Der Begriff „Präambel“ wird in der deutschsprachigen Wikipedia wie folgt bestimmt:
„Präambel (von lateinisch praeambulare „vorangehen“; über mittellateinisch praeambulum „Einleitung“) bezeichnet heute eine meist feierliche, in gehobener Sprache abgefaßte Erklärung am Anfang einer Urkunde, insbesondere einer Verfassung oder eines völkerrechtlichen Vertrages. So enthalten das deutsche Grundgesetz, die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie der österreichische Staatsvertrag (1955) eine Präambel. Sie dient heutzutage der Darstellung von Motiven, Absichten und Zwecken ihrer Urheber und gibt den jeweiligen Basiskonsens wieder. In Zeiten der Arbeit an einer europäischen Verfassung ist die Erwähnung eines besonderen religiösen Bezuges beziehungsweise einer invocatio dei im Rahmen der Präambel umstritten.“
Die Präambel des Deutschen Grundgesetzes lautet wie folgt:
„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“
Nun schlage ich vor, daß der Präambel des Deutschen Grundgesetzes nicht ein im religiösen Sinn oder Unsinn zu befolgendes oder nicht zu befolgendes Gebot, sondern ein juristisches Verbot vorangestellt wird, das wie folgt lautet:
„Niemand darf jemandem aus dem Deutschen Grundgesetz vorlesen.“
Als Begründung hierfür führe ich die glückselige Zeit vor Johannes Gensfleisch und Martin Luther an, während welcher die meisten Deutschen noch Analphabeten waren.
So und nicht anders sollte, nein, muß ein deutschen Bürger im Auftrag der Polizeibehörde be- und mißhandelt werden, der es wagt, aus dem Deutschen Grundgesetz vorzulesen: