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Thema: Nato-Osterweiterung

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  1. #1
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    Standard AW: Nato-Osterweiterung

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Die vereinbarte Unterlassung der NATO Osterweiterung ergibt sich implizit aus der Nato Russland Grundakte von 1997, Erklaerung auf NATO Gipfeln parallel zu den Verhandlungen sowie den Zusatzprotokollen des Zwei plus Vier Vertrages. Seitens der USA und NATO Mitglied wurde gegen diese informellen Erklaerungen und Vereinbarungen verstossen. Das die Russen von den USA und der NATO ueber den Tisch gezogen wurden, steht daher ausser Zweifel. Das Du Dich mit den Taeuschern, Betruegern und Luegnern der USA und NATO gleichmachst, wundert mich nicht, weil Du ein verblendeter, schaebiger transatlantischer Systemling bist.
    ABAS, wo ergibt sich die Unterlassung der Nato-Osterweiterung implizit aus der Grundakte von 1997. Du scheinst nur eins zu können, nämlich beleidigen. Die Quellen deiner Behauptungen mal zu überprüfen und zu verifizieren, diese Fähigkeiten scheinst du nicht zu besitzen.

    Ich würde an deiner Stelle mal die Grundakte lesen:

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    Da steht nichts drin was konkret oder implizit als Unterlassung der Osterweiterung auszulegen wäre. Kann jeder nachlesen. Okay, du vielleicht nicht, weil deine kognitiven Fähigkeiten ja nur für Beleidigungen ausreichen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  2. #2
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Nato-Osterweiterung

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    ABAS, wo ergibt sich die Unterlassung der Nato-Osterweiterung implizit aus der Grundakte von 1997. Du scheinst nur eins zu können, nämlich beleidigen. Die Quellen deiner Behauptungen mal zu überprüfen und zu verifizieren, diese Fähigkeiten scheinst du nicht zu besitzen.

    Ich würde an deiner Stelle mal die Grundakte lesen:

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    Da steht nichts drin was konkret oder implizit als Unterlassung der Osterweiterung auszulegen wäre. Kann jeder nachlesen. Okay, du vielleicht nicht, weil deine kognitiven Fähigkeiten ja nur für Beleidigungen ausreichen.
    Bei Dir scheitert es am Willen und die willst nicht wahrhaben das die USA und NATO Schurken durch die agressive NATO Ostererweiterung und Stationierung von nuklearen Waffen in den neuen NATO Mitgliedslaendern gegen getroffene Vereinbarungen verstossen haben. Die relevanten Textpassagen aus der NATO-Russland Grundakte von 1997 fuehre ich im Nachfolgenden auf:

    • Die NATO-Mitgliedstaaten haben beschlossen, das Strategische Konzept des Bündnisses zu überprüfen, um sicherzustellen, dass es mit der neuen Sicherheitslage und den neuen Herausforderungen in Europa voll im Einklang steht.

    • Im Zuge der Stärkung der OSZE werden die NATO und Russland zusammenarbeiten, um jede Möglichkeit einer Rückkehr zu einem Europa der Spaltung und Konfrontation oder der Isolierung irgendeines Staates auszuschliessen.

    • Bei der Umsetzung dieser Akte werden die NATO und Russland ihre Verpflichtungen nach dem Völkerrecht und aus internationalen Übereinkünften, einschliesslich der Verpflichtungen aus der Charta der Vereinten Nationen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie der Schlussakte von Helsinki und der späteren OSZE-Dokumente, darunter der Charta von Paris und der auf dem Lissabonner OSZE-Gipfel angenommenen Dokumente, gewissenhaft einhalten. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten werden die NATO und Russland sich bemühen, diese auf der Grundlage des Prinzips des guten Willens und des gegenseitigen Respekts im Rahmen politischer Konsultationen beizulegen.

    Konfliktverhütung einschliesslich vorbeugender Diplomatie, Krisenbewältigung und Konfliktbeilegung unter Berücksichtigung der Rolle und Verantwortung der VN und der OSZE sowie der Arbeit dieser Organisationen in diesen Bereichen;


    • Die Mitgliedstaaten der NATO wiederholen, dass sie nicht die Absicht, keine Pläne und auch keinen Anlass haben, nukleare Waffen im Hoheitsgebiet neuer Mitglieder zu stationieren, noch die Notwendigkeit sehen, das Nukleardispositiv oder die Nuklearpolitik der NATO in irgendeinem Punkt zu verändern - und dazu auch in Zukunft keinerlei Notwendigkeit sehen.

