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Thema: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

  1. #60491
    Dipl.-Optimist Benutzerbild von Pythia
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    Standard AW: Coronavirus - Teil 59280

    Zitat Zitat von Nordlicht Beitrag anzeigen
    Das ist mit Abstand das krankeste was ich seit langem gehört habe. Fällt mir noch so einiges zu ein. Ist aber unter meinem Niveau sowas hier zu schreiben.
    Grottenolme sind Schwanzlurchen. Aber vielleicht bist Du ein schwanzloses Nordlicht wie der Tiefsee-Gravenolet, der seinem Aussehen nach sehr unglücklich darüber ist auf so einem tiefem Niveau zu leben. Oder ist er so traurig, weil er keinen Schwanz hat?



    Er sollte aber gar nicht traurig sein, denn da unten ist er bisher doch sehr-sehr sicher davor von mörderischen Querdenkern mit Corona infiziert zu werden. Das ist doch auf seinem Niveau ganz gewiß viel besser als einen Schwanz zu haben.
    Seit der Zwangs-Umstellung auf Win 10 durch Telekom klappt nix mehr mit Dateien von meiner Web-Seite:
    Muß nun Alles ändern auf Max-Breite 500 px und hier im HPF den viel zu knappen Anhangspeicher nutzen.
    Und dazu hab ich Null Bock ... obwohl ich gar nicht zu den Nullbock-Generationen gehöre.

  2. #60492
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    Standard AW: Coronavirus - Teil 59280

    Zitat Zitat von Pythia Beitrag anzeigen
    .....von mörderischen Querdenkern mit Corona infiziert ....


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  3. #60493
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von Trusty Beitrag anzeigen
    Lauterbach meinte neulich im Interview zu niedrige Zahlen seien fake-news und man müsse deshalb mehr testen
    Cooler Typ


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  4. #60494
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von Eridani Beitrag anzeigen
    Bin jetzt nach knapp 2 Wochen nach der 2.Corona Spritze lt. Arzt immun. Was hat's gebracht? Die Scheiß Maske muss ich weiterhin tragen, bei SATURN wurde ein negativer Coronatest verlangt, wo man hier inzwischen 2 Wochen auf einen Termin warten muss. Mein Impfausweiß wurde nicht akzeptiert.
    Und lt. Charite ist die Lage derzeit in den Intensivstationen dramatisch. Noch 14 Tage dieser Zuwachs an Kranken, und die Krankenhäuser können die Patienten nicht mehr versorgen.

    Dann beginnt das große Sterben. In Brasilien z.B. derzeit 4000 Coronatote/Tag. Wer hat uns diesen Mist eingebrockt? Waren es Fledermaus fressende Chinesen? Oder doch der CIA?
    #
    Und dann diese Verschwörungstheorien drum herum.
    Warum hast Du dich überhaupt spritzen lassen?
    Hast Du ernsthaft geglaubt, dass Du dann keine Maske mehr tragen musst?
    Und überhaupt, was wolltest Du bei Saturn?

  5. #60495
    Mitglied Benutzerbild von Olliver
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von Nationalix Beitrag anzeigen
    Warum hast Du dich überhaupt spritzen lassen?
    Hast Du ernsthaft geglaubt, dass Du dann keine Maske mehr tragen musst?
    Und überhaupt, was wolltest Du bei Saturn?



    <a href=https://pbs.twimg.com/profile_images...ably_small.jpg target=_blank>https://pbs.twimg.com/profile_images...ably_small.jpg</a>Igno-ProllBank: Stalker ManfredM, et al...

  6. #60496
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von Pythia Beitrag anzeigen
    Google am 10.03.2021:
    2020 starben in der BRD 985.145 Leute, fast 51.000 mehr als Ø 2016 bis 2019.

    Ganz egal wie viel Klugscheißerei hier produziert wird, um das Verbrechen der Querdenker zu vertuschen, selbst nur 1 Mord durch Infektion mit Corona ist 1 Mord zu viel. Die bisher von den Querdenkern ermordeten 77.755 in der BRD könnten noch leben, wenn die verbrecherischen Querdenker die Vorgaben beachtet hätten.

