Der Klage nach sei unter anderem gerichtlich festzustellen, dass:
Die durch den Bundesrat erlassenen Corona-Massnahmen rechtswidrig waren und sind.
Die seit zwei Jahren eingesetzten PCR-Tests keine epidemiologisch relevante Aussagekraft haben.
Das vom Bundesrat als Zentrum der so genannten „Pandemie“ erklärte Virus „SARS-CoV-2“ bis heute nicht isoliert und biochemisch charakterisiert werden konnte. Ohne Kontrollversuche fehlt zudem jeder Nachweis für dessen Eigenschaft als Krankheitserreger, selbst wenn man meint, auf dessen Isolation verzichten zu können.
Der Bundesrat zu verpflichten sei, alle freiheitsbeschränkenden Massnahmen sofort zu beenden, um auf diese Weise seiner Pflicht zur Schadensminderung nachzukommen.
Den Klägern geht es nicht um Geld. Sie verlangen als Schadenersatz nur einen symbolischen Betrag von je einem Franken, vor allem aber Genugtuung durch das beantragte Feststellungsurteil des Bundesgerichts.