    Dies schliesst die Tatsache ein, dass die NATO entschieden hat, sie habe nicht die Absicht, keine Pläne und auch keinen Anlass, nukleare Waffenlager im Hoheitsgebiet dieser Mitgliedstaaten einzurichten, sei es durch den Bau neuer oder die Anpassung bestehender Nuklearlagerstätten. Als nukleare Waffenlager gelten Einrichtungen, die eigens für die Stationierung von Nuklearwaffen vorgesehen sind; sie umfassen alle Typen gehärteter ober- oder unterirdischer Einrichtungen (Lagerbunker oder -gewölbe), die für die Lagerung von Nuklearwaffen bestimmt sind.

    • Dabei werden die Vertragsstaaten alle für den Raum vom Atlantik bis zum Ural durch den ursprünglichen KSE-Vertrag bestimmten Obergrenzen für durch den Vertrag begrenzte Ausrüstungen, die seither durchgeführten substantiellen Reduzierungen, die Veränderungen der Lage in Europa und das Erfordernis berücksichtigen, dass die Sicherheit keines Staates verringert wird.

    • Die Mitgliedstaaten der NATO und Russland bekräftigen, dass die Vertragsstaaten einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen nur diejenigen militärischen Kapazitäten aufrechterhalten sollten, die mit individuellen oder kollektiven legitimen Sicherheitsbedürfnissen unter Berücksichtigung ihrer internationalen Verpflichtungen einschliesslich des KSE-Vertrags vereinbar sind.

    •Jeder Vertragsstaat wird seiner Zustimmung zu den Bestimmungen des angepassten KSE-Vertrags über alle nationalen Obergrenzen der Vertragsstaaten seine Einschätzung der gegenwärtigen und künftigen Sicherheitslage in Europa zugrundelegen.

    • Die NATO wiederholt, dass das Bündnis in dem gegenwärtigen und vorhersehbaren Sicherheitsumfeld seine kollektive Verteidigung und andere Aufgaben eher dadurch wahrnimmt, dass es die erforderliche Interoperabilität, Integration und Fähigkeit zur Verstärkung gewährleistet, als dass es zusätzlich substantielle Kampftruppen dauerhaft stationiert. Das Bündnis wird sich dementsprechend auf eine angemessene, den genannten Aufgaben gerecht werdende Infrastruktur stützen müssen. In diesem Zusammenhang können, falls erforderlich, Verstärkungen erfolgen für den Fall der Verteidigung gegen eine Aggressionsdrohung und für Missionen zur Stützung des Friedens im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen und den Leitprinzipien der OSZE sowie für Übungen im Einklang mit dem angepassten KSE-Vertrag, den Bestimmungen des Wiener Dokuments von 1994 sowie gegenseitig vereinbarten Transparenzmassnahmen. Russland wird sich bei der Dislozierung konventioneller Streitkräfte in Europa entsprechende Zurückhaltung auferlegen.

    • Zum Ausbau ihrer Partnerschaft und um sicherzustellen, dass diese Partnerschaft sich in möglichst hohem Masse auf praktische Aktivitäten und direkte Zusammenarbeit stützt, werden die jeweiligen Militärbehörden der NATO und Russlands die Möglichkeit einer Weiterentwicklung eines Konzepts für gemeinsame friedenserhaltende Operationen der NATO und Russlands prüfen.
    Weiter ist anzufuehren und den USA samt NATO Buendnispartner vorzuwerfen das sie gegen eigene, sich selbst auferlegte Statuten die sich aus dem Nordatlantikvertag ergeben, verstossen haben und zwar nachdem der Warschauer Pakt aufgeloest wurde. Nach Art 12 haette die NATO Mitglieder 1991 festgestellen muessen das die NATO durch Aufloesung des Warschauer Paktes obsolet geworden ist. Der Warschauer Pakt wurde im uebrigen einige Jahre nach Gruendung des NATO Militaerbuendnis durch die Ostblockstaaten kontraktiert.

