User in diesem Thread gebannt : Trantor |
"Bjö Kah" scheint ein Fake zu sein, zumind. kann man nix Gescheites über ihn finden (?)
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Wenn die Märchen der Querlenker stimmen würden, müsste die Übersterblichkeit mindestens +30% betragen. Coronaopfer kennen sie zwar keine, aber dafür gaaaanz viele Impftote/-verletzte obwohl sich natürlich deren Umfeld nie impfen lassen würde und da spielt es auch keine Rolle, ob die 100+ Jahre alt waren, keine Arme, keine Hände und zwei Ohren am Arsch hatte und seit 20 Jahren auf dem Rücken eines toten Elefanten festgebunden war: da war es auf jeden Fall die Impfung!
Undefeated Nak Muay/Kickboxer: 0W - 0L - 0D
LoL
Es ist die Pflicht des Arztes, diese Aufklärung zu betreiben - das Ärzteblatt beschreibt es:
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Zu Beginn sollten die besonders anfälligen und alten (vulle...) geimpft werden, die jede Mende Medikamente einnehmen müssen.Es muß daher mit Nachdruck darauf hingewiesen werden, daß vor Durchführung jeder Impfung oder Impfserie eine Aufklärungspflicht des Arztes besteht, wodurch der Impfling oder seine Eltern oder Sorgeberechtigten in die Lage versetzt werden sollen, über die Teilnahme an der Impfung zu entscheiden.
Die STIKO hat klar herausgearbeitet, worüber der Arzt vor Durchführung einer Impfung auf jeden Fall aufklären muß.
Der Umfang und der Genauigkeitsgrad der Aufklärung sind umgekehrt proportional zur Dringlichkeit des Eingriffs. Dies besagt: Je weniger dringlich sich der Eingriff in zeitlicher und sachlicher Hinsicht für den Patienten darstellt, desto weitergehend ist das Maß und der Genauigkeitsgrad der Aufklärungspflicht.
Umfang und Intensität der Aufklärung lassen sich dabei nicht abstrakt festlegen; sie sind an der jeweils konkreten Sachlage auszurichten, und zwar sowohl an der konkreten medizinischen Behandlung wie am konkreten Patienten, unter Berücksichtigung seiner speziellen beruflichen und privaten Lebensführung (patientenbezogene Aufklärung).
.....während zum Beispiel bei einer vorbeugenden Impfung jede - auch relativ unwahrscheinliche - Eventualität aufklärungsbedürftig ist.
Dies hat für den Impfarzt nun freilich die fatale Konsequenz, daß der Kreis der aufklärungsbedürftigen Risiken nicht mehr generell anhand bestimmter Wahrscheinlichkeitskriterien festgelegt werden kann. Da eine vorbeugende Schutzimpfung nicht dazu dient, eine beim Impfling bereits aufgetretene Krankheit zu bekämpfen, reduziert sich der individuelle Nutzen der einzelnen konkreten Schutzimpfung in demselben Maße, in dem bei ausgebliebener Schutzimpfung die Wahrscheinlichkeit einer Infektion gering ist.
Es ist zunächst über die Rahmenbedingungen der Impfung aufzuklären. Das bedeutet zum Beispiel, daß darüber aufgeklärt werden muß, ob die Impfung generell amtlich empfohlen ist oder ob die Empfehlung Einschränkungen enthält und ob der konkrete Impfling von diesen Einschränkungen erfaßt ist. Sodann ist stets auf die Freiwilligkeit der Impfung hinzuweisen sowie jeglicher Eindruck zu vermeiden, daß es sich um eine Zwangsimpfung handelt.
Die Aufklärung muß weiter den Nutzen der Impfung zutreffend schildern, nicht begründete Dramatisierungen einer unterbliebenen Schutzimpfung sind zu unterlassen. Darüber hinaus muß auf die möglichen Komplikationen eingegangen werden, die mit der Impfung verbunden sein können.
Also ist es eine Perfidie zu unterstellen, die gestorbenen Menschen sind selbst schuld - weil sie etwas einwerfen....
Kein
Reiner Zufall,
dass das, was an "Aufklärung" passiert, das Papier nicht wert ist, auf dem es steht.
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