beklagten erfolgen. DH wenn sich bei der AWO zB einer weigern würde einen Ausländer zu betreuen....dh der Arbeitgeber muss da einen Schaden nachweisen können - nur allein aus der Ideologie oder Zugehörigkeit heraus ist das nach §3 prinzipielll mMn nach unmöglich....wenn man rechtsstaatlich urteilt....wir sind hier ja schliesslich nicht in Putinland....