Geschichte in drei leichten Schritten 3-5

Hauptgrund und Schwerpunkt fuer die Feb. 1945 Yalta Konferenz war Stalin's Verlangen gewesen, die USSR gen Westen auszudehnen:
1. sei RU innerhalb 30 Jahren zweimal von DEU via PO angegriffen worden und brauche deshalb ein Puffergebiet
2. sei PO von RU unter enorm hohen Kosten von 'Hitlerites' befreit worden, der Boden sei mit russischem Blut getraenkt, deshalb stehe RUS nun die Haelfte von PO zu.

Die neue Ostgrenze Poland's, und somit die neue Westgrenze RU's sollte der von Lord Curzon in 1917 vorgeschlagenen 'Curzon-Line’ entsprechen:
"The three heads of Government consider that the eastern frontier of Poland should follow the ‘Curzon Line’ with digressions from it in some regions of five to eight kilometers in favor of Poland." (Yalta Agreement;PROTOCOL OF PROCEEDINGS OF CRIMEA CONFERENCE. FEBRUARY 12, 1945)

Auf einer Karte - die hier abgebildet ist (Roosevelt Library) -[Links nur für registrierte Nutzer]wie er sich die neue polnische Ostgrenze via einer leicht geaenderten ‘Curzon Line’ mit RUS vorstelle:
Als Ausgleich fuer PO’s oestliche Landverluste an RU, sollte PO seinerseits durch deutsche Landverluste im Osten aequivalente Landgebiete im Westen gewinnen. Dies sei im Zuge des 'dismemberment Germany's to prevent her from starting Worldwar III' gerechtfertigt. Po’s neue Westgrenze und DEU's neue Ostgrenze verliefe nun ungefaehr dem Verlauf der Oder & Neisse Fluesse entlang.

In Yalta verlangte Stalin deutsche Reparationsleistungen in kind in Hoehe von $22 Mrd (~ $346,8 Mrd heute ). Und wieder: weil RU den hoechsten Blutzoll fuer den Sieg ueber ‘Hitlerites’ bezahlt habe , verlangte Stalin 50% von den $22 Mrd Dollar; die anderen 50% seien fuer die U.S.A. und G.B. da:
"The Moscow reparation commission should take in its initial studies as a basis for discussion the suggestion of the Soviet Government that the total sum of the reparation in accordance with the points (a) and (b) of the Paragraph 2 should be 22 billion dollars and that 50 per cent should go to the Union of Soviet Socialist Republics." (Yalta Agreement;PROTOCOL OF PROCEEDINGS OF CRIMEA CONFERENCE. FEBRUARY 12, 1945)
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‘EXECUTIVE ORDER 9193 (d)’


Im Okt. 1917 unterschrieb Praesident Wilson das sogenannte Bundesgesetz "Trading with the enemy Act'.
Darauf aufbauend promulgierte Praesident Roosevelt drei Monate nach der deutschen Kriegserklaerung an die U.S.A., also im Maerz 1942 'EXECUTIVE ORDER 9193' welche im Rahmen des 'Office For Emergency Management'; selber dem 'Executive Office of the President' zugeordnet; ein neues Amt, das 'Office of Alien Property Custodian' kreierte, dessen Direktor, der 'Alien Property Custodian' vom Praesidenten direkt ernannt wurde.

Die Aufgabe des 'Alien Property Custodian' bestand darin, alle Arten von auslaendischen Vermoegen /Wertgegenstaenden auf amerikanischem Boden, die gegen oder fuer die Interessen der U.S.A. verwendet werden koennten , zu beschlagnahmen. Dies bedeutete zeitweilige 'in Besitznahme', jedoch ohne Eigentumsanspruch, also nicht ‘titled property’ : die verbrieften, rechtmaessige Eigentuemer behielten ihren Eigentumsanspruch ( title ). Eine Enteignung lag somit nicht vor.

Alle ‘Federal Laws’ werden in der offiziellen 'FEDERAL GAZETTE' bekannt gegeben: ‘EXECUTIVE ORDER 9193' in Volume 7; Number 134 vom July 9, 1942. Sie ist unten in Originalversion wiedergegeben.

Per 'EXECUTIVE ORDER 9193; (d)' inter alia war das ‘Amt des Sachverwalters für ausländische Vermögen’ ('Alien Property Custodian') auch speziell damit beauftragt, auslaendische Patente auf amerikanischem Boden und alles was damit verbunden war, zu beschlagnahmen:
" jedes Patent, Patentanmeldung, Designpatent, Designpatentanmeldung, Urheberrecht, Urheberrechtsanmeldung, Markenzeichen oder Markenzeichenanmeldung oder ein damit verbundenes Recht in welchem irgendein ausländisches Land oder Staatsangehöriger ein Interesse hat, sowie jegliches Eigentum irgendwelcher Art auch immer (einschließlich, ohne Einschränkungund Lizenzgebühren), zahlbar oder die in diesem Zusammenhang gehalten werden. und alle Beteiligungen jeglicher Art, .…” ( ‘EXECUTIVE ORDER 9193 (d)’ )

Viele tausend auslaendische Patente kontrollierten damals weite Industriezweige in den U.S.A. Das musste stoppen: 9193 (d) beendete diese auslaendischen Kontrollen ueber amerikanische Industrie. Der Praesident war nun per 9193 (d) in der Lage diese fuer Amerika wichtigen Patente sofort an amerikanischen Fabriken zur freien Benutzung fuer Kriegsaufruestung zuzugestehen, ‘to vest’ , jedoch nicht 'zu vergeben'.
Amerikanische Industrien hatten per 9193 (d) weder Besitz- noch Eigentumsanspruch auf an sie zur Benutzung verliehenen Patente, weder waren die Patente verkaeuflich, verleih- oder verpachtbar.

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