Schon wieder kapierst du nicht, dass
a) Bundestagswahl und Berliner Wahl zwei verschiedene Wahlen sind, mit unterschiedlichen Wahlkreisen und Wahlbezirken
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b) eine Wahlwiederholung gemäß Wahlprüfungsgesetz auf die Wahlkreise und Wahlbezirke begrenzt werden kann, in denen es zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Für dich, was bei den Berliner Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksversammlungen an Unregelmäßigkeiten aufgetreten ist, hat keinen Einfluss auf die Bundestagswahlen, hier sind nur die Unregelmäßigkeiten, die die Bundestagswahl betreffen ausschlaggebend.
Hamburger, bei dir ist nur der persönliche Wunsch Vater des Gedanken und deiner Argumentation.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Was ich mich frage, ist es wirklich Dummheit oder bist du programmiert, hier Unsinn zu verzapfen?
Das berliner Gericht hat festgestellt, das die Wahl in allen Berliner Bezirken gegen geltendes Recht verstoßen hat...somit ist klar, das der Bundestag ebenfalls gegen geltendes Recht verstößt, indem er etwas gegenteiliges behauptet, wozu er rechtlich nicht befugt ist.
Die Feststellung des Verfassungsgericht steht über der Meinung des Bundestages...der kein Organ der Rechtsprechung ist.
Bist du ein Uboot der Behörden? Dann hole dir bitte bessere Instruktionen....
Geändert von hamburger (21.11.2022 um 21:13 Uhr)
Du bist der dumme hier. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat über die Berliner Wahlen geurteilt nicht über die Bundestagswahl.
Hier noch mal das Urteil
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Grundlage für die Berliner Wahlen ist das Landeswahlgesetz des Landes Berlin und die Berliner Verfassung.
Grundlage des Bundestagswahl ist das Bundeswahlgesetz und das GG, Grundlage für die Prüfung einer Bundestagswahl ist das Wahlprüfungsgesetz.
Es sind zwei verschiedene Wahlen nach unterschiedlichem Recht, die am gleich Tag veranstaltet wurden. Kann jeder nachlesen, auch du.
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Ups, da steht nichts vom Berliner Verfassungsgerichtshof, der ist nämlich gemäß geltendem Recht nicht befugt Entscheidungen über die Bundestagswahl zu treffen.§ 1
(1) Über die Gültigkeit der Wahlen zum Bundestag und die Verletzung von Rechten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl, soweit sie der Wahlprüfung nach Artikel 41 des Grundgesetzes unterliegen, entscheidet vorbehaltlich der Beschwerde gemäß Artikel 41 Abs. 2 des Grundgesetzes der Bundestag.
(2) Soweit eine Wahl für ungültig erklärt wird, sind die sich daraus ergebenden Folgerungen festzustellen. Sofern bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl Rechte einer einsprechenden Person oder einer Gruppe einsprechender Personen verletzt wurden, stellt der Bundestag die Rechtsverletzung fest, wenn er die Wahl nicht für ungültig erklärt.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Interessant, das Gericht hat nach Prüfung festgestellt, dass die Wahl in allen Bezirken gegen geltendes Recht verstossen hat.
Wenn der Bundestag davon abweicht, dann begeht eir einen Rechtsbruch, weil er kann nichts feststellen, sondern nur die gegebenen Fakten berücksichtigen und umsetzen.
Der Bundestag hat die Fakten nicht geprüft, weil er es nicht kann, sondern nur versucht zu betrügen.
Das Gericht hat die Tatsachen festgestellt.
Liest du das verlinkte Urteil nicht, bzw. die Pressemitteilung.
[Links nur für registrierte Nutzer]Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat heute die Wahlen zum 19. Berliner Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Berliner Bezirksverordnetenversammlungen (BVVen) vom 26. September 2021 insgesamt für ungültig erklärt.
Nach umfassender Auswertung aller 2.256 Protokolle aus sämtlichen Berliner Wahllokalen, der von der Landeswahlleitung zur Verfügung gestellten Daten sowie Prüfung der rund hundert Schriftsätze der insgesamt über 3.000 Verfahrensbeteiligten ist der Verfassungsgerichtshof zu der Überzeugung gelangt, dass verfassungsrechtliche Standards nur durch die komplette Ungültigkeitserklärung der Berliner Wahlen gewährleistet werden können.
Gemäß § 21 Abs. 1 Landeswahlgesetz (LWahlG) müssen die Wahlen nun in ganz Berlin wiederholt werden. § 21 Abs. 3 S. 1 LWahlG sieht hierfür eine Frist von 90 Tagen vor. Die Wahlen zum Bundestag in Berlin sind davon nicht betroffen. Hierüber wird auf Bundesebene in einem eigenen, gesondert geregelten Verfahren entschieden.
Das Gericht widerspricht dir!
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“
Haben sich die GEZ-Clowns von der Heute Show oder der Böhmermann bzw. die ARD-Spaßmacher mit der Thematik beschäfting?
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