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Thema: Waffenrecht: Ist eine Beschränkung des privaten Waffenbesitzes sinnvoll?

  1. #511
    From Hell Benutzerbild von Drache
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    Standard AW: Waffenrecht: Ist eine Beschränkung des privaten Waffenbesitzes sinnvoll?

    Zitat Zitat von Justiziar Beitrag anzeigen
    Sogar hierzulande hat faktisch jeder, der eine Waffe will, und nicht gerade Angst bekommt, wenn er das Wort Waffe nur hört, eine Waffe. Zur Not illegal erworben, pardon gefunden. Mit Waffen wird Chancengleichheit her gestellt. Damit kann sogar ein alter Mann oder eine schwache Frau einem körperlich überlegenen Einbrecher, Messerer oder Vergewaltiger paroli bieten. Das ist der Punkt. Im Übrigen verbieten ausgerechnet die Politiker den Bürgern Waffen, die selber durch bewaffnete Leibwächter geschützt sind.
    Ok, angenommen eine schwache oder alte Frau oder ein alter Mann treffen auf einen Einbrecher oder einen Vergewaltiger, also auf Schwerstkriminelle!
    Was passiert dann? Die Oma, der Opa oder die Schwach Frau sind weder Polizisten, noch Sportschützen, geschweige denn Soldaten, welche an der
    Waffe ausgebildet wurden. Und genau hier liegt der Knackpunkt für den Besitz der Waffen. Denn wenn das potentielle Opfer zögert, was Kriminelle ohne
    Skrupel meist nicht tun, kann die Waffe für den Besitzer zur Gefahr werden, wenn der Gegner diese in die Hand bekommt.
    Abgesehen davon, können ungebübte Schützen die Situation gar nicht einschätzen.
    Angenommen, der Gegner hat ein Messer in der Hand und steht im Wohnzimmer 4 - 5 Meter von dir entfernt. Was schon verdammt viel für eine Wohnung ist.
    Solltest du auch nur einen Moment zögern, nur den Bruchteil einer Sekunde, die Waffe im Hosenbund stecken haben oder sie hinter dem Rücken halten,
    ist der Täter bei dir und hat dich abgestochen, bevor du zum Schuß kommst.

    Ich selbst habe jahrelange Erfahrung als Sportschütze im Umgang mit Waffen und keine Hemmschwelle was Gesindel in meinem Haus oder auf meinem Grundstück
    angeht. Mir wäre es auch egal, wenn der Einbrecher offensichtlich minderjährig oder besoffen ist. Dann nehme ich die zu erwartende Strafe zum Schutz meiner
    Familie und meines eigenen Lebens halt in Kauf.
    "Wo Not du findest, deren nimm dich an; Doch gib dem Feind nicht Frieden." Loddfafnir's-Lied
    „Europa ist heute ein Pulverfass, und seine Regenten agieren wie Männer, die in einer Munitionsfabrik rauchen.” Otto von Bismarck
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  2. #512
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    Standard AW: Waffenrecht: Ist eine Beschränkung des privaten Waffenbesitzes sinnvoll?

    Zitat Zitat von ich58 Beitrag anzeigen
    Bin ich anderer Meinung, zur Grundausstattung sollte eine AK, ein RPG, Handgranaten und einige Strelas gehören.
    90% wissen nicht mal, wie man eine AK läd und repetiert, geschweige denn, daß sie eine RPG bedienen könnten.
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  3. #513
    From Hell Benutzerbild von Drache
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    Standard AW: Waffenrecht: Ist eine Beschränkung des privaten Waffenbesitzes sinnvoll?

    Zitat Zitat von BRDDR_geschaedigter Beitrag anzeigen
    Wie sind denn die Zustände in den USA in Staaten mit liberalem Waffenrecht?

    Ich wüsste nicht dass man in der BRD Pistolen oder Gewehre frei kaufen kann, wie kommst du jetzt auf Kriegswaffen?
    Gerade jetzt bei den Vorfällen in Israel wo Zivilisten wehrlos abgeschlachtet werden konnten, will der Michel immer noch unbewaffent bleiben.
    In der BRD kann man mit einer Waffenbesitzkarte (WBK) legal Waffen kaufen. Seit einigen Jahren ist sogar der Anscheinparagraph dank der EU weg-
    gefallen. Ein Sportschütze kann sich als Ordonanzgewehr auch eine entmilitarisierte M16 ohne Feuerstoß- und Dauerfeuerfunktion, aber weiterhin
    mit 30 Schuß Magazin, bzw. nach der neuen Regelung mit 20 Schuß Magazin zulegen.


    Zu den Zuständen in den USA:
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    Jeder Depp ab 18 Jahren, in manchen Staaten sogar ab 16 Jahren, kann sich eine Waffe zulegen, falls er nicht gerade vorbestraft ist.
    In manchen Staaten darf man sich sogar Kriegswaffen zulegen. Es gibt keinen Zwang, den Umgang mit der Waffe zu erlernen auch
    gibt es keine Vorschriften zur Lagerung von Waffen. Du kannst das Sturmgewehr auch direkt neben die Haustür oder den Nachttisch
    stellen. So haben Kinder und Jugendliche, wie man an den Amokläufen und anderen Straftaten sehen kann, sehr leichten Zugang.

    Ich muß meine Waffen in einem in der Wand verankerten Stahlschrank nach Waffenschränke EN 1143-1- Norm aufbewahren. Nicht
    aufmunitioniert, geschweige denn geladen und die Munition ist in einem anderen verschlossenen Behältnis zu lagern.
    Hält sich natürlich auch nicht jeder daran. Ich kenne einige Sportschützen, die eine aufmunitionierte, geladene und gesicherte
    Waffe im Nachttisch lagern. Ist ja im Prinzip auch nichts gegen einzuwenden. Es sei denn, es kommt zu einer nichtangemeldeten
    Kontrolle durch die Kreispolizeibehörde. Dann kostet das Geld und im Wiederholungsfall die WBK.
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  4. #514
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    Standard AW: Waffenrecht: Ist eine Beschränkung des privaten Waffenbesitzes sinnvoll?

    Zitat Zitat von Drache Beitrag anzeigen
    Ok, angenommen eine schwache oder alte Frau oder ein alter Mann treffen auf einen Einbrecher oder einen Vergewaltiger, also auf Schwerstkriminelle!
    Was passiert dann? Die Oma, der Opa oder die Schwach Frau sind weder Polizisten, noch Sportschützen, geschweige denn Soldaten, welche an der
    Waffe ausgebildet wurden. Und genau hier liegt der Knackpunkt für den Besitz der Waffen. Denn wenn das potentielle Opfer zögert, was Kriminelle ohne
    Skrupel meist nicht tun, kann die Waffe für den Besitzer zur Gefahr werden, wenn der Gegner diese in die Hand bekommt.
    Abgesehen davon, können ungebübte Schützen die Situation gar nicht einschätzen.
    Angenommen, der Gegner hat ein Messer in der Hand und steht im Wohnzimmer 4 - 5 Meter von dir entfernt. Was schon verdammt viel für eine Wohnung ist.
    Solltest du auch nur einen Moment zögern, nur den Bruchteil einer Sekunde, die Waffe im Hosenbund stecken haben oder sie hinter dem Rücken halten,
    ist der Täter bei dir und hat dich abgestochen, bevor du zum Schuß kommst.

    Ich selbst habe jahrelange Erfahrung als Sportschütze im Umgang mit Waffen und keine Hemmschwelle was Gesindel in meinem Haus oder auf meinem Grundstück
    angeht. Mir wäre es auch egal, wenn der Einbrecher offensichtlich minderjährig oder besoffen ist. Dann nehme ich die zu erwartende Strafe zum Schutz meiner
    Familie und meines eigenen Lebens halt in Kauf.
    Alles völlig akademisch, praxisfern und unrealistisch. Wer ein Auto kauft, will es nutzen und fahren. Also lernt er fahren. Ok ? Und wer sich eine Waffe zulegt, will die benutzen und lernt daher mit ihr umzugehen. Ok ? Oder meinst du, eine ängstliche Lusche oder verteidigungsunwillige Schwuchtel besorgt sich eine scharfe Waffe ? Noch dazu illegal und verboten ? Die immer wieder zitierte alte, blinde und taube Omma, die nichts mehr sieht, hört und und zittert, sprich gar keine Waffe halten, geschweige denn benutzen kann, hat weder ein Waffe noch benutzt sie die. Keiner greift mit einem Messer an, wenn sein Gegenüber eine Waffe in der Hand hält. Der lässt vor Angst das Messer fallen. Ich weiss von was ich schreibe.Ich hab es nämlich selber erlebt, nicht im Film gesehen.