    Im Jahr 2014 haette der Artikel 10 des NATO Vertrages von den NATO Mitgliedern eingehalten werden muessen. Aus dem Artikel 10 geht unmissverstaendlich hervor das nur europaeische Staaten zum NATO Beitritt eingeladen werden sollen, die folgende zwei Bedingungen erfuellen:

    1) die Grundsaetze dieses Vertrags zu foerdern
    2) und zur Sicherheit des nordatlantischen Gebiets beitragen


    Da die Ukraine im Jahr 2014 durch den von US Agressoren gelegten Maidan-Putsch in den Buergerkrieg bzw. Stellvertreterkrieg gestuerzt wurde, wird von der Ukraine als Buergerkriegsland und Stellvertreterkriegsschauplatz
    weder die 1. noch die 2. Voraussetzung des NATO Beitrittes erfuellt. Das ist ein Tatsache die selbst Schuldkinder verstehen.

    Ein europaeisches Land welches sich im Buergerkrieg befindet, scheidet fuer die NATO Mitgliedschaft aus, weil es nicht die Gruendsaetze des NATO Vertrages foerdern und nicht zur Sicherheit des nordatlantischen Gebietes beitragen kann.

    Ein Land, welches sich wie die Ukrane im Buergerkrieg befindet wirkt destablisierend und bildet ein erhoehtes Sicherheitsrisiko, was in der Ukraine von der durch die die USA installierten, juedischen, drogensuechtigen und unruechnungsfaehigen Regimemarionette Wolodomyr Selensykyj, welcher sich in seinem unfassbaren Wahn fuer die " Sperrspitze der NATO " haelt, seit 2014 taeglich eindrucksvoll bewiesen wird.

    Als EU Mitglied taugt die Ukraine ebenfalls nicht. Die Beitrittsvoraussetzungen koennen von der Ukraine ueberhaupt nicht erfuellt werden und es bestehen keine Aussichten das sich das jemals aendert. Die Ukraine ist unfaehig zur Eigenstaatlichkeit und Aufbau eines dauerhaft funktionalen Gemeinwesens. Die Ukropy haben sich 1991 mit dem gewagten Versuch der Eigenstaatlichkeit selbst ueberschaetzt, sind damit grandios gescheitert und stuerzen nun in ihrem von den " Westmaechten " geschuerten freiheitlich-demokratisch Fanatismus im Separatismuswahn alle Voelker im Westen und Osten sowie sich selbst in den Abgrund.

    Der Nordatlantikvertrag
    Washington DC, 4. April 1949


    Artikel 10

    Die Parteien können durch einstimmigen Beschluß jeden anderen europäischen Staat, der in der Lage ist, die Grundsätze dieses Vertrags zu fördern und zur Sicherheit des nordatlantischen Gebiets beizutragen, zum Beitritt einladen. Jeder so eingeladene Staat kann durch Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika Mitglied dieses Vertrags werden. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika unterrichtet jede der Parteien von der Hinterlegung einer solchen Beitrittsurkunde.

    Artikel 12

    Nach zehnjähriger Geltungsdauer des Vertrags oder zu jedem späteren Zeitpunkt werden die Parteien auf Verlangen einer von ihnen miteinander beraten, um den Vertrag unter Berücksichtigung der Umstände zu überprüfen, die dann den Frieden und die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets berühren, zu denen auch die Entwicklung allgemeiner und regionaler Vereinbarungen gehört, die im Rahmen der Satzung der Vereinten Nationen zur Aufrechterhaltung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit dienen.


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  3. #3
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    Standard AW: Nato-Osterweiterung

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Bei Dir scheitert es am Willen und die willst nicht wahrhaben das die USA und NATO Schurken durch die agressive NATO Osterweiterung und Stationierung
    von nuklearen Waffen in den neuen NATO Mitgliedslaendern gegen getroffene Vereinbarungen verstossen haben. ****.
    .
    .. Danke gut geschrieben ...
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  4. #4
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    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Bei Dir scheitert es am Willen und die willst nicht wahrhaben das die USA und NATO Schurken durch die agressive NATO Ostererweiterung und Stationierung von nuklearen Waffen in den neuen NATO Mitgliedslaendern gegen getroffene Vereinbarungen verstossen haben. Die relevanten Textpassagen aus der NATO-Russland Grundakte von 1997 fuehre ich im Nachfolgenden auf:



    Weiter ist anzufuehren und den USA samt NATO Buendnispartner vorzuwerfen das sie gegen eigene, sich selbst auferlegte Statuten die sich aus dem Nordatlantikvertag ergeben, verstossen haben und zwar nachdem der Warschauer Pakt aufgeloest wurde. Nach Art 12 haette die NATO Mitglieder festgestellen muessen das die NATO durch Aufloesung des Warschauer Paktes obsolet geworden ist. Der Warschauer Pakt wurde im uebrigen einige Jahre nach Gruendung des NATO Militaerbuendnis durch die Ostblockstaaten kontraktiert.