    Und die mörderischen Querdenker infizieren ihre Opfer natürlich nicht nur bei Demos sondern feiern ihre Infektions-Orgien auch in kleineren und kleinsten Kreisen, und für Infektion mit Sex, egal ob Aids, Corona, Hepatitis, Syphilis oder Fußpilz brauchen Hetero-. Hetären-, Lesben-, Tunten, oder Trans(inn)en-Querdenker nur 1 Person, und [Links nur für registrierte Nutzer] Bisher gab es noch keine Mord-Prozesse nach bewußter und boshafter Infektion ...

    ... aber es wird wohl hoffentlich nicht mehr lange dauern bis Angehörige von Ermordeten die Täter(innen) vor den Kadi schleifen. Vielleicht finden wütende Angehörige von Ermordeten in der BRD ([Links nur für registrierte Nutzer]) korrupte Politikos, die Bastonade einführen. 2-mal monatlich Bastonade lebenslänglich gäbe den Querdenkern dann doch genug Möglichkeit ihre Untat zu bereuen.

    Zitat Zitat von Widder58 Beitrag anzeigen
    Schwachsinn wird nicht besser, indem man ihn wiederholt. Genauu das ist die Taktik der Fakestreuer, so lange Mist zu erzählen, bis er seichte Hirne befällt.
    Zum einen sind Schwankunge normal, zum anderen wendest Du genau die gleichen Tricks an, wie z.B. das RKI - nämlich die Unterschlagung wesentlicher Faktoren
    bei fast allen relevanten Zahlen:
    In Deinem Falle wird die zunehmende Überalterung völlig außer acht gelassen - die Tatsache, dass die Zahl über 80 jährige in den letzten 10 Jahren um 36% zugenommen
    hat. Die Toten in dieser Krise sind nicht Corona geschuldet, wie die Letalität von Menschen unter 60 Jahren deutlich zeigt, sondern Krankheiten, Medikamenten und der
    Überalterung.
    Dein Geschwätz von Überträgern durch Demonstranten ist durch nichts belegt. Reines hysterisches Gesülze.
    Jeder Mensch ist potentieller Überträger von irgendwelchen Krankheiten - Du nicht weniger, als andere.
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Geradezu eine Farce wie sich ansonsten intelligente Menschen in solch einer Weise äußern - das Virus muss wirklich in einigen Fällen zu massiver gehirnerweichung führen.
    Du meinst die Welt dadurch zu schützen, dass Du Dir einen versyphten Schmierlappen um die Fresse bindest und einen Abstand von 1,50 m einhältst. Unfaßbare Blödheit.
    Zitat Zitat von FaustDick Beitrag anzeigen
    Du hast eindeutig nicht alle Latten am Zaun.
    Zitat Zitat von Nordlicht Beitrag anzeigen
    Das ist mit Abstand das krankeste was ich seit langem gehört habe.
    Fällt mir noch so einiges zu ein.
    Ist aber unter meinem Niveau sowas hier zu schreiben.
    Zitat Zitat von Dirty Fischer Beitrag anzeigen
    Bitte lass uns wissen, aus welcher Geschlossenen Psychiatrie du uns deine geistigen Ergüsse zukommen lässt!??!! Wir wollen dir alle mal einen Genesungskuchen senden. Ich werde dafür sammeln! Vielleicht verschonst du uns dann mal 14 Tage mit deinem geistigen Sondermüll.
    Vielen Dank im Voraus. Kannst mir die Adresse per PN senden. Die bleibt nur bei mir und ich gebe sie garantiert nicht weiter.
    Oder du gibst sie an die Forenleitung und sagst mir nur Bescheid. Dann überweise ich denen das Geld und sie senden dir den Kuchen.
    Ich habe immer ein Herz für arme, bedauernswerte Menschen mit geistigen Problemen. Lass dich nicht unterkriegen.
    Der User Pythia hat zwar dick aufgetragen und das Stilmittel der Dramaturgie genutzt aber
    seine Ausfuehrungen sind grundsaetzlich richtig. Ich gehe hier nicht im Einzelnen auf die
    Antworten der unwissenden User bis dummdreisten User ein sondern gebe eine allgemeine
    Hilfestellung zur Information ueber die Rechtslage.

