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Thema: Die Kanzlerakte - Deutsche Bundeskanzler als Marionetten der US Regierung

  1. #1
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard Die Kanzlerakte - Deutsche Bundeskanzler als Marionetten der US Regierung

    Gerade weil es immer wieder als " Mythos " oder " Verschwoerungstheorie " verkauft wird, greife ich dieses Thema auf um den Usern und Lesern des HPF den tatsaechlichen Marionettenstatus Deutscher Bundeskanzler vor Augen zu fuehren. Jeder Deutsche Bundeskanzler unterzeichnet in der US Botschaft die sogenannte Kanzlerakte und sichert damit schriftlich zu das er die von ihm als Bundeskanzler bestimmen Richtlinien und Entscheidungen der Politik nicht zum Nachteil der USA bestimmt.

    Es wahr Egon Bahr der diese schandtaetige Vorgehensweise des US Hegemons als erster oeffentlich gemacht hat. Danach ist wieder der Deckel des Schweigens auf die peinliche Angelegenheit gesetzt worden. Hier und da versuchen Bundestagsabgeordnete oder Abgeordnete des EU Parlamentes die ungehoerigen Vorgaenge in den Parlamenten zu thematisieren und in die Oeffentlichkeit zu bringen, was aber durchweg scheitert. Die Anfragen werden nicht beantwortet und die Anfragesteller haken dann nicht weiter nach.

    DIE ZEIT / 14.05.2009 / Nr. 2113 / von Egon Bahr

    Mein Deutschland (Teil 9) Drei Briefe und ein Staatsgeheimnis
    Herbst 1969: Bundeskanzler Willy Brandt wird ein Schreiben vorgelegt. Erst weigert er sich, es zu unterzeichnen – dann tut er es doch


    Es war an einem der ersten Abende im Palais Schaumburg, nachdem*Willy Brandt*dort eingezogen war. Er erfuhr und genoss die gewaltigen Unterschiede zwischen einem Ressortchef, auch wenn er als Außenminister und Vizekanzler besonders herausgehoben war, und dem Bundeskanzler an der Spitze eines gut eingespielten Regierungsapparates. Das Amt machte richtig Spaß.

    Ich brachte Brandt meinen Entwurf für einen Brief an seinen sowjetischen Kollegen Kossygin, dem er einen informellen Meinungsaustausch anbieten wollte. Brandt war wichtiger, zu berichten, was ihm "heute passiert" war. Ein hoher Beamter hatte ihm drei Briefe zur Unterschrift vorgelegt. Jeweils an die Botschafter der drei Mächte – der Vereinigten Staaten, Frankreichs und Großbritanniens – in ihrer Eigenschaft als Hohe Kommissare gerichtet.

    Damit sollte er zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten. Als Inhaber der unkündbaren Siegerrechte für Deutschland als Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes suspendiert, also außer Kraft gesetzt, die sie als Einschränkung ihrer Verfügungshoheit verstanden.

    Das galt sogar für den Artikel 146, der nach der deutschen Einheit eine Verfassung anstelle des Grundgesetzes vorsah. Artikel 23 zählte die Länder auf, in denen das Grundgesetz "zunächst" gelten sollte, bis es in anderen Teilen Deutschlands "nach deren Beitritt" in Kraft zu setzen sei. Diese Vorwegnahme der Realität im Jahre 1990 konnten die Drei 1949 weder genehmigen noch ahnen. Gravierend für diese ganze Zeitspanne war, dass sie Groß-Berlin aus dem Artikel 23 amputierten, was dem ehemaligen Regierenden Bürgermeister natürlich vertraut war.

    Brandt war empört, dass man von ihm verlangte, "einen solchen Unterwerfungsbrief" zu unterschreiben. Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet. Die Botschafter könnten ihn wohl kaum absetzen! Da musste er sich belehren lassen, dass Konrad Adenauer diese Briefe unterschrieben hatte und danach Ludwig Erhard und danach Kurt Georg Kiesinger. Dass aus den Militärgouverneuren inzwischen Hohe Kommissare geworden waren und nach dem sogenannten Deutschlandvertrag nebst Beitritt zur Nato 1955 die deutsche Souveränität verkündet worden war, änderte daran nichts.