    Im Jahr 2014 haette der Artikel 10 des NATO Vertrages von den NATO Mitgliedern eingehalten werden muessen. Aus dem Artikel 10 geht unmissverstaendlich hervor das nur europaeische Staaten zum NATO Beitritt eingeladen werden sollen, die folgende zwei Bedingungen erfuellen:

    1) die Grundsaetze dieses Vertrags zu foerdern
    2) und zur Sicherheit des nordatlantischen Gebiets beitragen


    Da die Ukraine im Jahr 2014 durch den von US Agressoren gelegten Maidan-Putsch in den Buergerkrieg bzw. Stellvertreterkrieg gestuerzt wurde, wird von der Ukraine als Buergerkriegsland und Stellvertreterkriegsschauplatz
    weder die 1. noch die 2. Voraussetzung des NATO Beitrittes erfuellt. Das ist ein Tatsache die selbst Schuldkinder verstehen.

    Ein europaeisches Land welches sich im Buergerkrieg befindet scheidet fuer die NATO Mitgliedschaft aus, weil es nicht die Gruendsaetze des NATO Vertrages foerdern und nicht zur Sicherheit sondern des nordatlantischen Gebietes beitragen kann. Ein Land das sich wie die Ukrane im Krieg befindet wirkt destablisierend und bildet ein erhoehtes Sicherheitsrisiko, was in der Ukraine von der durch die " Westmaechten " installierten, juedischen,
    drogensuechtigen und unruechnungsfaehigen Regimemarionette Wolodomyr Selensykyj seit 2014 taeglich eindrucksvoll bewiesen wird.

    Als EU Mitglied taugt die Ukraine ebenfalls nicht. Die Beitrittsvoraussetzungen koennen von der Ukraine ueberhaupt nicht erfuellt werden und es bestehen keine Aussichten das sich das jemals aendert. Die Ukraine ist unfaehig zur Eigenstaatlichkeit und Aufbau eines dauerhaft funktionalen Gemeinwesens. Die Ukropy haben sich 1991 mit dem gewagten Versuch der Eigenstaatlichkeit selbst ueberschaetzt, sind damit grandios gescheitert und stuerzen nun in ihrem von den " Westmaechten " geschuerten freiheitlich-demokratisch Fanatismus im Separatismuswahn alle Voelker im Westen und Osten sowie sich selbst in den Abgrund.
    ABAS, Eigeninterpretationen sind keine Fakten. Artikel 12 schreibt nicht die Auflösung der Nato vor. Übrigens, welcher Staat hat denn eine Überprüfung nach Artikel 12 verlangt?

    ABAS, dass du die Nato für die Schurken hälst, ist deine Meinung. Meinungen muss man nicht belegen, jedoch geht es bei einer vertraglichen Vereinbarung um Fakten.

    Du hast die Behauptung aufgestellt, die Grundakte enthält implizit eine Vereinbarung zur Unterlassung der Nato-Osterweiterung. Ich habe dich aufgefordert dies an Hand des Textes der Grundakte zu belegen. Das hast du nicht getan, sondern kommst mit deiner Meinung wie die Nato gegen welche Punkte der Grundakte verstoßen hat.

    Es ist ganz einfach, es gibt keine vertragliche Zusage zur Unterlassung der Nato-Osterweiterung, die rechtlich bindend wäre. Es gibt und das wurde auch belegt, eine mündliche "Zusage", die aber keinen rechtlich bindenden Charakter hatte.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

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  5. #5
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    Standard AW: Nato-Osterweiterung

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Es ist ganz einfach, es gibt keine vertragliche Zusage zur Unterlassung der Nato-Osterweiterung, die rechtlich bindend wäre. Es gibt und das wurde auch belegt, eine mündliche "Zusage", die aber keinen rechtlich bindenden Charakter hatte.
    .
    .. was bitte interessieren denn vertragliche Zusagen ??? .. erkläre es uns mal ..
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  6. #6
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    ABAS, Eigeninterpretationen sind keine Fakten. Artikel 12 schreibt nicht die Auflösung der Nato vor. Übrigens, welcher Staat hat denn eine Überprüfung nach Artikel 12 verlangt?

