Jetzt klagt er gegens Boulevard

1. Oe24
Heinz-Christian Strache hat wegen in diesem Medium veröffentlichter Beiträge

einen Antrag auf Entschädigung wegen des objektiven Tatbestandes der üblen Nachrede sowie Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches gemäß §§ 6 und 7 Mediengesetz gegen die Antragsgegnerin Oe24 GmbH als Medieninhaberin beim Landesgericht für Strafsachen Wien gestellt. Das Verfahren ist anhängig,

Landesgericht für Strafsachen Wien, Abteilung 092, am 02. Dezember 2022
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2 exxpress.at

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