Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
Sorry, es gab keine vertraglichen Zusagen, die wären rechtsverbindlich. Mündliche Absprachen besitzen keine Rechtsverbindlichkeit,
Oh, die haben durchaus Rechtsverbindlichkeit. Nur kann die eben nur schwierig gerichtlich durchgesetzt werden. Deswegen ist es da besser etwas schriftliches in der Hand zu haben. Das ist dann ja auch genauer formuliert und es ist auch besser in den Zusammenhang eingeordnet.