User in diesem Thread gebannt : Frischling |
Ich sage, daß Du Sprüche klopfst.
[Links nur für registrierte Nutzer]Vor allem ist die Qualität der Arbeit eines Arbeitnehmers nicht Gegenstand des Arbeitsvertrages,
den er mit dem Arbeitgeber abgeschlossen hat.
Dem Arbeitsvertrag nach schuldet ein Beschäftigter seinem Arbeitgeber nur eine bestimmte, vertraglich vereinbarte Anzahl Arbeitsstunden.
„Der Arbeitnehmer schuldet dem Arbeitgeber aber keinen Erfolg“,
....
Das hat auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seiner Rechtsprechung zu „Minderleistern“ deutlich gemacht.
Dabei hat das BAG in zwei Entscheidungen aus den Jahren 2003 und 2008 betont,
dass ein Mitarbeiter bereits dann seine vertraglichen Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber erfüllt,
wenn er „unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit“ arbeitet (AZ: 2 AZR 667/02 und Az. 2 AZR 536/06).
....
Nach dem repräsentativen „Engagement Index 2014"
identifizieren sich nur 15 Prozent der deutschen Beschäftigten mit ihrem Arbeitgeber und gehen ihrem Job begeistert nach.
Demgegenüber machen 70 Prozent der Mitarbeiter „Dienst nach Vorschrift“,
weitere 15 Prozent haben innerlich sogar komplett gekündigt.
Und bezugnehmend auf Deine Unterschrift:
Klar, daß einem Narzissten seine unfundierte Eigen-Meinung
schön gefällt.
Aber klar, wenn 85% der Deutschen keine Böcke mehr haben,
schielen die Arbeitgeber nach naiiven Ausländern,
die sie auch feuern können, und auf die Ämter abschieben können als Recycling-Ware.
Lass' die Toten ihre Toten begraben | Matthaeus 8:22
Du wirst der Schwanz sein, und der Fremdling der Kopf | 5.Mose 28:43,44
Vom Wein der Waffenhehre Odin ewig lebt | 1. Gylfaginnîng 38
Schulbildung ist zwar kostenlos, in den meisten Fällen aber umsonst. | User amendment
If God's on the left, then I'm sticking to the Right | AC/DC - Hell's Bells
Weißt du eigentlich, was du hier für einen Blödsinn schreibst? Es gäbe keine Minderleister in Pflegeheimen oder Krankenhäusern und nennst als Beispiel eine Pflegehilfskraft, von denen es jetzt wirklich genug gibt und die nur einfache Tätigkeiten erledigt, Hilfs- und Zuarbeiten? Würdest du wirklich Einblicke haben, dann wüßtest du um die erforderliche Fachkraftquote, die bedingt, dass man manches faule Ei mitschleppen muss.
Was für einer Fachkraft ?
Einer Fachkraft,
oder einer Fachkraft,
äh, Goldstück ?
Letztens eine Russin gesprochen,
aus Moskau,
für sie waren Minsk und Ukraine "Dorf",
arbeitet hier als Reinigungskraft,
Kurden und Armenier können ihrer Meinung nicht arbeiten.
Irgendwie war ich mit Schuhen im Bett aufgewacht,
und sie war weg.
Eine Polin, klein und schmächtig,
war hier Altenpflegerin, bis sie nicht mehr konnte;
jetzt betreut sie an der Schule Minderleister -
ganz ohne Fachausbildung.
Da schmeißt man doch seine Briefe, Examen in
den Wind, weil Einbildung ist auch eine Bildung.
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Sag mal, tust du so dumm oder.....?
In diesem Zusammenhang rede ich von einer Pflegefachkraft, also einem Krankenpfleger oder Altenpfleger.
Und nicht jeder, der Alte pflegt, ist ein Altenpfleger, denn mit dieser geschützten Berufsbezeichnung wird immer noch höchst fahrlässig umgegangen. Die Polin war vielleicht eine Hilfskraft und sie kann auch nicht an einer staatlichen Schule ohne zusätzliche Qualifikation unterrichten, das dürfen noch nicht einmal Fachkräfte. Die haben nur die Möglichkeit, über ein Studium die Qualifikation zu erreichen oder selbständig in einem Fach zu dozieren, sofern sie eine interne Prüfung überstehen, aber dann wohlgemerkt nicht als Hilfskraft, sondern die Mindestvoraussetzung ist in diesen Fällen mindestens ein staatliches Examen als Kranken- oder Altenpfleger.
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und zitierst irgendwelche Gerichtssachen, die überhaupt nichts mit meinem Beitrag zu tun haben, bestenfalls ihn sogar noch bestätigen. Vielen Dank dafür, aber dass deutsche Arbeitsgerichte im Zweifel immer auf der Seite der Arbeitnehmer stehen (und auch wenn keine Zweifel an dessen Schuld bestehen) ist doch nicht neu.
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