    ABAS, dass du die Nato für die Schurken hälst, ist deine Meinung. Meinungen muss man nicht belegen, jedoch geht es bei einer vertraglichen Vereinbarung um Fakten.

    Du hast die Behauptung aufgestellt, die Grundakte enthält implizit eine Vereinbarung zur Unterlassung der Nato-Osterweiterung. Ich habe dich aufgefordert dies an Hand des Textes der Grundakte zu belegen. Das hast du nicht getan, sondern kommst mit deiner Meinung wie die Nato gegen welche Punkte der Grundakte verstoßen hat.

    Es ist ganz einfach, es gibt keine vertragliche Zusage zur Unterlassung der Nato-Osterweiterung, die rechtlich bindend wäre. Es gibt und das wurde auch belegt, eine mündliche "Zusage", die aber keinen rechtlich bindenden Charakter hatte.
    Diskussionen mit Dir bringen nichts. Du streitest Fakten ab wie ein hinterlistiger, verschlagener, schmieriger, glitschiger
    windschnittiger, juedischer Advokat es im Zuge juristischer Prozesstaktik auf Rechtsbeugung abgesehen hat. Wenn Du nicht so ein vollverblendeter, zwangsneurotischer, transatlantischer Systemling waerst, der in Stars and Stripes Bettwaesche schlaeft und das Grundgesetz als Scheuervorlage nutzt, erwartete ich von Dir das Du Dich schaemst.

    Fuer fehlkonditionierte Kreaturen wie Dich und Deinesgleichen, welche sich wie laestige Schmeissfliegen beharrlich als Volksverraeter und Feindkollaborateure betaetigen, ist der einzige verwendungsgerechte Platz ein Bootcamp in
    Sibirien oder der chinesischen Westprovinz Xinjinang, in dem Dir meine Genossen eine autoriataer Umerziehung mit nachhaltiger Wirkung angedeihen lassen.
    Geändert von ABAS (10.01.2023 um 17:21 Uhr)
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    Aufschlussreicher Artikel auf RUBIKON Teil A:


    RUBIKON / 16. Dezember 2022 / von Anneliese Kikentscher und Andreas Neumann

    Die Wortbrüchigen

    Michail Gorbatschow wurde im Westen hochgejubelt, während man ihn über die wahren Absichten der NATO geschickt täuschte — die Folgen dieses Manövers wirken bis heute nach.

    Die Welt erlebt zurzeit mehrere gefährliche Formen von Krieg. Propaganda hat Hochkonjunktur. Putin ist das große Feindbild. Die Auseinandersetzung um die sogenannte NATO-Osterweiterung spielt dabei eine wesentliche Rolle. Das Studium der diesbezüglichen*Dokumente*ist ein spannendes Unterfangen. Zudem ist festzustellen: Die Desinformation in Sachen hybrider Kriegsführung im Zuge der „Pandemie“ nimmt kein Ende. In diesem Zusammenhang steht der „Neue Krefelder Appell“, der seit einem Jahr international Stimmen gegen den Krieg versammelt.

    Am 31. Januar 1990 erklärte BRD-Außenminister Hans-Dietrich Genscher bei einer Grundsatzrede in der Evangelischen Akademie in Tutzing:

    „Sache der NATO ist es zu erklären — was immer im Warschauer Pakt geschieht — eine Ausdehnung des NATO-Territoriums nach Osten, das heißt näher an die Grenzen der Sowjetunion heran, wird es nicht geben. Diese Sicherheitsgarantien sind für die Sowjetunion und ganz bestimmt für ihr künftiges Verhalten von elementarer Bedeutung. Der Westen muss auch der Ansicht Rechnung tragen, dass der Wandel in Ost-Europa und der deutsche Vereinigungsprozess nicht zu einer Beeinträchtigung der sowjetischen Sicherheitsinteressen führen darf.“

    Das ist geschickt formuliert. Genscher erweckt den Eindruck einer Zusage an Moskau, tatsächlich sagt er aber, eine solche Zusage sei Sache der NATO — nicht seine und nicht die des Zwei-plus-Vier-Vertrags.