  5. #515
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    Standard AW: Waffenrecht: Ist eine Beschränkung des privaten Waffenbesitzes sinnvoll?

    Zitat Zitat von Drache Beitrag anzeigen
    In der BRD kann man mit einer Waffenbesitzkarte (WBK) legal Waffen kaufen. Seit einigen Jahren ist sogar der Anscheinparagraph dank der EU weg-
    gefallen. Ein Sportschütze kann sich als Ordonanzgewehr auch eine entmilitarisierte M16 ohne Feuerstoß- und Dauerfeuerfunktion, aber weiterhin
    mit 30 Schuß Magazin, bzw. nach der neuen Regelung mit 20 Schuß Magazin zulegen.


    Zu den Zuständen in den USA:
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    Ich muß meine Waffen in einem in der Wand verankerten Stahlschrank nach Waffenschränke EN 1143-1- Norm aufbewahren. Nicht
    aufmunitioniert, geschweige denn geladen und die Munition ist in einem anderen verschlossenen Behältnis zu lagern.
    Hält sich natürlich auch nicht jeder daran. Ich kenne einige Sportschützen, die eine aufmunitionierte, geladene und gesicherte
    Waffe im Nachttisch lagern. Ist ja im Prinzip auch nichts gegen einzuwenden. Es sei denn, es kommt zu einer nichtangemeldeten
    Kontrolle durch die Kreispolizeibehörde. Dann kostet das Geld und im Wiederholungsfall die WBK.
    Korrekt !

    Ich habe 4 Langwaffen ( Kriegsgewehre WK I und WK II ) und die entsprechende Munition dazu im vogeschriebenen Waffentresor ,- und bei keiner Kontrolle gab es Beanstandungen...
    Auf , deutsches Volk , erwache !

  6. #516
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    Standard AW: Waffenrecht: Ist eine Beschränkung des privaten Waffenbesitzes sinnvoll?

    Zitat Zitat von Drache Beitrag anzeigen
    In der BRD kann man mit einer Waffenbesitzkarte (WBK) legal Waffen kaufen. Seit einigen Jahren ist sogar der Anscheinparagraph dank der EU weg-
    gefallen. Ein Sportschütze kann sich als Ordonanzgewehr auch eine entmilitarisierte M16 ohne Feuerstoß- und Dauerfeuerfunktion, aber weiterhin
    mit 30 Schuß Magazin, bzw. nach der neuen Regelung mit 20 Schuß Magazin zulegen.


    Zu den Zuständen in den USA:
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    Jeder Depp ab 18 Jahren, in manchen Staaten sogar ab 16 Jahren, kann sich eine Waffe zulegen, falls er nicht gerade vorbestraft ist.
    In manchen Staaten darf man sich sogar Kriegswaffen zulegen. Es gibt keinen Zwang, den Umgang mit der Waffe zu erlernen auch
    gibt es keine Vorschriften zur Lagerung von Waffen. Du kannst das Sturmgewehr auch direkt neben die Haustür oder den Nachttisch
    stellen. So haben Kinder und Jugendliche, wie man an den Amokläufen und anderen Straftaten sehen kann, sehr leichten Zugang.