    Er schloss: "Also habe ich auch unterschrieben" – und hat nie wieder davon gesprochen.

    DDR-Staatssekretär Kohl und ich stießen im Kanzleramt mit Unstrut-Wein an

    Schon Adenauer hatte seine Anerkennung der alliierten Oberhoheit wie ein Staatsgeheimnis behandelt. Sie passte nicht so recht in die Atmosphäre zehn Tage vor der Staatsgründung, und die drei Mächte hatten auch kein Interesse, diese Voraussetzung für den 23.Mai 1949 an die große Glocke zu hängen. Das blieb kein Einzelfall. Die Einschränkungen der deutschen Souveränität existierten völkerrechtlich unverändert, solange Deutschland geteilt blieb und solange sie nicht durch einen Friedensvertrag förmlich beendet wurden.

    Durch die Kapitulation am 8. Mai 1945 ging die Souveränität des Reiches auf die Sieger über. Deutschland erhielt sie erst mit der Wirksamkeit des friedensvertraglichen Zwei-plus-Vier-Abkommens am 15. März 1991 zurück. Die Sieger pochten auf ihre unkündbaren Kompetenzen während dieser ganzen Zeitspanne, natürlich nicht nur vor der Geburtsstunde der Bundesrepublik, sondern auch, als sie 1955 zu Verbündeten wurden. Als ich die Kanzlerbriefe einmal gegenüber dem ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker erwähnte, reagierte er zu meiner Überraschung erstaunt; er hatte von ihnen nichts gewusst. Es bedurfte keiner besonderen Absprache:

    Die beteiligten Deutschen wie die Alliiertenhatten das gleiche Interesse, diese Manifestierung der begrenzten deutschen Souveränität nicht öffentlich werden zu lassen.

    Dass die Kompetenz für die deutsche Frage bei den Vier blieb, obwohl deutsche Trompeten die gewonnene Souveränität (1955) verkündeten, hatte Auswirkungen. Das oberste Ziel unserer Politik war die Einheit. Ausgerechnet da hatten wir nichts zu sagen und überließen diese Kernfrage den Zusicherungen der Verbündeten, sich dafür einzusetzen. In den meisten Gehirnen verschwand die deutsche Zuständigkeit im Vertrauen darauf, dies sei nun Sorge der Verbündeten geworden. Das war nur eine Seite der Lebenslüge.

    Der bilaterale Moskauer Vertrag konnte nicht für Berlin gelten. Gerade dort behaupteten die vier Mächte die Kontrolle Deutschlands. Das Rezept der Entspannung bei fortgesetztem Status quo verlangte, die Zugangswege störungsfrei zu machen. Dies aber erzwang eine Beteiligung der Deutschen. Das notwendige Viermächteabkommen über Berlin enthielt das Wort "Berlin" nicht. Es sprach nur "von dem betreffenden Gebiet". Die vier mussten also einen Vertrag schließen, obwohl in der Praxis das Transitabkommen nur von den Deutschen vereinbart werden konnte, weil es endlich den zivilen deutschen Verkehr regeln sollte, der seit der Aufhebung der Blockade 1949 ungeregelt geblieben war. Es wurde ein Markstein in der Nachkriegsgeschichte. In einer wichtigen Frage für Deutschland brauchten die vier Mächte die Mitwirkung der beiden deutschen Regierungen. So wurde das Modell "Vier plus Zwei" geboren, das 19 Jahre später zur Formel "Zwei plus Vier" wurde.

    Die Methode, unsere Interessen unterhalb der Siegerkompetenzen zu verfolgen, hatte nun dazu geführt, dass diese im eigenen Interesse ihre Rechte hilfreich einsetzen mussten und damit halfen, ein Stück gewachsener deutscher Selbstbestimmung zu verwirklichen. Ich gestehe, dass DDR-Staatssekretär Michael Kohl und ich im Kanzleramt mit einem Glas Unstrut-Wein darauf anstießen, dass die vier Mächte warten mussten, das Ganze in Kraft zu setzen, bis wir mit unseren Verhandlungen fertig waren.

