Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
Nach dem GG kann jeder sich privat äußern, wie er möchte...egal, ob Kommunist oder AfD Mitglied.
Der Arbeitgeber hat da keinerlei Mitspracherecht, und schon lange kein Recht, seinem Angestellten deswegen zu kündigen.
Leider habe wir in der Justiz solche Versager wie dich, die sich einfach über das geltende Recht hinwegsetzen.

Nochmal in kleinen Tanzschritten....extra für dich...aufgrund seiner Mitkliedschaft oder Kontakt zu der AfD ist keine Kündigung zu rechtfertigen.
Aber genau das hat mehrfach stattgefunden....weil wir keinen Rechtsstaat mehr haben, sondern ein Parteienstaat, der die Justiz gekapert hat.

Im Prinzip ist das zwar richtig, mit sozialen Medien aber deutlich schwammiger geworden. Wird durch die politische Betätigung eines Angestellten das Betriebsklima unhaltbar gestört, sind Kündigungen grundsätzlich nämlich durchaus möglich. Vor sozialen Medien wäre das z.B. der Fall gewesen, wenn der Angestellte ständig Flyer verteilt, Leute bei Arbeit/Pause mit politischen Themen stört, Kunden damit belästigt und das auch nach wiederholter Aufforderung nicht unterlässt....
Heute besteht mit dem Verschwimmen privaten und beruflichen Räumen im Internet, durchaus das Problem, dass dem Unternehmen Nachteile entstehen können, ohne direkte Aktivität im Betrieb. Das ist eine Fall zu Fall Frage.