    Ich muß meine Waffen in einem in der Wand verankerten Stahlschrank nach Waffenschränke EN 1143-1- Norm aufbewahren. Nicht
    aufmunitioniert, geschweige denn geladen und die Munition ist in einem anderen verschlossenen Behältnis zu lagern.
    Hält sich natürlich auch nicht jeder daran. Ich kenne einige Sportschützen, die eine aufmunitionierte, geladene und gesicherte
    Waffe im Nachttisch lagern. Ist ja im Prinzip auch nichts gegen einzuwenden. Es sei denn, es kommt zu einer nichtangemeldeten
    Kontrolle durch die Kreispolizeibehörde. Dann kostet das Geld und im Wiederholungsfall die WBK.
    Alles unnütz, bei meinen Schwiegersöhnen steht das Sturmgewehr im Besenschrank, der Verschluß ist allerdings verwahrt. Zumal es nur der für Einzelfeuer ist, den richtigen gibt es erst auf dem Waffenplatz. Gab ein Urteil, ein Soldat war mit Knarre in der Schule was erledigen, Statthaft, da er den Verschluß im Hosensack hatte, geht auch nur bei den Eidgenossen. Putzen muß ich alter Sack.

  7. #517
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    Standard AW: Waffenrecht: Ist eine Beschränkung des privaten Waffenbesitzes sinnvoll?

    Zitat Zitat von Grenzer Beitrag anzeigen
    Korrekt !

    Ich habe 4 Langwaffen ( Kriegsgewehre WK I und WK II ) und die entsprechende Munition dazu im vogeschriebenen Waffentresor ,- und bei keiner Kontrolle gab es Beanstandungen...
    Bei mir haben sie rumgeheult, weil ich zwei Kurzwaffen in einem kleinen Tresor aufbewahrt hatte, der nicht an der Wand verdübelt war. 3 Tage nach dem Einzug ins gekaufte Haus. Eine Woche
    später haben sie eine Nachkontrolle gemacht und alles war gut. Das war vor 15 Jahren! Seidem war niemand mehr da. Aber das sollte einen nicht verleiten, nachlässig zu werden, da die bei
    uns unangemeldet erscheinen. Sogar Abends und am Wochenende!
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  8. #518
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    Zitat Zitat von Justiziar Beitrag anzeigen
    Alles völlig akademisch, praxisfern und unrealistisch. Wer ein Auto kauft, will es nutzen und fahren. Also lernt er fahren. Ok ? Und wer sich eine Waffe zulegt, will die benutzen und lernt daher mit ihr umzugehen. Ok ? Oder meinst du, eine ängstliche Lusche oder verteidigungsunwillige Schwuchtel besorgt sich eine scharfe Waffe ? Noch dazu illegal und verboten ? Die immer wieder zitierte alte, blinde und taube Omma, die nichts mehr sieht, hört und und zittert, sprich gar keine Waffe halten, geschweige denn benutzen kann, hat weder ein Waffe noch benutzt sie die. Keiner greift mit einem Messer an, wenn sein Gegenüber eine Waffe in der Hand hält. Der lässt vor Angst das Messer fallen. Ich weiss von was ich schreibe.Ich hab es nämlich selber erlebt, nicht im Film gesehen.
    "Und wer sich eine Waffe zulegt, will die benutzen und lernt daher mit ihr umzugehen..."
    Falsch! Die meisten Leute wollen sich nur in Sicherheit

    "Oder meinst du, eine ängstliche Lusche oder verteidigungsunwillige Schwuchtel besorgt sich eine scharfe Waffe ?..."
    Ja, in bestimmten Situationen besorgen die sich schon Waffen und bringt sich damit selbst in Gefahr, da diese Luschen
    und Schwuchteln niemals die Eier hätten, auf ihren Angreifer zu schießen!

    "Keiner greift mit einem Messer an, wenn sein Gegenüber eine Waffe in der Hand hält...."
    Echt nicht? Hier haben zwei Polizisten schießen müssen, weil ein ein völlig aggressiver Einbrecher sie mit einem Messer
    angegriffen hat. Allerdings waren das Polizisten, welche mit der Waffe im Anschlag das Haus betreten und eine entsprechende
    Ausbildung hatten. Es hätte schon ausgereicht, wenn sie ihre Waffen nicht gezogen gehabt und diese erst hätten ziehen müssen.
    Auf die Distanz hätte der Angreifer mit dem Messer einen Vorteil gehabt!
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  9. #519
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    Standard AW: Waffenrecht: Ist eine Beschränkung des privaten Waffenbesitzes sinnvoll?