    Ende 1972 wurde der Grundlagenvertrag unterschrieben, der beiden Staaten die Mitgliedschaft bei den Vereinten Nationen ermöglichte. Nun ließen die vier uns wissen, dass sie einen Brief von uns erwarteten, wonach selbst durch den Beitritt zu den UN ihre Rechte über Deutschland nicht berührt würden. Kohl und ich lächelten uns an, als wir an dem gemeinsamen Text für unsere jeweiligen Freunde feilten, Ausdruck des gesamtdeutschen Souveränitätsmangels bei allen Unterschieden.

    Die vier antworteten wie international üblich, indem sie unseren Text wiederholten – mit Ausnahme der Amerikaner. Die belehrten uns, dass ihre Rechte durch den Beitritt nicht berührt werden "können". Das war korrekt, aber nach den Gesetzen der Logik hätten wir dann gar nicht schreiben müssen.

    Karlsruhe hielt, wie es schließlich seine Pflicht war, am Grundgesetz fest

    Berlin wurde die Quelle einer jahrzehntelang schwelenden Kontroverse zwischen den drei Mächten und der Bundesregierung. Die Deutschen setzten sich 1949 durch, indem sie ein "Grundgesetz" anstelle der von den Alliierten gewünschten "Verfassung" beschlossen. Das Grundgesetz drückte das Provisorium aus; eine Verfassung wäre ein Teilungsdokument gewesen. Aber aus der Präambel des Grundgesetzes wurde Berlin gestrichen, während es im Text des Artikels 23 zu den Ländern der Bundesrepublik gezählt wurde. Zum Schutz ihrer Rechte verfügten die Alliierten, dass die drei Westsektoren nicht durch den Bund regiert werden dürften.

    Sie verboten die Rechtsprechung durch das Bundesverfassungsgericht und gestatteten eine Finanz- und Wirtschaftseinheit mit der Bundesrepublik, weil es anders nicht ging, bestanden aber für den innerdeutschen Handel auf dem Plural der "Währungsgebiete", weil Berlin eben nicht zum Währungsgebiet der D-Mark gehörte.

    Das alles hinderte das Bundesverfassungsgericht nicht, am Grundgesetz festzuhalten, wie es schließlich seine Pflicht war, und danach galt es grundsätzlich eben auch in Berlin. Hier standen sich also zwei Souveräne gegenüber: Karlsruhe legalisierte durch den Volkswillen, die drei Mächte durch die Siegerrechte. Das führte zu der wirklichkeitsfremden Feststellung im Karlsruher Urteil über die Verfassungsmäßigkeit des Grundlagenvertrages mit der DDR, die Grenze zwischen Hessen und Thüringen habe denselben Charakter wie die zwischen Hessen und Bayern . Niemand hat unter Berufung auf Karlsruhe versucht, das zu erproben.

    Die praktische Schizophrenie wurde beendet, als das Viermächteabkommen das Verhältnis zwischen Berlin (West) und dem Bund grundsätzlich definieren musste. Unsere Nachforschungen in alten Papieren ergaben zu unserer Überraschung, dass die drei Mächte schon 1944 in London die Formel gefunden hatten, Berlin sollte kein konstitutiver Teil des neuen Staates werden sein. Das war für die vier und die zwei annehmbar.

    In den Rückblicken fehlt die Erinnerung an die Einschränkungen der Souveränität

    So entwickelte sich das Grundgesetz zur vollständigen Verfassung für die Bundesrepublik, während es für Deutschland insgesamt nie in Kraft trat. Die westdeutsche Bevölkerung empfand die Mängel nicht. Übrigens bis heute nicht; denn die beiden Begriffe leben in friedlicher Koexistenz. Der Artikel 146 von 1949 ist 1990 ergänzt worden:

    "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

    So wurden die schwelenden Spannungen zwischen Souveränitätseinschränkungen und Lebenslüge beendet, die jahrzehntelang die Beteiligten beider Seiten beschäftigt hatten. Sie wurden unter den Teppich gekehrt. Sie fehlen bei den großartigen Rückblicken auf die vergangenen 60 Jahre, obwohl sie ein unentbehrlicher Teil der Geschichte gewesen sind.