    Die Expansion der NATO von 1990 bis 2009 — ab 2014 sind Ukraine und Georgien Objekt der Begierde

    „Unumstritten ist, was der US-Außenminister [James Baker] am 9. Februar 1990 im prachtvollen Katharinensaal des Kreml erklärte. Das Bündnis werde seinen Einflussbereich ‚nicht einen Inch weiter nach Osten ausdehnen’, falls die Sowjets der NATO-Mitgliedschaft eines geeinten Deutschland zustimmten. Darüber werde man nachdenken, meinte Gorbatschow und fügte hinzu, ganz gewiss sei eine ‚Expansion der NATO-Zone inakzeptabel‘.“

    Das stand im*November 2009*im Spiegel.

    „Nicht einen Inch nach Osten“ — Wie ist das zu werten?

    Das im National Security Archive verfügbare Dokument mit der Wiedergabe des Gesprächs (Record of conversation between Mikhail Gorbachev and James Baker in Moscow) aus dem Gorbatschow-Archiv macht deutlich, dass auch hier trickreich diplomatisch formuliert wurde. Demnach hat James Baker geäußert:

    „Wir verstehen, dass es nicht nur für die Sowjetunion, sondern auch für andere europäische Länder wichtig ist, Garantien dafür zu haben, dass, wenn die Vereinigten Staaten ihre Präsenz in Deutschland im Rahmen der NATO beibehalten, sie sich keinen Inch über die gegenwärtige militärische Zuständigkeit hinaus in Richtung Osten ausbreiten wird.“

    („... not an inch of NATO’s present military jurisdiction will spread in an eastern direction.“)

    Baker sagt letztlich nur, wie er die Haltung Moskaus einschätzt. Eine Garantie-Erklärung ist das nicht. Das wird allenfalls suggeriert. Er sagt, dass Moskau eine Garantie haben möchte, gibt sie aber nicht. Es folgt dann der Satz:

    „Wir glauben, dass Konsultationen und Diskussionen im Rahmen des Zwei-plus-Vier-Mechanismus garantieren sollten, dass die Vereinigung Deutschlands nicht zu einer Ausdehnung der militärischen Organisation der NATO nach Osten führen wird.“

    Das ist schon eher eine*verbindliche Absichtserklärung. Aber sie ist*nicht umgesetzt*worden. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag enthält Derartiges nicht.

    Im weiteren Verlauf des Gesprächs fragt James Baker Gorbatschow scheinheilig:

    „Ich möchte Ihnen eine Frage stellen, die Sie nicht sofort beantworten müssen. Angenommen, die Wiedervereinigung findet statt, was würden Sie bevorzugen: ein vereinigtes Deutschland außerhalb der NATO, absolut unabhängig und ohne amerikanische Truppen; oder ein vereinigtes Deutschland, das seine Verbindungen zur NATO beibehält, aber mit der Garantie, dass sich die NATO-Rechtsprechung oder die Truppen nicht östlich der gegenwärtigen Grenze ausbreiten werden?“

    Das ist eine geschickt formulierte Frage, aber auch alles andere als eine Garantie-Erklärung. Gorbatschow antwortet darauf:

    „Wir werden über alles nachdenken. Wir beabsichtigen, alle diese Fragen auf der Führungsebene eingehend zu erörtern. Es versteht sich von selbst, dass eine Ausdehnung der NATO-Zone nicht akzeptabel ist.“

    Baker erwidert auf das von Gorbatschow vorgeschlagene Vorgehen:*„Damit sind wir einverstanden.“*Ob sich seine Äußerung auch auf die Ausdehnung der NATO-Zone bezogen haben könnte, bleibt offen.