    Zitat Zitat von Drache Beitrag anzeigen
    "Und wer sich eine Waffe zulegt, will die benutzen und lernt daher mit ihr umzugehen..."
    Falsch! Die meisten Leute wollen sich nur in Sicherheit

    "Oder meinst du, eine ängstliche Lusche oder verteidigungsunwillige Schwuchtel besorgt sich eine scharfe Waffe ?..."
    Ja, in bestimmten Situationen besorgen die sich schon Waffen und bringt sich damit selbst in Gefahr, da diese Luschen
    und Schwuchteln niemals die Eier hätten, auf ihren Angreifer zu schießen!

    "Keiner greift mit einem Messer an, wenn sein Gegenüber eine Waffe in der Hand hält...."
    Echt nicht? Hier haben zwei Polizisten schießen müssen, weil ein ein völlig aggressiver Einbrecher sie mit einem Messer
    angegriffen hat. Allerdings waren das Polizisten, welche mit der Waffe im Anschlag das Haus betreten und eine entsprechende
    Ausbildung hatten. Es hätte schon ausgereicht, wenn sie ihre Waffen nicht gezogen gehabt und diese erst hätten ziehen müssen.
    Auf die Distanz hätte der Angreifer mit dem Messer einen Vorteil gehabt!
    Es gilt noch immer die Wahrheit, treffen mit dem ersten Schuß!

  10. #520
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    Zitat Zitat von Drache Beitrag anzeigen
    "Und wer sich eine Waffe zulegt, will die benutzen und lernt daher mit ihr umzugehen..."
    Falsch! Die meisten Leute wollen sich nur in Sicherheit

    "Oder meinst du, eine ängstliche Lusche oder verteidigungsunwillige Schwuchtel besorgt sich eine scharfe Waffe ?..."
    Ja, in bestimmten Situationen besorgen die sich schon Waffen und bringt sich damit selbst in Gefahr, da diese Luschen
    und Schwuchteln niemals die Eier hätten, auf ihren Angreifer zu schießen!

    "Keiner greift mit einem Messer an, wenn sein Gegenüber eine Waffe in der Hand hält...."
    Echt nicht? Hier haben zwei Polizisten schießen müssen, weil ein ein völlig aggressiver Einbrecher sie mit einem Messer
    angegriffen hat. Allerdings waren das Polizisten, welche mit der Waffe im Anschlag das Haus betreten und eine entsprechende
    Ausbildung hatten. Es hätte schon ausgereicht, wenn sie ihre Waffen nicht gezogen gehabt und diese erst hätten ziehen müssen.
    Auf die Distanz hätte der Angreifer mit dem Messer einen Vorteil gehabt!
    Ich habe andere Erfahrung gemacht. Ich bin nach dem Krieg auf dem Land mit Waffen gross geworden, habe bereits als Jugendlicher im Wald Wild geschossen und war in einer Branche tätig , wo jeder eine scharfe Waffe hatte, damit auch umgehern konnte und sie bei Lebens-Gefahr auch eingesetzt hat. Natürlich nutzt dir nicht mal ein scharfe Waffe unterm Kopfkissen, wenn dich ein Einbrecher nachts im Bett überrumpelt und dir eine Waffe an den Kopf hält bevor du überhaupt wach bist. Dann musst du dir halt noch einen Hund zulegen, der rechtteitig anschlägt und dich warnt. Oder eine Alarmanlge.

    Und natürlich mag es sogar ein altes, blindes, taubes und zitterndes Mütterchen geben, das eine Waffe geerbt hat, aber nicht weiss, wo der Abzug ist und sie auch nicht mehr halten kann. Und natürlich mag es auch einen Einbrecher geben, der besoffen und zugekokst sein Messer nicht fallen lässt, obwohl eine Waffe auf ihn gerichtet ist. Aber das sind Ausnahmen und Einzelfälle, die die Regel nur bestätigen.Im Übrigen nutzen dir im Ernstfall deine Waffen im abgeschlossenen und 100-fach gesicherten Waffenschrank genau gar nichts. Entweder deine Glock17 ist griffbereit oder.....wertlos.

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