    Ein Relikt der Lebenslüge ist übrigens geblieben:

    Noch heute wird von der nuklearen deutschen Teilhabe gesprochen. Es gibt ein Geschwader der Bundesluftwaffe, das amerikanische Atombomben ans Ziel tragen soll. Das Wort "Teilhabe" suggeriert, dass wir dabei eine Mitbestimmung haben. Die hatten wir nie. Helmut Schmidt hatte als Bundeskanzler vergeblich ein deutsches Veto gegen den Einsatz erörtert. Derzeit wird überlegt, ob die Flugzeuge, die nur bis 2012 oder 2013 einsatzfähig sind, ersetzt werden müssen. Aber mit Barack Obama im Weißen Haus sollte es leicht sein, dieses letzte Symbol der Vergangenheit loszuwerden.

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    Geändert von ABAS (12.02.2023 um 17:12 Uhr)
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    Und sagt Weihnachten ab! "

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  2. #2
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Die Kanzlerakte - Deutsche Bundeskanzler als Marionette der USA Regierung

    Hier das Ergebnis der juengsten Anfrage eines Deutschen Abgeordneten an das Europaparlament:

    Parlamentarische Anfrage E-003956/2017
    Europäisches Parlament

    „Kanzler-Akte“ und Souveränitätsdefizite der Bundesrepublik Deutschland


    14.6.2017 Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-003956-17 an den Rat Artikel 130 der Geschäftsordnung Udo Voigt (NI)

    Mit seinen jüngsten Äußerungen über eine „eingeschränkte Souveränität“ der Bundesrepublik Deutschland hat der russische Präsident Putin der Diskussion um den völkerrechtlichen Status der Bundesrepublik neue Nahrung gegeben. Zweifel an einer eingeschränkten bzw. nicht vorhandenen Souveränität der Bundesrepublik beschäftigen Völkerrechtler schon lange. Sie gründen sich u. a. auf die „Kanzler-Akte“, mehrere Dokumente, in denen die alliierten Siegermächte des Zweiten Weltkrieges verbindliche Vorbehaltsrechte für ihre Verfügungsgewalt über Deutschland festschrieben und die — einer Erinnerung des früheren Kanzlerberaters Egon Bahr (1922‐2015) zufolge — jeder Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland am Beginn seiner Amtszeit unterschreiben muss. Auch das russische Fernsehen berichtete vor wenigen Jahren in einer Dokumentation über die „Kanzler-Akte“. Ihre Existenz ist auch von europarechtlicher Bedeutung.

    1. Welche Auswirkungen hat die „Kanzler-Akte“ auf von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete zwischenstaatliche Rechtsakte wie den Beitritt zu den Römischen Verträgen, zur EU (bzw. zur früheren EWG), zum Vertrag von Lissabon, zum Euro-Währungsgebiet, zum Europäischen Stabilitätsmechanismus usw.?

    2. Inwieweit eröffnet die „Kanzler-Akte“ außereuropäischen Mächten wie den USA Möglichkeiten einer Einflussnahme auf die Gestaltung der Politik der EU?


    28.9.2017 Antwort

    Der Rat hat die von dem Herrn Abgeordneten angesprochene Angelegenheit nicht erörtert.


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  3. #3
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    Standard AW: Die Kanzlerakte - Deutsche Bundeskanzler als Marionetten der US Regierung

    Kanzlerakte gibt es nicht!
    Wer etwas anderes behauptet ist ein Antisemit, Rassist und Holocaustleugner.
    Ende!

  4. #4
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    Standard AW: Die Kanzlerakte - Deutsche Bundeskanzler als Marionetten der US Regierung

    Als besetztes Land durch USA schließe ich nicht aus, dass über jeden Politiker und wichtige Staatsmänner Akten in Papierform und Digital geführt werden.

    Woher @goldi hast du die Info, dass es so etwas nicht gibt?