    Noch ein weiteres Dokument im National Security Archive schildert den Verlauf des Gesprächs vom 9. Februar 1990. Es ist mit*„Memorandum of Conversation“*überschrieben und stammt aus dem US State Department. Demzufolge äußert Baker:

    „Wir haben Verständnis für die Notwendigkeit von Zusicherungen gegenüber den Ländern im Osten. Wenn wir eine Präsenz in einem Deutschland aufrechterhalten, das Teil der NATO ist, würde die Zuständigkeit der NATO für ihre Streitkräfte nicht einen Inch nach Osten ausgedehnt.“ („We unterstand the need for assurances to the countries in the East. If we maintain a presence in a Germany that is a part of NATO, there would be no extension of NATO’s jurisdiction for forces of NATO one inch to the East.“)

    Auch hier wird in erster Linie gesagt, dass die „Länder im Osten“ Zusicherungen haben möchten. Auch hier bleibt offen, ob dieser, dem „Record of conversation“ ähnlichen, aber im Wortlaut nicht gleichen Äußerung eine Zusicherung — zumal eine auf Dauer — zu entnehmen ist.

    Generell stellt sich die Frage, wie die Unterschiedlichkeit der Gesprächswiedergabe im „Record of conversation“ und im „Memorandum of Conversation“ zu bewerten ist. Im Dokument „Record of conversation“ ist die Frage von Baker an Gorbatschow wie folgt formuliert:

    „Ich möchte Ihnen eine Frage stellen, die Sie nicht beantworten müssen. Nehmen wir für den Moment an, dass die Vereinigung stattfinden wird. Würden Sie in diesem Fall ein vereinigtes Deutschland außerhalb der NATO bevorzugen, das unabhängig ist und über keine US-Streitkräfte verfügt, oder würden Sie ein vereinigtes Deutschland mit Verbindungen zur NATO und der Zusicherung bevorzugen, dass es keine Ausdehnung des derzeitigen Zuständigkeitsbereichs der NATO nach Osten geben würde?“

    Die Reaktion auf diese Frage ist dem Dokument nicht vollständig zu entnehmen, da die unmittelbar folgende Passage der Geheimhaltung unterworfen ist. Erst nach dieser ausgeblendeten Passage folgt die Äußerung Gorbatschows:

    „Lassen Sie uns also darüber nachdenken. Aber verlangen Sie nicht von mir, dass ich Ihnen jetzt ein Fazit ziehe.“

    Die Reaktion von Baker, er sei einverstanden, ist hier nicht wiedergegeben.

    Noch eine kleine Randnotiz: Baker sagt laut „Record of conversation“:*„Wir werden jedes Land verlassen, das unsere Anwesenheit nicht wünscht.“*Laut „Memorandum of Conversation“ garantiert er:

    „Wenn unsere Verbündeten wollen, dass wir gehen, werden wir in einer Minute weg sein. Wenn sie wollen, dass wir gehen, werden wir tatsächlich gehen.“

    Mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag und dem anschließenden Notenwechsel ist für Deutschland dazu die Möglichkeit geschaffen worden — durch Kündigung des Truppenstationierungsvertrags. Innerhalb von zwei Jahren wären dann die ausländischen Truppen — darunter die der USA — aus Deutschland abzuziehen.

    Bezüglich eines Gesprächs von Außenminister Genscher mit seinem sowjetischen Amtskollegen Eduard Schewardnadse am 10. Februar 1990 hat es gemäß des bereits erwähnten Spiegel-Artikels in einem zuvor geheim gehaltenen Vermerk geheißen:

    „BM (Bundesminister): Uns sei bewusst, dass die Zugehörigkeit eines vereinten Deutschlands zur NATO komplizierte Fragen aufwerfe. Für uns stehe aber fest: Die NATO werde sich nicht nach Osten ausdehnen.“

    Am 12. September 1990 wurde der Zwei-plus-Vier-Vertrag unterzeichnet. Nach einem Treffen der politischen Direktoren der Außenministerien der USA, Großbritanniens, Frankreichs und Deutschlands in Bonn am 6. März 1991 schrieb Jürgen Chrobog, Sprecher des Auswärtigen Amts und Leiter des Büros von Außenminister Hans-Dietrich Genscher, rückblickend:

    „Wir haben in den Zwei-plus-Vier-Verhandlungen deutlich gemacht, dass wir die NATO nicht über die Elbe hinaus ausdehnen. Wir können daher Polen und den anderen keine NATO-Mitgliedschaft anbieten.“

    Das ist einem Vermerk von Jürgen Chrobog zu entnehmen, der bis*2022*als geheim eingestuft war.

