vdL hatte überhaupt keine Berechtigung, Impfdosen zu bestellen, denn dafür sind Krankenkassen zuständig. Es war schnöde Amtsanmaßung ohne Grundlage und Notwendigkeit. Die Verträge hätten von Anfang an als schwebend unwirksam gelten müssen, und sind damit spätestens jetzt rückwirkend hinfällig. Ein Hehler kann auch keine gestohlene Ware rechtswirksam verkaufen.