Wenn ein Lehrer vor meinen Augen - ohne Notwehr - (m)ein Kind prügelt, kriegt der Typ von mir ne Schelle! Und nen Tritt! Und Nachtisch!
Prügelerlaubnis wie früher is net.
Das ist Notwehr. Richtig.
Aber dann gilt es diese Aktion (Beleidigung) zu unterbinden, nicht gleich den Schüler schlagen ...