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Thema: Der Umgang mit Abweichlern - Meinungsfreiheit in Deutschland

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  1. #1
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    Standard AW: Der Umgang mit Abweichlern - Meinungsfreiheit in Deutschland

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Tja, wie gesagt dem Arbeitnehmer steht der Rechtsweg offen.
    mal abgesehen das §3 GG höher wiegt als $9 AGG muss der Nachweis der beruflichen Anforderung erfüllt werden. Das kann immer nur über eine Handlung oder eine Weigerung einer Handlung des Beklagten erfolgen. DH wenn sich bei der AWO zB einer weigern würde einen Ausländer zu betreuen....dh der Arbeitgeber muss da einen Schaden nachweisen können - nur allein aus der Ideologie oder Zugehörigkeit heraus ist das nach §3 prinzipielll mMn nach unmöglich....wenn man rechtsstaatlich urteilt....wir sind hier ja schliesslich nicht in Putinland....
    Geändert von Trantor (09.05.2022 um 18:56 Uhr)
    “Der Politischen Korrektheit geht es nicht darum, eine abweichende Meinung als falsch zu erweisen, sondern den abweichend Meinenden als unmoralisch zu verurteilen. Man kritisiert abweichende Meinungen nicht mehr, sondern hasst sie einfach. Wer widerspricht, wird nicht widerlegt, sondern zum Schweigen gebracht.”
    Prof.Dr. Norbert Bolz, Medienwissenschaftler

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