    Es geht um Schuldform. Bei Schuldformen gibt es drei Varianten:

    Fahrlaessigkeit / grobe Fahrlaessigkeit / Vorsatz

    Schuldform

    Art des Verschuldens. Schuldformen sind Vorsatz und Fahrlässigkeit.

 Ist die Form oder Art des Verschuldens. Schuldformen sind im Privatrecht nach § 276 I 1 BGB Vorsatz und Fahrlässigkeit. Im Strafrecht gehört nach der finalen Handlungslehre der Vorsatz nicht zur Schuld, sondern zum subjektiven Tatbestand.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Wenn ein SARS-CoV2 Infizierter einen anderen Menschen infiziert kann das
    fahrlaessig, grob fahrlaessig oder vorsaetzlich geschehen. Dabei kommt es
    auf den Einzelfall an. Stellt das Gericht die Schuldhaftigkeit fest, kann der
    wg. Koeperverletzung und zusaetzlich strafrechlichen Bestimmungen der
    Infektionsschutzgesetzes verurteilt werden. Das durch die schuldhafte Tat
    ein schaedigendes Ereignis eingetreten ist, entstehen fuer die Geschaedigten
    bzw. Angehoerigen der Geschaedigten zivilrechtliche Ansprueche auf Ersatz
    des Schadens.

    Das heisst ein " Querdenker " der gegen die Eindaemmungsauflagen schuldhaft
    verstoesst und dadurch einen anderen Menschen nachweislich mit SARS-CoV2
    infiziert kann straf- und zivilrechtlich dafuer in die Pflicht genommen werden.

    Selbstverstaendlich geschieht das alles im Rahmen geltendes Rechtes durch
    Gerichtsverfahren vor den zustaendigen Straf- und Zivilgerichten. Fuer den
    " Querdenker " kommt noch das Prozessrisiko hinzu. Der " Querdenker " laesst
    sich von einem Rechtsanwalt vertreten, welcher im natuerlich Hoffnung macht
    das der " Querdenker " straflos aus den Verfahren herauskommt, kassiert vom
    dem " Querdenker ", schliesst vor Mandatsuebernahme eine Vertrag ueber
    Stundensaetze von 200-300 EUR die Stunde ab.

    Der Prozesse geht fuer den " Querdenker " verloren und im Resultat zahlt
    der " Querdenker " nicht nur seine Tagessaetze als Geldstrafe, die Honorare
    fuer seinen Anwalt, den Anwalt des Gegeners, alle Gerichtskosten sondern
    auch noch Schadenersatz fuer den verursachten Schaden, weil er seitens
    der Krankenversicherung des Geschaedigten in Regresse genommen wird.
    Hinzu kommt noch eine je nach Grad des schuldhaft verursachten Schadens
    die Schadensersatzleistung an den Geschaedigten oder im Falle des Todes
    an die Angehoerigen des Geschaedigten.

    Wer sich en Detail ueber die Rechtslage informieren will kann das ueber
    einschlaege juristische Portale im Internet machen oder als " Querdenker "
    vor der naechsten Demonstration, Teilnahme an illegalen privaten bzw.
    illegal kommerziell veranstalteten Events einen Rechtsanwalt befragen.

    Selbstverstaendlich braucht es eine gewisse Vorlaufzeit weil die Pandemie
    erst seit 1 Jahr andauert. Die eingeleiteten Straf- und Zivilrechtsverfahren
    kommen daher zeitverzoegert, aber es wird sie geben.
    Geändert von ABAS (11.04.2021 um 06:15 Uhr)
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  7. #60497
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    Standard AW: Coronavirus - Teil 59280

    Zitat Zitat von Pythia Beitrag anzeigen
    Google am 10.03.2021:
    2020 starben in der BRD 985.145 Leute, fast 51.000 mehr als Ø 2016 bis 2019.

    Ganz egal wie viel Klugscheißerei hier produziert wird, um das Verbrechen der Querdenker zu vertuschen, selbst nur 1 Mord durch Infektion mit Corona ist 1 Mord zu viel. Die bisher von den Querdenkern ermordeten 77.755 in der BRD könnten noch leben, wenn die verbrecherischen Querdenker die Vorgaben beachtet hätten.