    Daniele Ganser schreibt in seinem 2016 erschienenen Buch*„Illegale Kriege“:

    „Der sowjetische Präsident Michail Gorbatschow, der 1990 den Friedensnobelpreis erhielt, stimmte der Wiedervereinigung von Deutschland und dem Beitritt zur NATO zu, verlangte aber im Gegenzug, dass die NATO sich danach nicht weiter nach Osten ausdehne. Das US-Imperium sicherte dies den Russen zu. (...) Mit der Aufnahme von Polen, Tschechien, Ungarn, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Albanien und Kroatien hat danach die NATO ihr Versprechen mehrfach gebrochen. (...) Das US-Imperium folgte mit der NATO-Osterweiterung den Vorschlägen von Zbigniew Brzezinski, dem Nationalen Sicherheitsberater von Präsident Carter, der stets empfahl, das transatlantische Bündnis zu stärken.“

    Daniele Ganser beschreibt Brzezinskis Sichtweise. Europa eigne sich als „Amerikas unverzichtbarer geopolitischer Brückenkopf auf dem eurasischen Kontinent“, um die amerikanische Macht auf dem ganzen eurasischen Kontinent auszubauen.

    Trotz diverser Zusagen und Äußerungen bleibt festzuhalten, dass es keine schriftlichen Garantien für das Unterlassen des Vordringens der NATO nach Osten gegeben hat.

    Im Zwei-plus-Vier-Vertrag wird in Artikel 5 festgehalten:

    „Nach dem Abschluss des Abzugs der sowjetischen Streitkräfte vom Gebiet der heutigen Deutschen Demokratischen Republik und Berlins können in diesem Teil Deutschlands auch deutsche Streitkräfteverbände stationiert werden. (...) Ausländische Streitkräfte und Atomwaffen oder deren Träger werden in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt.“

    Was östlich des vereinten Deutschlands geschehen darf, wird im Vertrag jedoch nicht thematisiert. Daniele Ganser schreibt dazu:

    „Über das Versprechen, die NATO nicht auszudehnen, gibt es keinen schriftlichen Vertrag, vermutlich sah Gorbatschow dazu keine Notwendigkeit, weil zum Zeitpunkt der Abmachung der Warschauer Pakt noch existierte. Aber für die Russen war die mündliche Zusicherung verbindlich.“

    Es sei hier noch angemerkt, dass in der Sowjetunion offensichtlich noch lange um die Ratifizierung des Zwei-plus-Vier-Vertrags gerungen worden ist. Im Bundesgesetzblatt vom 28. März 1991 heißt es zum Inkrafttreten am 15. März 1991:

    „Hinterlegt wurden die Ratifikationsurkunden vom vereinten Deutschland am 13. Oktober 1990, von den Vereinigten Staaten am 25. Oktober 1990, von dem Vereinigten Königreich am 16. November 1990, von Frankreich am 4. Februar 1991 und von der Sowjetunion am 15. März 1991.“

    Deutschland und USA hatten es also besonders eilig, den Vertrag in Kraft treten zu lassen, die Sowjetunion am wenigsten.


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    Aufschlussreicher Artikel auf RUBIKON Teil A:
    .
    *** Die Wortbrüchigen *** Michail Gorbatschow wurde im Westen hochgejubelt, während man ihn über die wahren Absichten der NATO geschickt täuschte — die Folgen dieses Manövers wirken bis heute nach. ***
    .
    .. wird ja ständig abgestritten ... warum habe ich denn diese Rede von unserem verlogenen Bundespräsi Steini`eier hier schon so oft abgelichtet , weil dieser unser Bundespräsi Steini`eier gelogen hat , er hat das deutsche Volk belogen , er hat Putin belogen und unser Bundespräsi Steini` eier hat mächtig an diesem Krieg mitgewirkt und auf Befehl der USA gehandelt ..
    .. das Beste am Norden .. sind die Quallen ..... >>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ..


  9. #9
    GESPERRT
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    Standard AW: Nato-Osterweiterung

    Das Versprechen des Westens bei der Wiedervereinigung Deutschlands keine Osterweiterung, was von der UdSSR gefordert wurde, wurde fortwährend gebrochen.

  10. #10
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Nato-Osterweiterung

    Nato-Osterweiterung...
    Hat Putin sich schon jemals gefragt, warum seine Nachbarn in die NATO wollen ?!
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

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