Zitat Zitat von Ansuz Beitrag anzeigen
Dies.
Wobei die Staatsanwaltschaft m.W. weisungsgebunden ist, also dem Justizminister untersteht.
Wieso solche Fälle von höherer Dringlichkeit sein sollen als aktuelle Dinge, erschließt sich mir nicht wirklich.

Den zweiten Teil des Artikels habe ich mit Bedacht ausgelassen.

Naja, wer weiß, wie es mal ausschauen wird in ferner Zukunft, also z.B. 76 Jahre voraus. Je nach dem, wie der Wind dann steht. Der Wind dreht sich mitunter.
Dabei steht dort etwas Wesentliches:
Der Angeklagte war nach Angaben[Links nur für registrierte Nutzer] zwar ein Befehlsempfänger. „Es befreit Sie nicht von Schuld“, sagte sie in der Urteilsbegründung. Der Mann hätte in Stutthof nicht mitmachen dürfen. „Sie hätten versuchen müssen, sich zu entziehen, und Sie hätten sich entziehen können.“
Das sollte man dem Staatsanwalt um die Ohren hauen. Auf Stein gemeißelt