    Und die mörderischen Querdenker infizieren ihre Opfer natürlich nicht nur bei Demos sondern feiern ihre Infektions-Orgien auch in kleineren und kleinsten Kreisen, und für Infektion mit Sex, egal ob Aids, Corona, Hepatitis, Syphilis oder Fußpilz brauchen Hetero-. Hetären-, Lesben-, Tunten, oder Trans(inn)en-Querdenker nur 1 Person, und [Links nur für registrierte Nutzer] Bisher gab es noch keine Mord-Prozesse nach bewußter und boshafter Infektion ...

    ... aber es wird wohl hoffentlich nicht mehr lange dauern bis Angehörige von Ermordeten die Täter(innen) vor den Kadi schleifen. Vielleicht finden wütende Angehörige von Ermordeten in der BRD ([Links nur für registrierte Nutzer]) korrupte Politikos, die Bastonade einführen. 2-mal monatlich Bastonade lebenslänglich gäbe den Querdenkern dann doch genug Möglichkeit ihre Untat zu bereuen.


  8. #60498
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    So ist das, wenn man auf Propaganda herein fällt, anstatt sich richtig zu informieren... mähh macht das Schaf
    Ich hab den Eindruck, in Sachen Corona sollte man sich nur auf sich selber verlassen. Weder der Regierung noch den Querdenkern mag ich irgendwie trauen.

    Jeder kocht sein eigenes Süppchen.
    Wo waren Leute wie die Querdenker eigentlich bei Merkels :'Wir schaffen das" 2015? Außerhalb Dresdens hat man da nicht viel gesehen.

  9. #60499
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    der Södolf hats endlich rausgelassen wir brauchen bald die nächste VT

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    1.6.22 11:40 im Bundestag Claudia Roth: Journalisten sind Fachkräfte der Demokratie
    Ich glaube heißt übersetzt: Ich wees nüscht (Ruprecht)
    mabac (wirre Details) 22.6.1941 260Div der RA , 20.000 Panzer, 18.000 Flugzeuge, 68.000 Kanonen > 5cm gegen das DR aufmarschiert
    DR: 150Div., 3600 Panzer, 2500 Flugzeuge, 7000 Kanonen > 5cm


  10. #60500
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Ich schiebe zu meinem Beitrag [Links nur für registrierte Nutzer] noch einen juristischen Exkurs nach:

    STRAFTATEN NACH DEM IFSG
    Sanktionen nach dem Infektionsschutzgesetz


    ...

    Das Infektionsschutzgesetz hat zahlreiche Regelungen bezüglich der Folgen bei einem Verstoß gegen die Auflagen zur Eindämmung der Corona Pandemie. Ein Verstoß gegen die auferlegten Verbote, wird nach dem IfSG und der geltenden Landesordnung als Ordnungswidrigkeit oder Straftat verfolgt. Wer durch diesen Verstoß eine möglichen Ansteckung der Krankheit verursacht kann sich folglich strafbar machen. Dabei ist jedoch zu beachten das ein Kausalitätsnachweis geführt werden muss.

    Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz §§ 74, 75 IfSG:

    Verstoß gegen:

    • eine Quarantäneanordnung
    • das berufliche Tätigkeitsverbot
    • behördliche Maßnahmen wie unter anderen dem Verbot zu Großveranstaltungen oder auch die Geschäftsöffnung

    Strafbarkeit bei illegaler Geschäftsöffnung

    Ein Verstoß gegen die illegale Geschäftsöffnung hat hingegen strenge Konsequenzen zur Folge, wie ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro, eine Geldstrafe, bis hin zur Freiheitsstrafe. Nicht aber nur die illegale Geschäftsöffnung wird geahndet, auch die Nichteinhaltung des Hygienekonzepts zieht ein Bußgeld bis zu 2.500 Euro mit sich. Das Strafverfahren wird grundsätzlich gegen den Geschäftsinhaber eingeleitet. Des öfteren ist es bereits fragwürdig, ob Ihr Geschäft von der Allgemeinverfügung betroffen war und ob Sie das hätten wissen müssen. Hätten Sie das wissen müssen und haben fahrlässig gehandelt, dann wird dies gem. § 75 Abs.4 IfSG mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet. Solange dies nicht zu einer nachweisbaren Infektion geführt hat, sonst droht ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB. Im schlimmsten Fall, sollte es zu einem Todesfall kommen, droht ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung gem. § 222 StGB.

