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Schauen wir uns doch mal an:

1. Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes werden abwechselnd vom Bundesrat und Bundestag gewählt.

2. Um gewählt zu sein, benötigt ein Richter mindestens 2/3 der Stimmen.

3. Die Richter werden für eine Amtszeit von 12 Jahren gewählt. Eine zweite Amtszeit gibt es nicht.

4. Einmal gewählt kann ein Richter nur durch die anderen Richter des Bundesverfassungsgerichtes des Amtes enthoben werden.


Ihr redet so schön von Klüngel. Haben denn die, die den Richter gewählt haben, eine Garantie, dass er in ihrem Sinne entscheidet? Nein.
Einmal gewählt gibt es für die, die in gewählt haben, kein Möglichkeit mehr ihn unter Druck zu setzen. Wie gesagt, es gibt keine Wiederwahl, mit dem man den Richter unter Druck setzen könnte. Man kann ihm nicht mit Amtsenthebung drohen, weil dass obliegt nicht den Parlamenten sondern seinen Richterkollegen.

Wenn es ein Gericht gibt, dass durch Parteibuch oder ähnliches tatsächlich beeinflussbar ist, dann ist es nicht das Deutsche BUndesverfassungsgericht, sondern der Supreme Court der Vereinigten Staaten.

Ansonsten, hier hat ein Richter seine Meinung geäußert und kein Urteil gefällt. Nur weil jemand Richter ist erlischt seine Meinungsfreiheit nicht. Urteilen muss er aber anhand der Gesetze. Urteilen tut er auch nicht alleine, denn Minimum urteilen immer 3 Richter.
Die Justiz ist nicht unabhängig, wie der Europäische Gerichtshof festgestellt hat. Zudem sitzen dort Politrichter von Gnaden Merkels. Deine Schönfärberei solltest Du dir sparen.