China Consulting / 21.02.2023
Das chinesische Steuersystem
Die wichtigsten Steuern in China
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Wir stellen in dieser und der nächsten Ausgabe von bdp aktuell die wichtigsten Steuern und steuerlichen Rahmenbedingungen in China vor.
Körperschaftssteuer (corporate income tax: CIT, enterprise income tax: EIT)
Der Körperschaftssteuersatz für in China ansässige Unternehmen sowie für Betriebsstätten* beträgt
25 %. Um Unternehmen zu fördern und zu motivieren, wurden in China zahlreiche Richtlinien für ermäßigte Körperschaftssteuersätze herausgegeben. Natürlich müssen die Unternehmen dafür die Anforderungen dieser Präferenzpolitik erfüllen. Für nicht in China ansässige Unternehmen gilt ein Körperschaftssteuersatz von
20 %, welcher jedoch durch Präferenzpolitik auf
10 % (für aus China stammende Einkünfte) reduziert wird.
Ermäßigter CIT-Satz für in China ansässige Unternehmen:
Für High-/New-Tech-Unternehmen:
15 %
Für
„small profit“-Unternehmen: Kleine Unternehmen mit niedrigem Gewinn, einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von weniger als 1 Million RMB und zwischen 1 Million RMB und 3 Millionen RMB sind berechtigt, ihre Steuer auf der Grundlage von jeweils nur 25 % beziehungsweise 50 % ihres steuerpflichtigen Einkommens mit einem Vorzugskörperschaftssteuersatz von 20 % berechnen zu lassen. Diese Regelung gilt vorerst bis 31. Dezember 2021. Für Unternehmen in den geförderten Bereichen im Westen Chinas: 15 %
Für fortschrittliche Technologiedienstleistungsunternehmen: 15 %
Für geförderte Unternehmen, die in der Hengqin New Area in der Provinz Guangdong, in der Pingtan Comprehensive Experimental Area in der Provinz Fujian und in der Qianhai Shenzhen-Hong Kong Modern Service Industry Cooperation Zone in Shenzhen City Qianhai gegründet wurden: 15%
Für Drittunternehmen, die sich mit der Verhütung und Kontrolle von Umweltverschmutzung befassen: 15 %. Diese Verordnung gilt vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021.
Für geförderte Industrieunternehmen, die im Freihandelshafen von Hainan registriert sind und substanziell tätig (substantive business activities) sind: 15 %.
Für Unternehmen für integriertes Schaltungsdesign: 15 %
Für Key Software Enterprises und Integrated Circuit Design Enterprises: 10 %
* Betriebsstätte:
Eine feste Geschäftsstelle, über die die Geschäfte eines Unternehmens ganz oder teilweise abgewickelt werden. Nach den Regelungen des DBA (Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und China) zu Betriebsstätten: Setzt ein deutsches Unternehmen seine Mitarbeiter oder andere von ihm beauftragte Personen für Dienstleistungen, einschließlich Beratung, oder für mehrere miteinander verbundene Projekte in China ein, können nur solche Dienstleistungen einer Betriebsstätte zugeordnet werden, die für einen zusammenhängenden Zeitraum oder für Gesamtzeiträume von mehr als 183 Tagen innerhalb von 12 Monaten erbracht werden.
Umsatzsteuer (VAT)
Auf den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Verarbeitungen, Reparatur- und Ersatzleistungen sowie auf eingeführte Waren, die Transportdienstleistungen und sogenannte „moderne“ Dienstleistungen wird Umsatzsteuer erhoben Steuersatz: 13 %, 9 %, 6 %, 3 % und 0 % (abhängig von den Dienstleistungen)
Kleine Gewerbe: bezahlen 3 % (sofern nicht anders angegeben).