  5. #5
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    Standard AW: Die Kanzlerakte - Deutsche Bundeskanzler als Marionetten der US Regierung

    So ändern sich die Zeiten. Früher hieß es immer, der neue Bundeskanzler müsse vor seiner Vereidigung in den USA antanzen und unterzeichnen. Jetzt reicht die Botschaft dafür. Ein deutlicher Schritt in Richtung Souveränität. Allerdings ist es völlig egal, was ein Kanzler vor seiner Vereidigung unterzeichnet. Und auch danach müssen völkerrechtlich bindende Verträge stets noch vom Bundestag ratifiziert werden. Leider konnte ich keinen Beleg dafür finden, dass das je passiert ist. Aber nur dann ist es rechtlich verbindlich.

    Und was Egon Bahr damals erzählt hat, bezieht sich deutlich erkennbar auf einen völlig anderen Vorgang und ist sowieso seit 1990 in die Geschichte eingegangen.

    Eine "Kanzlerakte" hat es nie gegeben. (Und wenn doch, hat Adenauer sie nie unterzeichnet.)

  6. #6
    Auftragsschreiber Benutzerbild von Flüchtling
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    Standard AW: Die Kanzlerakte - Deutsche Bundeskanzler als Marionetten der US Regierung

    Zitat Zitat von ABAS
    [...] Jeder Deutsche Bundeskanzler unterzeichnet in der US Botschaft die sogenannte Kanzlerakte und sichert damit schriftlich zu das er die von ihm als Bundeskanzler bestimmen Richtlinien und Entscheidungen der Politik nicht zum Nachteil der USA bestimmt.
    Damit sind BRD-"Bundeskanzler" praktisch lauter kleine Trumps - "AMERIKA FIRST!"



    (Am Erika - "IM Erika" ... da war doch noch was.)
    Auch Dein Körper gehört der Partei.

  7. #7
    Last Line Of Defense Benutzerbild von sunbeam
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    Standard AW: Die Kanzlerakte - Deutsche Bundeskanzler als Marionetten der US Regierung

    Na ja, also unterm Strich dürfte es mittlerweile keine Rolle spielen ob ein Kanzler derartige Schriftstücke unterzeichnet oder nicht. D ist komplett abhängig, würde es sich nicht unterordnen wäre hier ökonomisch sowieso bald das Licht aus. Gut, auch bei Unterordnung ist hier bald das Licht aus, aber im Grunde ist es seit 1945 sowieso egal. Wir durften unsere Rolle im kalten Krieg spielen und ökonomisch wachsen. Jetzt da die Musik mehr und mehr aus Asien kommt und D nicht mehr gebraucht wird, werden wir eben ausgeknipst. Was soll’s.
    When the night is done the sun starts smiling
    The ocean kisses the sky and the horizon

    It‘s a lovelee dae – and the sun is shining
    Everywhere I go – I see children smilin‘

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Die Kanzlerakte - Deutsche Bundeskanzler als Marionetten der US Regierung

    Egon Bahr um 1990, "Jeder deutsche Bundeskanzler ist oder war ein informeller Mitarbeiter der CIA"!
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  9. #9
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Die Kanzlerakte - Deutsche Bundeskanzler als Marionetten der US Regierung

    Zitat Zitat von goldi Beitrag anzeigen
    Kanzlerakte gibt es nicht!
    Wer etwas anderes behauptet ist ein Antisemit, Rassist und Holocaustleugner.
    Ende!
    Kanzlerakte gibt es nicht mehr, sie ist auch gar nicht mehr nötig !
    Die Zeiten, in denen man die deutschen Kanzler zu einem "vertraulichen Gespräch" bitten musste sind längst vorbei...

    passend dazu:

    Zitat Zitat von sunbeam Beitrag anzeigen
    Na ja, also unterm Strich dürfte es mittlerweile keine Rolle spielen ob ein Kanzler derartige Schriftstücke unterzeichnet oder nicht. D ist komplett abhängig, würde es sich nicht unterordnen wäre hier ökonomisch sowieso bald das Licht aus. Gut, auch bei Unterordnung ist hier bald das Licht aus, aber im Grunde ist es seit 1945 sowieso egal. Wir durften unsere Rolle im kalten Krieg spielen und ökonomisch wachsen. Jetzt da die Musik mehr und mehr aus Asien kommt und D nicht mehr gebraucht wird, werden wir eben ausgeknipst. Was soll’s.
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  10. #10
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Die Kanzlerakte - Deutsche Bundeskanzler als Marionetten der US Regierung

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Kanzlerakte gibt es nicht mehr, sie ist auch gar nicht mehr nötig !
    Die Zeiten, in denen man die deutschen Kanzler zu einem "vertraulichen Gespräch" bitten musste sind längst vorbei...

    passend dazu:
    Du bist ein gutglaeubiger, braver Systemling und transatlantischer Kriecher!

