Dahin soll die Reise gehen.
Wenn die Gates-Pharma-Mafia-who-Bande eine Pandemie beschließt, sind wir unsere Menschenrechte los.

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Veröffentlicht am: 7. März 2022

WHO greift nach der Macht über das Land und die Welt

Von Dr. Rudolf Hänsel und Peter König.

Im Schatten des Ukraine-Krieges bereitet die WHO – von der Öffentlichkeit unbemerkt – ein völkerrechtlich bindendes „internationales Abkommen zur Prävention und Bekämpfung von Pandemien“ vor. Die Verhandlungen in Genf haben bereits begonnen. Ursprünglich war die „Machtübernahme“ bereits für den 1. Mai 2022 geplant, d. h. alle 194 Mitgliedstaaten der WHO wären dann gezwungen, die von der WHO beschlossenen Maßnahmen wie Lockdowns oder allgemeine Impfpflicht umzusetzen.

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Offiziell begründet wird dieses von der WHO als notwendig erachtetes Unterfangen laut „Rat der Europäischen Union“ mit dem vorgeschobenen Argument, dass die internationale Staatengemeinschaft noch besser auf mögliche künftige Pandemien und deren koordinierte Bekämpfung vorbereitet sein müsse (2). Ideengeber scheinen laut „Epochtimes“ vom 5. März 2022 sowohl die EU als auch private Akteure wie die Rockefeller Foundation und Bill Gates zu sein (3). Hinsichtlich der Pandemie-Erfahrungen der beiden vergangenen Jahre ein Hinweis darauf, was die Welt zu erwarten hat.

Grundlage des Abkommens ist Artikel 19 der WHO-Satzung. Dieser besagt, dass die WHO-Generalversammlung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit für alle Mitgliedstaaten bindende Vereinbarungen beschließen kann. Nationalstaaten können dann nicht mehr souverän entscheiden, welche Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung sie einführen wollen.

Die Abschaffung des Nationalstaates bedeutet gleichzeitig den Verlust der Grund- und Bürgerrechten. Davor warnte der renommierte deutsch-britische Soziologe, Publizist und Politiker Ralf Dahrendorf bereits vor vielen Jahren:

„Wer den Nationalstaat aufgibt, verliert damit die bisher einzige effektive Garantie seiner Grundrechte. Wer heute den Nationalstaat für entbehrlich hält, erklärt damit – sei es auch noch so unabsichtlich – die Bürgerrechte für entbehrlich.“

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Bisher hätten nur die Russen ein solches Ablehnungsschreiben verschickt (5).

Internationales Recht lässt keine UN-Verordnung zu, die über der Konstitution einzelner Länder steht. Dies trifft auch auf die WHO – eine UN-Organisation – zu.

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