Nr. Steuerkategorien Satz
1 Verkauf oder Einfuhr von Waren (außer Nr. 9 -12) 13 %
2 Bearbeitungs-, Reparatur- und Ersatzleistungen 13 %
3 Vermietung von Sachanlagen 13 %
4 Vermietung von Immobilien-Dienstleistungen 9 %
5 Verkauf von Immobilien 9 %
6 Baugewerbe 9 %
7 Transportdienstleistungen9 %
8 Übertragung von Landnutzungsrechten 9 %
9 Futtermittel, chemische Düngemittel, Pestizide, landwirtschaftliche Maschinen und Mulchfolien 9 %
10 Getreide, landwirtschaftliche Produkte, Speiseöle und Kochsalz 9 %
11 Leitungswasser, Wärmeversorgung, Klimatisierung, Warmwasser, Gas, Flüssiggas, Erdgas, Dimethylether, Methan und Kohleprodukte für den Haushaltsgebrauch 9 %
12 Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Audio-visuelle Produkte und elektronische Publikationen9 %
13 Postdienste 9 %
14 Basisdienste für die Telekommunikation 9 %
15 Mehrwertdienste für die Telekommunikation 6 %
16 Finanzdienstleistungen 6 %
17 moderne Dienstleistungen 6 %
18 Dienstleistungen bezogen auf das Leben 6 %
19 Verkauf von immateriellen Vermögenswerten (außer Landnutzungsrechten) 6 %
20 Export von Waren 0 %
21 Grenzüberschreitender Verkauf von Dienstleistungen und immateriellen Vermögenswerten im Rahmen des Staatsrates 0 %
Besteuerung für allgemeine Steuerzahler (general VAT tax payer)
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 5 Millionen RMB müssen sich als „general VAT tax payer“ bei den chinesischen Steuerbehörden registrieren. Voraussetzung ist allerdings ein solides Buchhaltungssystem und das Vorlegen korrekter Steuerunterlagen. Auch Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 5 Millionen RMB können beantragen als
Normalsteuerzahler (general taxpayer) eingestuft zu werden (um durch den Vorsteuerabzug die Umsatzsteuerbelastung zu reduzieren).
Berechnungsmethode:
Umsatzsteuer = Aktuelle Ausgangssteuer - Aktuelle Vorsteuer
Ausgangssteuer = Umsatzvolumen x Umsatzsteuersatz
Umsatzvolumen = Umsatzvolumen einschließlich Steuer / (1 + Umsatzsteuersatz)
Besteuerung für Kleingewerbe (small scale VAT tax payer)
Nicht vorsteuerabzugsberechtigt
Jahresumsatz ≤ 5 Million RMB
Pauschaler Umsatzsteuersatz: 3 %
Berechnungsmethode:
Umsatzsteuer = Umsatzvolumen x Umsatzsteuersatz (3 %)
Umsatzvolumen = Umsatzvolumen einschließlich Steuer / (1 + Umsatzsteuersatz: 3 %)
Zusatzsteuern (surtaxes/additional taxes: AD)
Unternehmen, die Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Konsumsteuer zahlen müssen, unterliegen zusätzlich folgenden Steuerzuschlägen:
Bau- und Instandhaltungssteuer (city maintenance and construction tax): Städte: 7 %, Kreise: 5 %, Sonstige: 1 %
Staatlicher Bildungszuschlag (ducation surcharge): 3 %
Lokaler Bildungszuschlag (local education surcharge): 2 %
Unterschiedlicher Zuschlagssatz in verschiedenen Regionen
Stempelsteuer (stamp duty: SD)
Die Stempelsteuer ist eine Steuer, die auf Einheiten und Einzelpersonen erhoben wird, die innerhalb Chinas entsprechende Dokumente ausführen oder erhalten. Steuersatz: 0.03 %,0.05 %, 0.10 %, 0.005 % (je nach Vertrag)
Nr. / Steuerposten / Steuersatz
1 Kauf- und Verkaufsvertrag 0.03 %
2 Veredelungsvertrag 0.05 %
3 Bauprojekt-, Vermessungs- und Entwurfsvertrag 0.05 %
4 Bau- und Installationsprojektvertrag 0.03 %
5 Mietvertrag (Eigentum) 0.10 %
6 Frachttransportvertrag 0.05 %
7 Lagervertrag 0.10 %
8 Darlehensvertrag mit einer Bank oder anderen Finanzinstituten 0.005 %
9 Sachversicherungsvertrag 0.10 %
10 Technologievertrag 0.03 %
