„Ich bin nicht sicher, mit welchen Waffen der dritte Weltkrieg ausgetragen wird, aber im vierten Weltkrieg werden sie mit Stöcken und Steinen kämpfen.“
Albert Einstein 1879 - 1955
Frage gab es diese jemals?
Im Kaiserreich, der Weimarer-Republik, im Tausendjährigen Reich sowieso nicht und in BRD konnte man es sich Anfangs gar nicht leisten, erlauben expliziter die Vergangenheit so manch "Lautsprecher" genau zu hinterfragen.
Und die die es dann doch wagten, waren Nestbeschmutzer und wurden als langhaarige, verkiffte, -siffte, randalisierende, arbeitsscheue Typen diffamiert.
Von der Justiz be-/-durchsetzt von Jenen die ihre "Ausbildung in den 12 Jahren" absolvierten oder deren Gedankengut noch nachhingen, die neuen Gesetze auswendig lernten die teilweise die alten waren nur anders formuliert, gnadenlos verfolgt und sie wurden "weisungsgemäß" abgeureilt.
„Ich bin nicht sicher, mit welchen Waffen der dritte Weltkrieg ausgetragen wird, aber im vierten Weltkrieg werden sie mit Stöcken und Steinen kämpfen.“
Albert Einstein 1879 - 1955
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
„Ich bin nicht sicher, mit welchen Waffen der dritte Weltkrieg ausgetragen wird, aber im vierten Weltkrieg werden sie mit Stöcken und Steinen kämpfen.“
Albert Einstein 1879 - 1955
Zuckerbrot, du interpretierst, ohne dich wirklich mit den Urteilen zu beschäftigen. Du missachtest die Verfahrensart und den daraus resultierenden Verfahrensgegenstand. Beide Verfahren sind Verfassungbeschwerden. Verfassungsbeschwerden haben immer die Frage ob ein konkretes staatliches Handeln die Grundrechte eine konkreten Person, Personengruppe etc., also die Grundrechte des/der/die Beschwerdesteller verletzt.
Im Falle des GEZ-Urteils hat das BVerfG nicht entschieden, dass PCs-Rundfunkempfänger sind, sondern dass die Einbeziehung von PCs als Rundfunkempfänger durch den Staat, die Grundrechte des Beschwerdestellers nicht verletzt.
Kann man schön im Urteil nachlesen.
[Links nur für registrierte Nutzer]
Das Wunsiedel-Urteil ist eine Sache für sich.
[Links nur für registrierte Nutzer]
Es handelt sich, wie bei der GEZ-Geschichte um eine Verfassungsbeschwerde. Rein rechtlich wäre das Gericht gar nicht mehr verpflichtet gewesen zu entscheiden, denn der Beschwerdesteller war bereits verstorben.
Es ging auch nicht um Grundrechtsverletzung durch den 130er an sich, sondern um den Absatz IV des 130ers, bzw. das darauf basierende Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das Gegenstand der Beschwerde ist.
Es wird auch hinsichtlich seines Einflusses auf die Meinungsfreiheit kritisiert.
Fakt ist aber, dass das BVerfG die Auslegungshoheit für das GG hat. Recht kann rein grammatisch ausgelegt werden und daraus ergebe sich der Widerspruch gegenüber Artikel 5 Absatz 2. Werden aber Aspekte der systematischen, historischen und teleologischen Auslegung betrachtet und das geht auch aus der Urteilsbegründung hervor, ergibt sich eine Vereinbarkeit.
Übrigens hier wird immer von Gerechtigkeit gesprochen, jedoch ist es eine unerreichbare Idealvorstellung, das Recht Gerechtigkeit schafft, denn primäre Aufgabe des Rechtes ist Ordnung zu schaffen.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Dieses Gericht ist vollkommen vermurkst, [Links nur für registrierte Nutzer]
Stazi Frau, Gender Ga, Ga, wie Susanne Baer, nie Staatsanwältin, oder Richterin
Herkunft und Berufsweg
Borchardts Ziehvater war Kreisgerichtsdirektor in Templin im Bezirk Neubrandenburg der DDR.[5] 1974 machte Borchardt ihr Abitur und war anschließend bis 1976 Mitarbeiterin im Rat des Kreises Templin. Danach war sie von 1976 bis 1978 Bürgermeisterin der Gemeinde Rutenberg (heute Teil der Stadt Lychen).
Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“
Sorry, Voraussetzung für einen Bundresverfassungsrichter ist nicht, dass er Anwalt oder Richter gewesen ist, sondern die Befähigung zum Richteramt hat. (Deutsches Richtergesetz)
§ 5 Befähigung zum Richteramt
(1) Die Befähigung zum Richteramt erwirbt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung abschließt; die erste Prüfung besteht aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung.
(2) Studium und Vorbereitungsdienst sind inhaltlich aufeinander abzustimmen.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)