der Abgeordneten Brigitte Freihold, Jan Körte, Ulla Jelpke, Simone Barrientos, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Dr. Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Jan Körte, Niema Movassat, Norbert Müller, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Katrin Werner, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Anerkennung der als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ verfolgten Opfer des Nationalsozialismus
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Niemand saß zurecht im KZ. Die
Anerkennung der als sogenannte Asoziale und Berufsverbrecher verfolgten Menschen ist überfällig und notwendig.
Mit der Übertragung der Macht an die Nationalsozialisten begann 1933 die Radikalisierung der sozialrassistischen und kriminalpräventiven Verfolgung von Menschen, die als abweichend kategorisiert wurden. Dies betraf insbesondere in der Vergangenheit straffällig gewordene Personen die kriminalpolitisch neu kategorisiert und sanktioniert werden sollten. Die systematische soziale Ausgrenzung Tausender Bürgerinnen und Bürger in Deutschland wurde institutionalisiert: Diese war jedoch bereits vorher in überkommenen Institutionen des Kaiserreichs und der Weimarer Republik sozialpolitisch angelegt (vgl. Julia Horath, Terrorinstrument der »Volksgemeinschaft«?, ZfG. 2012/6). Sowohl die „Bettelrazzia“ gegen sogenannte Bettler, Landstreicher und Prostituierte vom September 1933, bei der zahlreiche private Wohlfahrtsverbände und Fürsorgebehörden mit der Gestapo, Polizei, SA und SS kooperierten (vgl. Julia Horath, »Asoziale« und »Berufsverbrecher« in den Konzentrationslagern 1933 bis 1938, 2017), als auch die späteren systematischen Massenverhaftungen von 1937 und 1938 von als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ kategorisierten Menschen beruhten auf Terror und Missachtung elementarer Grund- und Menschenrechte sowie rechtsstaatlicher Prinzipien. Die Deportation dieser Verfolgten in deutsche Konzentrationslager diente dem gesellschaftlichen Ausschluss all jener Menschen, die dem nationalsozialistischen Ideal der „völkischen Leistungsgemeinschaft“ nicht entsprachen.
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