Heute HC auf Telegram:
Nach über 3 Jahren Ermittlungen, die mit erheblichen Verteidigunskosten verbunden waren, wurde mittlerweile bereits das 7. Verfahren eingestellt.
Zusätzlich erfolgte bei der ASFINAG-Anklage ein Freispruch, und bei der sogenannten PRIKRAF-Anklage eine Aufhebung des Urteils durch das OLG mit Zurückweisung zur neuerlichen Verhandlung an die erste Instanz. Verteidigungskosten werden in Österreich aber weder bei der Einstellung von Ermittlungsverfahren noch nach einem Freispruch ersetzt, was eines modernen Rechtsstaates unwürdig ist.
Über die nunmehrige Einstellung des sogenannten „Kappel-Verfahrens“ kann ich mich daher nur bedingt freuen, weil ich mir meinen Anwalt, der mich seit Veröffentlichung des Ibiza-Videos begleitet hat und dem ich für die Erwirkung der zahlreichen Einstellungen und Freisprüche dankbar bin, einfach nicht mehr leisten kann.
Zwar wird er mich entgegenkommenderweise noch im zweiten Rechtsgang „PRIKRAF“, der Ende November stattfindet, vertreten, die Vollmachten in den noch anhängigen Ermittlungsverfahren wurden aber bereits aufgelöst.
Auch wenn ich stets davon überzeugt war, dass ich sämtliche Vorwürfe widerlegen werde - was durch die zahlreichen Einstellungen und Freisprüche auch belegt ist - spielt dies keine Rolle mehr, weil die Ermittlungsverfahren mit den verbundenen Kosten zur eigentlichen Strafe geworden sind.
Ich werde dennoch weiter kämpfen!
Euer HC Strache
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