Zitat von
cornjung
@ autochthon: In Russland bestimmt Putin, was Hetze ist, hier bestimmt es du, pardon der Verfassungs-schutz. Und wer bestimmt über den ? Nach alten und neuesten Erkenntnissen ist die Frage, was Beleidigung, Hetze und Verleumdung ist, selbst unter Richtern sehr umstritten. Gut, kannst du nicht wissen, hast doch auch von Jura keine Ahnung, noch nie einen juristischen Kommentar von Schönke-Schröder oder Schwarz-Dreher zu Beleidigung oder Verleumdung gelesen , geschweige denn ein Urteil vom BGH in der NJWZ gelesen. Du weisst nicht mal nicht mal, was das ist und laberst nur nur Regime-propaganda nach. Und du willst studiert haben ????
Noch im September 2019 hat das Berliner LG die angebliche " Beleidigung, Hetze und Verleumdung " gegen Künast als freie und zulässige Meinungsäüsserung gewertet hat. Erst nachdem der notorische Prozesshansel Künast, die wie Sawasan Chebli 2 eigene Assistentinen auf Steuerzahler-kosten beschäftigt, die jeden Kommentar zur Anzeige bringen, eine andere Instanz angerufen hat, hat die zu ihren Gunsten entschieden.
Wenn also selbst erfahrene Berufsrichter, also Experten und Spezialisten, die Gesetz und Rechts-Theorie fast 10 Jahre studiert plus Erfahrung in der Praxis haben, uneins sind , wo Meinungsfreiheit- unser höchstes und wichtigstes Gut- endet, und Beleidigung, Hetze und Verleumdung anfängt, kann von neuesten Erkenntnissen keine Rede sein. Davon abgesehen, dass man gegen Alice Weidel überste und widerlichste Beleidigungen wie " Nazi-Schlampe " erlaubt hat.
Beleidigung und Hetze ändern sich nicht mit der Zeit, sondern allein mit der poltischen Richtung der Richter. Die obersten Richter von BGH, BVerwG und BVerfG werden allesamt von den linken Parteien CDU, Grüne, SPD, LINKE nach Gesinnung und Parteizugehörigkeit, nicht nach Kompetenz und Qualifikation ernannt, heisst, es gibt keinen einzigen oberen rechten Richter. Kein einziger Richter ist von der AfD oder sonst einer rechten Partei. Was soll da ausgewogen sein ?