    Junge Freiheit / 14. Okt. 2011 / EGON BAHR

    Die Kanzlerakte


    Egon Bahr und General G.H. Komossa MAD

    In dem Buch des Generals Gerd-Helmut Komossa, ehemaliger Amtschef des MAD ist Nachzulesen,was dieser zu der Kanzlerakte zu sagen hatte:

    Zitat: ".....Der Geheime Staatsvertrag vom 21. Mai 1949 wurde vom Bundesnachrichtendienst unter "Strengste Vertraulichkeit“ eingestuft. In ihm wurden die grundlegenden Vorbehalte der Sieger für die Souveränität der Bundesrepublik bis zum Jahre 2099 festgeschrieben, was heute wohl kaum jemandem bewußt sein dürfte.

    [Bilder nur für registrierte Nutzer]

    Danach wurde einmal "der Medienvorbehalt der alliierten Mächte über deutsche Zeitungs- und Rundfunksmedien“ bis zum Jahre 2099 fixiert. Zum anderen wurde geregelt, daß jeder Bundeskanzler Deutschlands auf Anordnung der Alliierten vor Ablegung seines Amtseides die sogenannte "Kanzlerakte“ zu unterzeichnen hatte.

    Darüber hinaus blieben die Goldreserven der Bundesrepublik durch die Alliierten gepfändet. Dessen ungeachtet erhielt die Bundesrepublik Deutschland einen Teil ihrer Souveränität zurück, aber eben nur einen Teil.

    Eben nur soviel, wie es für die Begründung der Aufstellung deutscher Truppenverbände bedurft hatte........“Zitatende

    Egon Bahr "Lebenslüge der Bundesrepublik"

    Lange galt sie als Verschwörungstheorie: Die"Kanzlerakte" ein geheimer alliierter Machtvorbehalt, den die Bundeskanzler zu unterzeichnen hatten. Inzwischen bestätigt Egon Bahr deren Existenz Von einem "Unterwerfungsbrief" sprach Willy Brandt und lehnte eine Unterzeichnung zunächst empört ab:

    " Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet. Die Botschafter (der Alliierten) könnten ihn wohl kaum absetzen! Da mußte er sich belehren lassen, daß schon Adenauer diese Briefe unterschrieben hatte und danach Erhard und danach Kiesinger " .

    So schilderte es Egon Bahr 2009 in der "Zeit" und machte damit erstmals die Existenz der sogenannten "Kanzlerakte " öffentlich. Die deutsche Karte - Gerd-Helmut Komossa Ares Verlag ISBN: 978-3-902475-34-3

    Nun nimmt Egon Bahr zum zweiten Mal dazu in einer Zeitung Stellung:

    In der ‚Zeit‘ habe ich geschildert, wie dem frisch gewählten Bundeskanzler Willy Brandt bei Amtsantritt "drei Briefe" an die Botschafter der Westmächte zur Unterschrift vorgelegt wurden. Damit sollte er zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten. Als Inhaber der unkündbaren Siegerrechte für Deutschland als Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes suspendiert, also außer Kraft gesetzt, die sie als Einschränkung ihrer Hoheit verstanden.

    Willy Brandt war empört. Zum einen darüber, daß man dem früheren Regierenden Bürgermeisterdamit unterstellte, er wüßte nicht, was die Vorbehaltsrechte der drei Mächte für Berlin (West) seit der Gründung der Bundesrepublik bedeutet haben.