    Bedenken Sie, dass der Vorwurf nach § 75 IfSG ernst genommen werden muss, dieser kann nicht nur für sie strafrechtliche Folgen bedeuten, sondern auch für Ihr Unternehmen beispielsweise eine Gewerbeuntersagung.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Gibt es Schadensersatz wegen einer Körperverletzung?

    In § 223 Strafgesetzbuch (kurz: StGB) ist der Straftatbestand der Körperverletzung gesetzlich normiert. Einem Täter droht bei Verwirklichung des Delikts eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

    Besteht ein Ersatzanspruch?

    Grundsätzlich ist derjenige, der eine andere Person vorsätzlich, rechtswidrig und in schuldhafter Weise körperlich misshandelt und/oder an der Gesundheit schädigt, dieser gegenüber zum Schadensersatz, beispielsweise für die Kosten einer ärztlichen Behandlung und medizinischen Versorgung o.ä., verpflichtet.

    Schadensersatz: Die Krankenkasse kann wegen Körperverletzung einen Ausgleich der Behandlungskosten für den Versicherten verlangen.

    Die Anspruchsgrundlage, aus der sich ein Anspruch auf Schadensersatz für eine Körperverletzung ergibt, ist § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB). Die Norm besagt, dass derjenige, der in vorsätzlicher oder fahrlässiger Weise Leben, Körper, Gesundheit oder ein sonstiges Rechtsgut verletzt, zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist.

    Der Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Körperverletzung geht auf die Krankenversicherung über, sofern diese die Behandlungskosten übernimmt. Dies ergibt sich aus § 116 Absatz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (kurz: SGB X). Der Anspruch der Krankenkasse ist dabei übrigens nicht von einer tatsächlichen strafrechtlichen Verurteilung abhängig.

    Daneben kommt ein Anspruch des Opfers auf ein angemessenes Schmerzensgeld in Betracht. Einschlägig ist hier § 253 Absatz 2 BGB.

    Die Norm besagt Folgendes:

    Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, […] Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
    Beim Schmerzensgeld handelt es sich um eine Entschädigung für einen immateriellen Schaden, also einen solchen, der nicht vermögensrechtlicher Natur ist.


    Welchen Zweck erfüllt ein Schmerzensgeld?

    Das Schmerzensgeld ist eine besondere Form von Schadensersatz. Eine vorsätzliche Körperverletzung oder aber eine fahrlässige, beispielsweise aufgrund eines Unfalls oder ähnlichem, verursacht nicht selten erhebliche körperliche Einschränkungen und zudem häufig Schmerzen. Mit derartigen Leiden ist indes keine Vermögenseinbuße verbunden, die es zu ersetzen gilt. Das Schmerzensgeld hat stattdessen eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion.
    Ersteres bedeutet, dass für die erlittene Lebensbeeinträchtigung und für die Schmerzen eine Entschädigung geleistet werden soll. Letzteres wiederum soll eine Art Genugtuung für das dem Opfer Angetane verschaffen.

    Wie hoch sind die Ansprüche?

    Die Höhe von Schadensersatz wegen Körperverletzung bemisst sich an der jeweiligen Vermögenseinbuße.
    Von entscheidender Bedeutung ist für die Betroffenen selbstredend die Höhe von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld für eine Körperverletzung. Ansprüche auf Schadensersatz richten sich dabei stets nach den jeweils erlittenen Vermögenseinbußen. Wer beispielsweise für eine ärztliche Behandlung einen Betrag von 800 Euro aufbringen muss, der kann exakt diesen Betrag ersetzt verlangen. Bei Schmerzensgeldansprüchen kann die Höhe hingegen nicht pauschal und einheitlich festgelegt werden. Hier spielen eine Vielzahl von Faktoren mit hinein, anhand derer sich der Umfang eines Anspruchs bemisst.

    Dazu zählt mitunter

    • die Art der Verletzung,
    • das Maß an Einschränkung und Schmerzen,
    • die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit sowie eines stationären Krankenhausaufenthaltes,
    • die gesamten Umstände der Tat,
    • ein mögliches Mitverschulden des Opfers,
    • das Verhalten des Täters nach der Tat sowie
    • die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters


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