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Thema: Erfahrungen mit Steuerberatern

  1. #41
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Erfahrungen mit Steuerberatern

    Ich bin mit meiner Steuerberaterin verheiratet und wir haben zusammen drei Kinder.
    __________________

    Ein Zeichen von Intelligenz ist der stetige Zweifel.
    Idioten sind sich immer todsicher.
    Egal was sie tun!

  2. #42
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Erfahrungen mit Steuerberatern

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Ja stimmt, es ist mal wieder soweit; die Steuererklärung muss gemacht werden

    Kommt drauf an, wie umfangreich das ist. Ich habe mir einige angesehen, aber letztlich mache ich es immer selbst.
    Bei mir ist die Sache noch überschaubar. Ohne Software ginge allerdings gar nichts.

    ....
    Buchhalterin ist besser in der Regel, oder Selber machen. Einen Steuerberater braucht man in der Regel nicht, und Wirtschaftsprüfer Kanzleien, sind extrem teuer, heraus kommt Wirecard und Bilanz Betrug, wie bei der Deutschen Bank ebenso.

  3. #43
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Erfahrungen mit Steuerberatern

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    Buchhalterin ist besser in der Regel, oder Selber machen. Einen Steuerberater braucht man in der Regel nicht, und Wirtschaftsprüfer Kanzleien, sind extrem teuer, heraus kommt Wirecard und Bilanz Betrug, wie bei der Deutschen Bank ebenso.
    Stimmt! Zumindest fuer abhaengig Beschaeftigte und Selbststaendige freier Berufe sowie
    Gewerbetreibende. Es gibt gute Buchhaltungsprogramme. Die vormalige ELSTER-Software
    braucht man auch nicht mehr, weil ELSTER mittlerweile ueber jeden Webbrowser laeuft.

    Groessere Unternehmen unterliegen nach BGB und HGB ohnehin der Publikationspflicht,
    haben eigene Buchhaltungsabteilungen und angestellte Steuerberater oder arbeiten mit
    Steuerberatungskanzleien bzw. Wirtschaftspruefungsgesellschaften, weil sie oeffentlich
    die " Hosen herunterlassen " muessen.

    Publikationspflicht - Was ist die Publikationspflicht?

    Unter der Publikationspflicht versteht man die Pflicht von bestimmten Unternehmen zur Veröffentlichung ihres Jahresabschlusses. Zur Pubilkationspflicht zählt auch die Offenlegung der Bilanz. Erfahre hier, was die Bilanzanalyse über dein Unternehmen verrät. Die Publikationspflicht umfasst die Pflicht eines Unternehmens, seinen Jahresabschluss, den Lagebericht sowie evtl. den Konzernabschluss beim eBundesanzeiger, also dem elektronischen Bundesanzeiger, zu veröffentlichen. Veröffentlicht das Unternehmen im Bundesanzeiger Jahresabschlüsse etc., dient dies zur Information der Stakeholder über die wirtschaftliche Lage des betreffenden Unternehmens. Sie können zum Beispiel Bilanzen einsehen.

    Welche Unternehmen unterliegen der Publikationspflicht?

    Nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) und Handelsgesetzbuch (HGB) unterliegen folgende Unternehmen der gesetzlichen Publikationspflicht:

    Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
    Personenhandelsgesellschaften mit juristischer Person als persönlich haftenden Gesellschafter (z.B. die GmbH & Co. KG)
    Andere Unternehmen ab einer gewissen Größe


    Zweck der Publikationspflicht ist es, den Interessensvertretern (Stakeholdern) eines Unternehmens (z.b. den Aktionären bei einer AG) zu ermöglichen, sich über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu informieren.

    Publikationspflicht: Welche Informationen müssen veröffentlicht werden?

    Der Umfang der Publikationspflicht ist abhängig von der Größenklasse des Unternehmenn. Prinzipiell unterliegen alle Kapitalgesellschaften der Verpflichtung, folgende Unternehmensinformationen zu veröffentlichen:

    Jahresabschluss (Bilanz und GuV)
    Lagebericht
    Evtl. Konzernabschluss
    Evtl. Konzernlagebericht


    Kleine Kapitalgesellschaften unterliegen dabei bestimmten Erleichterungen:

    Möglichkeit zur Zusammenfassung bestimmter Bilanzposten
    Verzicht auf Offenlegung der GuV
    Verkürzung des Anhangs oder kompletter Verzicht
    Kein Lagebericht notwendig

    Die geforderten Unterlagen müssen beim eBundesanzeiger, bundesanzeiger.de, elektronisch eingereicht und dort publiziert werden.

    [Links nur für registrierte Nutzer].
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  4. #44
    SÖDER MUSS WEG! Benutzerbild von Heinrich_Kraemer
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    Standard AW: Erfahrungen mit Steuerberatern

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Ja stimmt, es ist mal wieder soweit; die Steuererklärung muss gemacht werden

    Kommt drauf an, wie umfangreich das ist. Ich habe mir einige angesehen, aber letztlich mache ich es immer selbst.
    Bei mir ist die Sache noch überschaubar. Ohne Software ginge allerdings gar nichts.

    Die BRD ist einfach krank im Kopf, das merkt man allein schon am Steuerrecht.
    90% der weltweiten Steuerliteratur stammt aus Deutschland. Ich glaube, das liegt auch am Einfluss dieser Berufsgruppe.
    Die verhindern jegliche Steuerreform. Paul Kirchhof hat ja zugegeben, dass das dt. Steuerrecht verfassungswidrig ist; weil selbst Vollprofis nicht mehr durchblicken.

    Meine Steuererklärung wird seit Jahren durchgewunken, obwohl ich mir sicher bin, dass sie falsch ist. Die Sesselfurzer blicken eben selbst nicht mehr durch.
    Kommt also darauf an, wie umfangreich das Ganze ist.
    Ja. Die schiere Anzahl der deutschen Steuergesetze mit 4100 Seiten Gesetzestext, die Kommentare dazu, die Erlasse usw. sind längst unüberschaubar. Die deutsche Steuerpraxis ist damit mehr oder minder reine Willkür. Das was der jeweilige SachbearbeiterIN gegenüber dem jeweiligen Untertanen gerade so meint.

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    Rechtsstaatliches Absurdistan.
    Heizerist in Ben Ephraims Gemeinde.

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