    Zum anderen hat er sich immer auf seine demokratische Wahl bezogen und dieses Mandat über dem der weisungsgebundenen Stadtkommandanten empfunden. Vor allem hat es ihn empört, weil er als Bundeskanzler zuerst seinem Amtseid verpflichtet ist. Die Beamten haben ihn darauf hingewiesen, daß Adenauer diesen Brief vor der Genehmigung des Grundgesetzes durch die drei Militärgouverneure unterschrieben hatte, was dann Erhard und Kiesinger widerholt hatten. Dann könne er das auch machen, entschied Brandt.

    Helmut Schmidt konnte sich nicht erinnern, einen entsprechenden Brief vorgelegt bekommen zuhaben. Kohl habe ich nicht gefragt. Nachdem ich die Leitung des Planungsstabes im Auswärtigen Amt 1967 übernommen und gefragt habe, welche Papiere zur Regelung der Deutschen Einheit existierten, erhielt ich zur Antwort: Keine. Das ist nicht unsere Kompetenz.


    Außerdem war Brandt bewußt, daß seit dem Bau der Mauer, der im still schweigenden Konsens der vier Sieger vollzogen worden war, Versuche, Risse in diese zu bekommen, nur unterhalb dieser Siegerrechte denkbar waren. Als menschliche Erleichterungen genehmigten alle Vier die Verhandlungen der beiden deutschen Seiten und ihr Ergebnis, die Passierscheine. Niemand ahnte damals, daß aus der Wahrnehmung deutscher Interessen in der ehemaligen Hauptstadt allmählich ein Riesengebäude der Ost- und Entspannungspolitik werden würde. Sie existierte und lebte nur von ihrer klaren Unterordnung und der Respektierung für die unkündbarenRechte der vier Siegermächte.

    In der Tat: Seit der Zementierung der Teilung Berlins war auch der Status quo Deutschlands und Europas vollzogen. Keine Regierung hat danach noch einen Schritt in der deutschen Frage unternommen, auch nicht die Bundesregierung oder die drei Mächte. Alle begnügten sich mit der vielfältigen Wiederholung, daß die Wiedervereinigung ihr Ziel bliebe. Wir hatten natürlich auch nicht den geringsten Schimmer einer Ahnung, daß daraus schließlich 1972 das Vier-Mächte-Abkommen für Berlin erwachsen würde. Dieser Markstein der Nachkriegsgeschichte war der Augenblick, als die vier Mächte nur mit den beiden deutschen Regierungen diesen Vertrag in Kraft setzen konnten. Das Modell Vier plus Zwei, aus dem 17 Jahre später das Modell Zwei plus Vier wurde.

    Die Vier konnten gar nicht mehr anders, als am 15. März 1991 die Souveränität, die mit der bedingungslosen Kapitulation des Reiches am 8.Mai 1945 untergegangen war, dem kleineren Deutschland zurückzugeben. Seit diesem völkerrechtlichen Akt, nicht dem staatsrechtlichen Tag der Einheit am 3. Oktober 1990, gibt es nur noch ein Relikt der deutschen Teilungsjahrzehnte:

    In der Charta der vereinten Nationen existieren noch immer die Feindstaatenartikel, nach denen die Sieger im Falle eines Falles ihre Rechte über Deutschland aktivieren können.

    Die BRD und die DDR mußten einen Brief, den ich mit DDR-Staatssekretär Michael Kohl abgestimmt habe, an unsere jeweiligen Großen oder Freunde schreiben, daß auch durch Beitritt der beiden Staaten die Siegerrechte nicht erlöschen.

    Aber das spielt keine Rolle mehr, weil die Vier versichert haben, sie würden sich darauf nicht mehr berufen und die Charta seit ihrem Bestehen nicht verändert wurde und die Büchse der Pandora geöffnet würde, falls man auch nur in einem Punkte damit beginnen würde.

    Daß über die geschilderten Realitäten geschwiegen wurde, hat einen einfachen Grund. Es war eine der Lebenslügen der alten Bundesrepublik, 1955 mit dem Beitritt zur Nato zu behaupten, wir wären souverän geworden. Im obersten Ziel der Einheit der Nation waren wir es nie. Die Bundesregierung und die drei Westmächte hatten 1955 dasselbe Interesse:

    Über die fortdauernde Einschränkung der deutschen Selbstbestimmung nicht zu sprechen.

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