11 Eigentumsübertragungsdokument0.05 %
12 Geschäftsbuch: Kapitalkontobuch0.05 % *
Geschäftsbuch: Betriebsbücher
CNY 5 für jedes Buch **
13 Lizenzen / Zertifikate über Rechte
CNY 5 für jedes Zertifikat
* Anwendung der Steuerbefreiung in halber Höhe
** Anwendung der Steuerbefreiung in voller Höhe
Umweltschutzsteuer (environmental erotection tax: EPT)
Die Umweltschutzsteuer ist seit dem 01.01.2018 in Kraft. Entsprechend der tatsächlichen Situation des Unternehmens wird sie vom Finanzamt und vom Amt für Umweltschutz festgelegt
Grundsteuer
Bei Abschluss eines Mietvertrags hat der Mieter 12 % Grundsteuer zu zahlen, wenn der Vertrag vorsieht, dass die Grundsteuer vom Mieter zu tragen ist. Sie wird auf den Mietwert des Mietobjektes gemäß folgender Formel erhoben: Steuerpflicht = Mieteinnahmen x 12 %
Bei Eigenbesitz wird sie auf den Restwert der Immobilie gemäß folgender Formel erhoben: Steuerpflicht = Steuerpflichtig = Restwert der Immobilie x (1 - (10 % ~ 30 %)) x 1,2 %
Grundsteuer für Städte und Gemeinden
Bei der Unterzeichnung eines Mietvertrags kann es sich um eine Bodennutzungssteuer bezogen auf Vermietung oder eigene Nutzung handeln. Wenn der Vertrag vorsieht, dass diese vom Mieter getragen wird, hat der Mieter diese Grundsteuer für Vermietung zu entrichten.
Formel: zu zahlende Steuer = Steuersatz (nach Landklasse) x Grundstücksfläche.
Auch für eigene Landnutzungsrechte wird Grundsteuer fällig gemäß der Formel: zu zahlende Steuer = Steuersatz (nach Landklasse) x Grundstücksfläche
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Individuelle Einkommenssteuer (individual income tax: IIT) seit dem 01.01.2019
Löhne und Gehälter für ansässige Personen
Stufe / zu versteuerndes Jahreseinkommen (RMB)* / Steuersätze / Schnell berechnender Abzug (RMB)
1 / <= 36.000 / 3% / 0
2 / 36.001-144.000 / 10% / 2.520
3 / 144.001-300.000 / 20% / 16.920
4 / 300.001-420.000 / 25% / 31.920
5 / 420.001-660.000 / 30% / 52.920
6 / 660.001-960.000 / 35% / 85.920
7 / > 960.000 / 45% / 181.920
Anmerkung: Das in dieser Tabelle genannte jährliche zu versteuernde Einkommen bezieht sich auf das Gesamteinkommen einzelner Einwohner gemäß den Bestimmungen von Artikel 6 des individuellen Einkommenssteuergesetzes. Die Höhe des Einkommens in jedem Steuerjahr wird um 60.000 RMB und Sonderabzüge und sonstige abgezogene Salden reduziert, die nach dem Gesetz bestimmt werden.
Ausländische in China ansässige Steuerpflichtige können nur zwischen der Geltendmachung von Steuerbefreiungsvorteilen nach den alten Richtlinien oder den zusätzlichen Sonderabzügen der neuen Richtlinien wählen. Einmal festgelegt, kann dies im laufenden Steuerjahr nicht mehr geändert werden. Die Frist für die Verwendung der alten Richtlinien endet am 31. Dezember 2021. Danach finden nur noch die neuen Richtlinien Anwendung.
Arbeitsvergütungen, Autorenhonorar und Lizenzgebühren für ansässige Personen
Stufe / zu versteuerndes Jahreseinkommen (RMB)* / Steuersätze / Schnell berechnender Abzug (RMB)
1 <= 20.000 / 20% / 0
2 / 20.001-50.000 / 30% / 2.000
3 / > 50.000 / 40% / 7.000
Anmerkung: Nicht ansässige Personen erhalten Löhne oder Gehälter und berechnen den steuerpflichtigen Betrag auf die Monatsbasis und gemäß dieser Steuertabelle.
Definition des Steuerzahlers
Einen „Wohnsitz in China” hat, wer sich aufgrund seines ständigen Wohnsitzes, seiner Familie oder seiner wirtschaftlichen Interessen für gewöhnlich in China aufhält.
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